Hallo,
im Juli 2008 wurde ich Opfer einer gefährlichen Körperverletzung mit diversen Frakturen als Folge.
Der Täter war bekannt und wurde auch angezeigt. Nach meinem 14-tägigen Krankenhausaufenthalt habe ich dann auch einen Anwalt aufgesucht, der für mich eine Schmerzensgeldklage eingereicht hat.
Im November 2008 wurde der Täter dann auch mit einem Versäumnisurteil zur Zahlung von 6000,00€ Schmerzensgeld
verurteilt. Darüber wurde ich von meinem Anwalt erst vor 2 Wochen auf Nachfrage in Kenntnis gesetzt. Der Täter wurde also schon vor einem Jahr ohne mein Wissen zur Zahlung verurteilt. Da der Täter aber nicht auffindbar ist, tut sich seit einem Jahr nichts in der Sache.
Aber zum Strafprozess im Februar 2009 ist er erschienen. Das heißt doch wohl auch, dass er die Ladung dazu bekommen hat oder? Er wurde dann in der Strafverhandlung trotz 9 Vorstrafen, zu nur 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, da er eine neue Arbeitsstelle angenommen hat. Kann denn so etwas überhaupt sein?
Das Gericht verurteilt ihn zur Zahlung von Schmerzensgeld, niemand weiß wo er wohnt, zur Strafverhandlung 3 Monate später erscheint er, aber ohne Verteidigung und kann auch noch wieder gehen. Keiner hat sich auch nur dafür interessiert, dass er eigentlich nicht auffindbar ist. Hätte ich zum Zeitpunkt der Strafverhandlung gewusst, dass er schon 3 Monate zuvor zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt wurde, hätte ich natürlich sofort was unternommen.
So wie es aussieht kann man also einfach jemandem eine gefährliche Körperverletzung zufügen, trotz etlicher Vorstrafen einer Haftstrafe entgehen, ein Schmerzensgeldurteil ignorieren und einfach so weiterleben, als wäre nicht passiert?
Was kann man da machen? Durch die Verletzungen habe ich immerhin meine Arbeit verloren, habe immer noch Körperliche Einschränkungen und musste etliche medizinische Zuzahlungen leisten. Ich wäre auf das Schmerzensgeld sehr angewiesen.
Danke im Voraus.
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Schmerzensgeldforderung - Täter nicht auffindbar?
25. November 2009
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Frage vom 25. November 2009 | 09:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeldforderung - Täter nicht auffindbar?
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#1
Antwort vom 25. November 2009 | 12:29
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Da der Täter aber nicht auffindbar ist
Das ist etwas unklar formuliert. Wer sagt sowas? Wurde schon ein Vollstreckungsversuch durch den GV unternommen? Wenn der Schuldner offenbar eine ladungsfähige Anschrift und eine Arbeitsstelle hat, sollte das doch leicht sein, bei ihm zu pfänden. Ggfs. auch direkt bei seinem AG als Drittschuldner.
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#2
Antwort vom 25. November 2009 | 12:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weder dem Gericht, noch meinem Anwalt ist die Anschrift bekannt.
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#3
Antwort vom 28. November 2009 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Hi,
das ist alles ein bißchen unklar. Wenn der Anwalt Ihnen ein Jahr lang nichts von dem Schmerzensgeld erzählt, kann der ja so engagiert nicht sein. Versuchen Sie es doch einfach mal beim Einwohnermeldeamt - Name und Geburtsdatum müßten ja aus der Strafakte bekannt sein.
Gruß vom mümmel
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