Schmerzensgeldhöhe, ungefähre - wie erfahren ohne große Kosten bzw, Aufwand?

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Waage
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)
Schmerzensgeldhöhe, ungefähre - wie erfahren ohne große Kosten bzw, Aufwand?

Ich hatte vor ein paar Tage einen schuldlosen Verkehrsunfall und bin leicht verletzt. Da ich nun krankgeschrieben bin und die Schmerzen echt nerven (ärztl. bstätigt, würde ich gerne eine ungefähre Höhe eines mir zustehenden Schmerzengeldes erfahren, um diesen Anspruch zu stellen. Ich möchte dazu möglichst wenig Kosten verursachen bzw. Anwalt oder Gericht rufen, weil sich der eindeutig schuldige Unfallgegener bisher wirklich äußerst fair und nett verhalten hat und er ja dann diese Kosten auch tragen müsste. (WÜrde ich gerne vermeiden) Hat jemand einen Hinweis??? (Zur Ergänzung: 1 gebrochene Rippe, mehrere Schürfwunden. 1 Tag Krankenhaus, 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Bin Angestellter mit Vergütungsgruppe BAT IIa)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die kosten zahlt der unfallgegner ja nicht aus eigener tasche sondern dessen versicherung - daher wäre anwaltlicher rat wohl nicht unangebracht. wenn sie das denn partout nicht wollen:

1. frag-einen-anwalt.de (mindesteinsatz 15 eur)
2. bibliothek/buchladen mit schmerzengeldtabelle hacks / böhm
3. http://www.autorecht24.de/Unfall/Schmerzensgeld/body_schmerzensgeld.html die spanne sollte ihnen die problematik so etwas als laie richtig zu bestimmen hinreichend deutlich machen.

auf keinen fall sollten sie eine abfindungserklärung (die versicherungen immer gerne haben) unterschreiben bevor alles verheilt ist und absolut sicher ist, dass keine folgeschäden drohen.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Da die Krankenhauskosten bereits so hoch sind, dass eine Selbstzahlung des Schädigers keinen Sinn macht, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten.

Die Kosten trägt dann auch voll die Versicherung (soweit kein Mitverschulden vorliegt).

Der Verzicht auf eine Strafanzeige ist als Entgegenkommen ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Nach den Angaben in Ihrem Ausgangbeitrag sollten Sie mit einem SMG von EUR 1.200,00 bis 1.600,00 (ohne Folgeschäden) eigentlich ganz gut dabei sein. Wenn es zum Streit zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung kommt, wird es eben darauf ankommen, daß Gericht mit vernünftigen Argumenten von der eigenen Auffassung der Bemessung des Schmerzensgeldes zu überzeugen, was im Regelfall durch die Benennung von Parallelentscheidungen geschehen wird /Hacks/Ring/Böhm oder Slyzack oder IMM-Dat).

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