Schuhe Reparatur

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
mamito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuhe Reparatur

hallo,
habe zwei Paar Schuhe zu repartur gebracht als ich die Schuhe abhole merket ich in eine Schuhe eine offene riss und da hatte der Schuster versucht es kaschieren. ich habe ihm aufmersam gemacht aber er lehnte alles ab. ich wollte auch das zweite paar bezahlen aber sagt er, entweder ich zahle alles oder gar nix und er hat das recht die Schuhe weiter zu verkaufen. ich habe die Polizeit angerufen aber hat nix gebracht was tun?
grüße
Raky

-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Dass die Polizei nichts machen konnte, liegt vermutlich daran, dass es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt.
Es wäre nun möglich, die Schuhe zunächst zu bezahlen und anschließend Nachbesserung bzw. Schadensersatz geltend zu machen. Dazu müsste der Verkäufer schriftlich aufgefordert werden. Ist ein umständliches aber rechtlich eindeutig definiertes Prozedere mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit. Zeugen bei der Abholung könnten nicht schaden. (Oder haben Sie die Schuhe schon entgegengenommen?)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mamito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo danke für diese Reaktion:) ,

er hat immer noch die Schuhe. noch eine frage bitte: wie geht's diese zivilrechtlichen Anspruch? muss man zu anwalt oder nicht?
danke
Raky

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Man sollte dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen (nachweisbar!). Nach Ablauf dieser Frist (ca. 14 Tage) befindet sich der Anbieter im Verzug. Dieses Sichinverzug-Befinden berechtigt dazu, sich einen Anwalt zu nehmen, den der Verkäufer dann bezahlen muss. Vorher tragen Sie die Kosten für einen Anwalt selbst, also Vorsicht!

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.201 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen