Schwere Sportverletzung bei Fussballspiel - Schmerzensgeld!?

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
erbilein111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwere Sportverletzung bei Fussballspiel - Schmerzensgeld!?

Hallo,
eine Freundin von mir ist bei einem Fussballspiel, durch den Zusammenstoß mit einer gegnerischen Spielerin und der eigenen Torfrau schwer gestürzt.

Aufgund der Fremdeinwirkung, ist das Bein mehrfach gebrochen und der Knöchel gesplittert. Zu der eigentlichen OP ist dann noch eine zweite gekommen, da ein Nerv beschädigt wurde. Daher wird jetzt auch eine ca. 30cm lange Narbe am Unterschenkel verbleiben.

Zudem ist ein 18-tägiger Krankenhausaufenthalt und eine dreimonate dauernde Genesung auf Krücken wahrscheinlich.

Fussball im Verein wird sie wohl nie wieder spielen können.

Kann jetzt vom Verein (über den sie als Spielerin im Meisterschaftsspiel auch versichert ist) ein Schmerzensgeld gefordert werden, oder gar vom gegnerischen Verein?

Mit welcher Summe ist zu rechnen?
Wann sollte die Forderung geltend gemacht werden?

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

ich würde sagen, dass sie nichts verlangen kann.

Bei "gefährlichen" Sportarten, zu denen wohl auch Fußball gehört, schließt man die Haftung für Verletzungen, die bei normalem Spiel passieren, stillschweigend aus. Und wie es sich anhört, war es ein ungewollter Zusammenprall, das fällt dann unter diesen Ausschluss.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Solange kein Vorsatz im Spiel war, gibts auch keine Kohle.

Jeder weiß, dass man sich beim Fußball verletzen kann. Keiner wird gezwungen, sich diesem Risiko auszusetzen.

Meine persönliche Meinung zu Frauenfußball im Allgemeinen lasse ich hier mal außen vor :devil:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Soweit es sich um einen typischen Sportunfall handelt, kann nichts verlangt werden. Stimme meinen Vorrednern hier zu.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
erbilein111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Hinweise, aber ich weiß zufällig, dass eine Spielerin aus dem Nachbarverein für eine Knieverletzung ein nicht zu geringes Schmerzensgeld erhalten hat.
Wie ist das denn dann zu begründen?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall an. Wie kam die Verletzung zustande etc.?

Gibt es für solche Fälle spezielle Versicherungen?

Grds. sind obige Ausführungen korrekt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

naja, es kann ja auch Schmerzensgeld bezahlt werden, ohne dass es einen Anspruch drauf gibt.
Ohne genauere Infos kann man da nichts sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dass eine Spielerin aus dem Nachbarverein für eine Knieverletzung ein nicht zu geringes Schmerzensgeld erhalten hat

Als Folge eines vorsätzlichen groben Foulspiels wäre das auch möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jascha91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

http://jaschafischer.wordpress.com/2009/05/25/fussball-und-mein-leben/

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Sportvereine sind im Rahmen von Sportrahmenverträge oft abgesichert. Dazu ist es nötig, dass der Unfall über den Verein an den Landessportbund gemeldet wird.
Hier geht es aber eher um den Krankenhausbereich/Reha usw.
Schmerzensgeld wird ja in der Regel eher gezahlt, wenn jemand schuldhaft handelt. Bei einem normalem Spielverlauf kann also eine Fahrlässigkeit durchaus wegfallen.
Bei dem Knie - vielleicht hat die Gegenspielerin bewußt zugetreten? Oder freiwillig gezahlt?

Die Satzung des Vereines sollte auch noch einmal angesehen werden. Bei uns steht z.B. ausdrücklich der Hinweis drinnen, dass die Mitglieder sich selber privat unfallversichern könnten (=sollten) und der Verein nicht für Unfälle haftet.
Das schließt natürlich umkippende Tore mangels Verkehrssicherheit nicht mit ein. Dies ist hier aber nicht der Fall.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Sportvereine sind...

Da hat ein Neuling einen 2 Jahre alten Thread hochgeholt, um für seinen Blog zu spammen, das kann man ignorieren. ;)

1x Hilfreiche Antwort

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