Schwere Körperverletzung und nun?

15. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
C-walker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwere Körperverletzung und nun?

Ein Freund von mir wurde am Freitag von einem Jugendlichen mit einem Messer am Kopf "geschnitten".
Nun hat er ihn natürlich angezeigt.
Er leidet nun an starken Kopfschmerzen, nun zu meiner Frage (hoffe die Topic ist richtig)

Welche Forderungen kann er stellen?

-Psychische Folgen?
-Schmerzensgeld?
-seine Uhr hat nun einen Kratzer?
-und evtl. langfristige Leiden unter Kopfschmerzen?
-er hat einen Nebenjob, den er wohl vorerst nicht ausführen kann

Der Täter konnte eindeutig identifiziert werden und das Krankenhaus hat auch einen Messerstich bestätigt.
Was sollte ich ihm nun weiter raten, soll er wegen den Kopfschmerzen usw. zu einem weiteren Arzt(Hausarzt)

Danke im Vorraus :)

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Nach der Schilderung würde eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB ) in Frage kommen. Bei einer schweren Körperverletzung müßten schwere und bleibende gesundheitliche Schäden die Folge sein; vgl. § 226 StGB .
Selbstverständlich entstehen hier Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Ausführliches ist dem verlinkten Beitrag insbesondere unter "Entschädigung", "Jugendstrafrecht", "Körperverletzung", "Nebenklage" und "Schmerzensgeld" zu entnehmen:

http://www.opferperspektive.de/Beratung/435.html

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#2
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Als Opfer einer Straftat kann er sich zur Unterstützung auch an den Weissen Ring e.V. wenden (http://www.weisser-ring.de. (Ich hoffe, eshat mit dem Verlinken funtkioniert).
Auch kann er einen Antrag nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) stellen. Ob er einen Anspruch hat, hängt davon ab, ob ein Dauerschaden eingetreten ist/eintreten wird. Anträge gibt es beim örtlichen Versorgungsamt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

alles richtig. Auf Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen bleibt man aber sitzen, wenn sie nicht vollstreckbar sind. Die Pfändungsfreigrenze liegt bei knapp 1000 Euro - verdient der Täter weniger, kann man ihm nichts wegnehmen. Das gilt es zu bedenken.

Gruß vom mümmel

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