Ich hatte vor ein paar Tage einen schuldlosen Verkehrsunfall und bin leicht verletzt. Da ich nun krankgeschrieben bin und die Schmerzen echt nerven (ärztl. bstätigt, würde ich gerne eine ungefähre Höhe eines mir zustehenden Schmerzengeldes erfahren, um diesen Anspruch zu stellen. Ich möchte dazu möglichst wenig Kosten verursachen bzw. Anwalt oder Gericht rufen, weil sich der eindeutig schuldige Unfallgegener bisher wirklich äußerst fair und nett verhalten hat und er ja dann diese Kosten auch tragen müsste. (WÜrde ich gerne vermeiden) Hat jemand einen Hinweis??? (Zur Ergänzung: 1 gebrochene Rippe, mehrere Schürfwunden. 1 Tag Krankenhaus, 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Bin Angestellter mit Vergütungsgruppe BAT IIa)
Schmerzensgeldhöhe, ungefähre - wie erfahren ohne große Kosten bzw, Aufwand?
die kosten zahlt der unfallgegner ja nicht aus eigener tasche sondern dessen versicherung - daher wäre anwaltlicher rat wohl nicht unangebracht. wenn sie das denn partout nicht wollen:
1. frag-einen-anwalt.de (mindesteinsatz 15 eur)
2. bibliothek/buchladen mit schmerzengeldtabelle hacks / böhm
3. http://www.autorecht24.de/Unfall/Schmerzensgeld/body_schmerzensgeld.html die spanne sollte ihnen die problematik so etwas als laie richtig zu bestimmen hinreichend deutlich machen.
auf keinen fall sollten sie eine abfindungserklärung (die versicherungen immer gerne haben) unterschreiben bevor alles verheilt ist und absolut sicher ist, dass keine folgeschäden drohen.
Da die Krankenhauskosten bereits so hoch sind, dass eine Selbstzahlung des Schädigers keinen Sinn macht, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten.
Die Kosten trägt dann auch voll die Versicherung (soweit kein Mitverschulden vorliegt).
Der Verzicht auf eine Strafanzeige ist als Entgegenkommen ausreichend.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nach den Angaben in Ihrem Ausgangbeitrag sollten Sie mit einem SMG von EUR 1.200,00 bis 1.600,00 (ohne Folgeschäden) eigentlich ganz gut dabei sein. Wenn es zum Streit zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung kommt, wird es eben darauf ankommen, daß Gericht mit vernünftigen Argumenten von der eigenen Auffassung der Bemessung des Schmerzensgeldes zu überzeugen, was im Regelfall durch die Benennung von Parallelentscheidungen geschehen wird /Hacks/Ring/Böhm oder Slyzack oder IMM-Dat).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten