Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Neulich wurde ich in einem Supermarkt bei einem Diebstahl von einer Flasche Vodka im Wert von 10.99 erwischt. Da ich erst 16 Jahre alt bin, konnte ich sie mir nicht kaufen. Jedenfalls war es das erste Mal und ich wollte die 50 € Feststellungskosten bezahlen, der Ladendetektiv meinte jedoch, dass ich minderjährig sei und er mir das Geld nicht abnehmen könne. Nun habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt erhalten, dass ich 89 € bezahlen soll, da ich noch die Gebühren der Kostennote zu tragen habe. Meine Mutter hatte mich jedoch nach dem Ladendiebstahl abgeholt und davon war keine Rede. Nun frage ich mich, weshalb ich die 89€ bezahlen müsse und ob noch weiteres auf mich zukommt. Der Brief von der Polizei ist noch nicht angekommen.
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Schreiben vom Anwalt wegen Ladendiebstahl
27. September 2012
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Frage vom 27. September 2012 | 20:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben vom Anwalt wegen Ladendiebstahl
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 28. September 2012 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
50 Euro Fangprämie sind bei Ladendiebstählen normal und üblich. Ob die restlichen Gebühren angemessen sind, erfragst Du bitte im Forum Inkassorecht.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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