Schuldner (Privatperson) verweigert Zahlung

27. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
RyuSWFS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner (Privatperson) verweigert Zahlung

Ich habe vor einer Weile ein iPad über eine online Plattform gekauft und später weiterverkauft. Dieses iPad war jedoch gestohlen. Das es gestohlen wurde ist herausgekommen als das iPad von meinem Käufer beschlagnahmt wurde. Ich wusste jedoch nichts von dem Diebstahl.

Da mein Käufer das Geld von mir zurückverlangte habe ich durch die Rückzahlung nun Verlust gemacht und möchte das Geld von meinem Verkäufer ebenfalls zurückverlangen.

Diesen habe ich auch mehrmals kontaktiert, ist aber nicht dazu bereit mir das Geld zurückzuzahlen.

Das Strafverfahren wegen der gestohlenen Ware ist bereits beendet und ich habe auch die Akte von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Wie gehe ich am besten weiter vor damit ich mein Geld zurück bekomme?

Ist der nächste Schritt ein Mahnverfahren? Muss ich für die korrekte Durchführung einen Anwalt einsetzen und wann ist es wirklich so aussichtslos dann ich eine Strafanzeige stellen kann?

Ich bin sehr Dankbar für Hilfe!!

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von RyuSWFS):
Das es gestohlen wurde ist herausgekommen als das iPad von meinem Käufer beschlagnahmt wurde.

Der Verkäufer war Polizist?



Zitat (von RyuSWFS):
ist aber nicht dazu bereit mir das Geld zurückzuzahlen.

Und das hat er mitgeteilt?
Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von RyuSWFS):
ich habe auch die Akte von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Und der Verkäufer war auch der Dieb?



Zitat (von RyuSWFS):
und wann ist es wirklich so aussichtslos dann ich eine Strafanzeige stellen kann?

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RyuSWFS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verkäufer war Polizist?


Nein nicht der Käufer. Die Polizei kam bei Ihm vorbei und beschlagnahmte es. Mit Hilfe der Seriennummer konnte man das iPad zu Ihm zurückverfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RyuSWFS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das hat er mitgeteilt?
Mit welchem Wortlaut?


Bei Ihm lag keine betrügerische Absicht vor und daher sieht er sich nicht schuldig. Er habe der Polizei schon alles gesagt. Mehr habe er jetzt nicht damit zu tun meint er. Kurz darauf antwortete er nicht mehr auf Kontaktaufnahmen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RyuSWFS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und der Verkäufer war auch der Dieb?


Der Verkäufer war nicht der Dieb. Laut Akte hat er das iPad ebenfalls über die gleiche online Plattform von einer Privatperson gekauft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RyuSWFS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie meinen?


Bin ich berechtigt eine Anzeige gegen diese Person zu stellen wenn er mir das Geld nicht zurückerstattet? Bzw. wie würde meine Chancen stehen mein Geld auf diesem Weg zurückzubekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33906 Beiträge, 17614x hilfreich)

wann ist es wirklich so aussichtslos dann ich eine Strafanzeige stellen kann? Was versprechen Sie sich denn von einer Strafanzeige? Die bringt Ihnen Ihr Geld auch nicht wieder.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von RyuSWFS):
Bin ich berechtigt eine Anzeige gegen diese Person zu stellen wenn er mir das Geld nicht zurückerstattet?

Nein, im Gegenteil. Es ist keine Straftat erkennbar.



Zitat (von RyuSWFS):
Bzw. wie würde meine Chancen stehen mein Geld auf diesem Weg zurückzubekommen?

0,0

Hier muss man den zivilrechtlichen Weg beschreiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von RyuSWFS):
ist aber nicht dazu bereit mir das Geld zurückzuzahlen.
Das trifft auf einen Großteil der Menschen zu...

Zitat (von RyuSWFS):
Ist der nächste Schritt ein Mahnverfahren?
Wäre imho das einfachste, günstigste und auf Lange Sicht gesehen das zielführendste...

Zitat (von RyuSWFS):
Bzw. wie würde meine Chancen stehen mein Geld auf diesem Weg zurückzubekommen?
Naja nicht 0,0 -> der VK könnte in Panik verfallen da eine Anzeige gegen ihn vorliegt und er glaubt diese würde sich Zahlung erledigen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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