Schwester vegisst Magnesium , nachts Krämpfe gehabt ---- kann ich sie auf Schmerzensgeld verklagen

7. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester vegisst Magnesium , nachts Krämpfe gehabt ---- kann ich sie auf Schmerzensgeld verklagen

Guten Abend erstmal.
Volgender Sachverhalt,

Wohne in einem Heim für psychisch kranke, bekomme jeden morgen Magnesium weil ich sonst Krämpfe in den Beinen habe. Diesen Morgen hat die Schwester mir kein Magnesium hingestellt und auch nichts gesagt, es wäre ihre Pflicht gewesen das zu kontrollieren ob ich das Magnesium eingenommen habe. Ich binn weg und habe sie nach mir schreien hören als ich zurück binn hat sie das Magnesium einfach weggeschüttet anstatt es mir zu später zu geben. In der Nacht hatte ich dann schlimme Krämpfe und kontte nicht einschlafen. Ich binn mir sicher das sie zu mir nicht gesagt hat den sonst hätte ich das Magnesium getrunken. Als ich im Nachhinein das klären wollte meinte sie nur zu mir ich hätte besser zurhören sollen dabei ist es ihre Pflicht mir die richtigen Tabletten zu geben und alles zu kontrollieren ob ich alles einnehme und nicht meine. Am nächsten Tag wollte ich alles klären sie meinte nur zu mir frech ohne Gründe: Ich kann das Magnesium auch absetzen lassen.

Als ich in der der besagten Nacht Krämpfe hatte wollte ich nicht zur Nachtschwester gehen weil die schwester mir gesagt hatte die Magnesium tabletten werden eingeteilt und es gibt jeden Tag nur eine, deswegen habe ich mir auch keine geholt.

Was mir noch komisch vorkam sie hatt das Magnesium extra in der Küche ausgeleert und nicht in den Eimer der dafür extra dastand.

Ich denke sie hatt grob fahrlässig gehandelt

Ich möchte die Schwester auf Schmerzensgeld verklagen habe ich gute Aussichten oder soll ich es lassen

Brauche bitte schnell Antworten
Bedanke mch bei jedem der mir was dazu schreiben kann :cheers:


Schönen Abend noch
fubu23 :devil:

-- Editiert von Moderator am 07.06.2020 22:25

-- Thema wurde verschoben am 07.06.2020 22:25

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Und wie viel Euro willst Du für ein paar Krämpfe kriegen? 5?

Außerdem scheinst Du doch zu wissen, was Du zu kriegen hast. Dich trifft doch eine Mitschuld.

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#2
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir gehts in erster linie nicht ums Geld, aber 200 € wären nicht schlecht für die fiesen Beinkrämpfe die ich in der Nacht hatte ,es ist ihre Pflicht und sie haftet dafür wenn sie was falsches ausgibt

mich trifft keine Mitschuld weil ich der Patient bin

Kann ich sie verklagen ???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Diesen Morgen hat die Schwester mir kein Magnesium hingestellt und auch nichts gesagt,

Wenn man merkt, das was fehlt, reklamiert man. Macht man das nicht, trägt man entsprechende Mitschuld.



Zitat (von fubu23):
binn hat sie das Magnesium einfach weggeschüttet anstatt es mir zu später zu geben.

Wie kann man etwas wegschütten das nicht hingestellt wurde?



Zitat (von fubu23):
Als ich in der der besagten Nacht Krämpfe hatte wollte ich nicht zur Nachtschwester gehen

Da wird man dann auch keinen anderen für verklagen können.



Zitat (von fubu23):
mich trifft keine Mitschuld weil ich der Patient bin

Unfug - es sei denn man wäre so Banane im Hirn das man es nicht wahrnimmt. Dafür gibt es hier aber keine Anzeichen.



Zitat (von fubu23):
Kann ich sie verklagen ???

Vermutlich wird man unter Betreuung stehen, dann wär dafür je nach Umfang der Betreuung der Betreuer zuständig.

Ansonsten kann an das natürlich auch selber machen - die Hürden sind ja gering, man schreibt ein Klage, sendet die ans Gericht und zahlt die paar Hundert EUR Gerichtskosten.
Angesichts der Schilderung dürfte die Klage jedoch recht erfolglos sein - aber man kann ja auch Glück haben...




-- Editiert von Harry van Sell am 07.06.2020 22:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man merkt, das was fehlt, reklamiert man. Macht man das nicht, trägt man entsprechende Mitschuld.


Das Zauberwort heist : Fehlmedikation, ich sage es nochmal es ist ihre Pflicht mir die richtigen Tabletten zu geben und es zu kontrollieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kann man etwas wegschütten das nicht hingestellt wurde?


Ich binn zurück gekommen nachdem sie mich gerufen hatte aber ich hatte gesehen wie sie es weggeschüttet hatte in der Küche.

Ich denke ich habe recht auf Schmerzensgeld

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
ich sage es nochmal es ist ihre Pflicht mir die richtigen Tabletten zu geben und es zu kontrollieren.

Ja.
Und wenn der Patient merkt es stimmt was nicht, das fehlt was, dann kann er wie Käptn Hohbirne ohne einen Pips zu sagen daneben sitzten. Hur kann er dann die eigene Untätigkeit nicht erfolgreich der Schwester anlasten.



Zitat (von fubu23):
Ich denke ich habe recht auf Schmerzensgeld

Dann klage und warte ab, was das Gericht dazu sagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es auch total vergessen das ich noch Magnesium bekomme

Soll ich mir ein Beratungschein für einen Anwalt beim Amtsgericht holen ?

Bitte ich brauche noch mehr Meinungen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Denkst Du echt, Du kannst der Schwester, die Du nicht leiden kannst, so was?

"Herr Richter, die Schwester hat noch nach mir gerufen, weil ich das Magnesium noch nicht genomnen hatte. Als ich dann etwas später zurück kam, sah ich, wie sie das wegschüttete. Ich hab aber nichts gesagt, weil ich gehofft habe, die olle Ziege deswegen auf Schmerzensgeld verklagen zu können. Es geht mir nicht uns Geld, aber 200 Euro für 5 Min. Schmerzen find ich angemessen"

Lies mal, was Leute mit echten Schmerzen wochenlang kriegen.

Ubd es geht hier nicht um wichtige Psychopharmaka, sondern Magnesium. Das man für 69 Cent im Supermarkt kaufen kann. Mach ich - wie zigtausend andere - auch. Ich neige auch zu Krämpfen.

Gibts überhaupt Zeugen dafür? Nur weil man mal einmal keine Magnesium nimmt, kriegt man nicht gleich Krämpfe.

Muss man sowas üverhaupt kriegen, nur weil man mal einen Krampf im Bein hat?

Bin auch psychisch krank und Du scheinst zu denen zu gehören, mit denen ich keinesfalls das Zimmer teilen müssen möchte. Ich kann es oft nicht mehr anhören, wer da alles grundlos verklagt werden soll und was die eigentlich alles einnehmen müssten ubd das Krankenhaus ihnen vorenthält.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber 200 € wären nicht schlecht für die fiesen Beinkrämpfe
Das ist ein Utopischer Betrag. Wenn dan ist eher ein unterer zweistelliger Betrag realsitsch.

Bedenke, wenn du auf 200Euro klagst und am Ende 20 Euro zugesprochen bekommst, dann trägst du auch dementsprechend die Kosten.

Und dann ganz anders, du hast das Zeugs bekommen, wird die Schwester sagen. Wie wirst du beweisen wollen selbiges nicht bekommen zu haben?

Dann auch, wie kannst du beweisen, dass die Krämpfe genau davon gekommen sind, dass du das Zeugs nicht bekommen hast?
Du behauptest nur, dass du Krämpfe hattest, es gibt keine Beweise dafür.

Bei allem bist DU in der Beweispflicht, weil du was haben möchtest. Derjenige der fordert muss beweisen, bis jetzt sehe ich da aber noch keinen wirklichen Beweis...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich binn leider zu spät gekommen, und sie hat es schon weggeschüttet

Ich bekomme ein Neuroleptika namens Reagila die Nebenwirkungen davon sind Beinkrämpfe dagegen bekomme ich Magnesium. die Beinkrämpfe bekomme ich automatisch wenn ich Reagila nehme

Das wird die Schwester selber sagen das die mir kein Magnesium gegeben hatt

Wenn ich das verfahren nicht gewinne dann trage ich die Verfahrenskosten und wie hoch wären die dann ?

Ich binn mittellos, trägt die verfahrenskosten nicht der Staat ?



-- Editiert von fubu23 am 08.06.2020 06:23

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#10
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen und hatte die ganze nacht schlimme Krämpfe

Kann ich Prozesskosten beihilfe beanragen damit ich keine kosten habe und mit welchen kosten muss ich rechnen ?

-- Editiert von fubu23 am 08.06.2020 07:09

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3511 Beiträge, 557x hilfreich)

Sie hätten Stress, sonst nichts.

Es gibt keine Beweise für ihre Schmerzen und das die Schwester das Mittel weg schüttete.

200 € für eine Nacht Beinkrämpfe ist außerdem übertrieben. Damit so etwas zukünftig nicht mehr vorkommt, müssen sie mitdenken und melden, wenn etwas vergessen wurde.
Auch dem Pflegepersonal mögen mal Fehler unterlaufen, sie merkten es, ergo wäre es ihre Pflicht gewesen mitzuwirken.

Haken sie das ab.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38368 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wenn man im Krankenhaus liegt, nicht schlafen kann, dann klingelt man nach der Nachtschwester, die dann unverzüglich hilft. Dafür werden die bezahlt. Wenn man das nicht tut, lieber leidet, dann ist das das eigene Problem des Patienten. Auch müssen Schwestern nicht kontrollieren, ob man alle Medis genommen hat. Zwangsweise Medikation gibt es in Deutschland dem Himmel sei Dank seit ca 75 Jahren nicht mehr.

Also, es ist am Morgen was schief gelaufen. Du wusstest, was los war, hast es nicht abgestellt. Hast zusätzlich verhindert, dass in der Nacht was getan wird. Wenn Du verschiedene Medis bekommst, dann kann es sinnvoll sein, sich einen eigenen Plan zu malen, so wie ein Stundenplan mit Zeitangaben, da eintragen, was man wann nehmen muss, das abhaken, wenn man es getan hat und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Das wird die Schwester selber sagen das die mir kein Magnesium gegeben hatt
Das wage ich ganz stark zu bezweifeln.
Vergiss es einfach und das nächste Mal melde dich beim Pflegepersonal wenn dir etwas auffällt oder wenn du Schmerzen hast.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Das wird die Schwester selber sagen das die mir kein Magnesium gegeben hatt
Die Chance das sie das so sagt, dürfte etwa genau so gross sein wie für einen 6er im Lotto...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Beim lesen Ihrer Beiträge bekomme ich ehrlich gesagt Migräne. Ich denke ich werde Sie ebenfalls auf Schmerzensgeld verklagen.

5x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
goped
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von palino):
Beim lesen Ihrer Beiträge bekomme ich ehrlich gesagt Migräne. Ich denke ich werde Sie ebenfalls auf Schmerzensgeld verklagen.


unter 1000 € geht nichts

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Kann ich Prozesskosten beihilfe beanragen damit ich keine kosten habe


beantragen ja.

Zitat (von fubu23):
und mit welchen kosten muss ich rechnen ?
Rund 500 € (ohne Gutachter).

Zitat (von fubu23):
Das wird die Schwester selber sagen das die mir kein Magnesium gegeben hat


Das wird die Schwester Ehrlichkeit unterstellt folgelogisch nicht sagen, da sie nach ihrem Vortrag das Zeugs ja weggeschüttet hat. Also muss sie es ihnen vorher hingestellt haben.

Ich empfehle sich mit dem Thema Eigenverantwortung/Mitverantwortung auseinander zu setzen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Soll ich mir ein Beratungschein für einen Anwalt beim Amtsgericht holen ?

Bitte ich brauche noch mehr Meinungen
Bitte sehr: Nein. Du sollst keinen Beratungshilfeschein holen. Das ist zwecklos. Sowas holt man nicht, sondern sowas beantragt man. Du kannst den Antrag gern stellen (also das 7-Seiten-Formular ausfüllen), wirst ihn aber nicht erhalten, also vergiss bitte das ganze Drama.
Gern kannst du dieser Schwester (?) sagen, sie möchte bitte darauf achten, dass du regelmäßig dein Mg bekommst.
Fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Mir gehts in erster linie nicht ums Geld, aber 200 € wären nicht schlecht für die fiesen Beinkrämpfe die ich in der Nacht hatte ,es ist ihre Pflicht und sie haftet dafür wenn sie was falsches ausgibt

Ne,ne es geht mir gar nicht um das Geld :smoke: :cheers: . Klar ist es ihre Pflicht, aber sie ist leider auch nur ein Mensch und keine Maschine (wie du vielleicht :engel: .)

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von fubu23):

Ich binn zurück gekommen nachdem sie mich gerufen hatte aber ich hatte gesehen wie sie es weggeschüttet hatte in der Küche.

Ich denke ich habe recht auf Schmerzensgeld


Warum hast du nicht gesagt: hier bin ich! Geben sie mir bitte ein neues magnesium!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9283x hilfreich)

Ergänzung zur Prozesskostenhilfe:

Wenn man mittellos ist, kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Ob der Antrag bewilligt wird, ist fraglich. Falls er bewilligt wird, dann werden die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen. Sollten Sie verlieren, dann müssen Sie aber auch noch die Anwaltskosten der Krankenschwester übernehmen - und die sind von der Prozesskostenhilfe nicht abgedeckt, sondern müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Warum hast du nicht gesagt: hier bin ich! Geben sie mir bitte ein neues magnesium!

Aus Prinzip, wegen seiner Einstellung:
Zitat (von fubu23):
mich trifft keine Mitschuld weil ich der Patient bin




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

das ist aber dann "unterlassene Hilfeleistung"! (von ihm für sich)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38368 Beiträge, 13983x hilfreich)

Jetzt hier bitte, bitte nicht das juristische Problem des "in-sich-Geschäfts" reinbringen. Das verwirrt den Betroffenen nur.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jetzt hier bitte, bitte nicht das juristische Problem des "in-sich-Geschäfts" reinbringen. Das verwirrt den Betroffenen nur.

wirdwerden
Der Betroffene selbst ist aber auch verwirrend, es geht ihm nicht ums Geld, aber er will dann 200€ :???: . Ein Paradox, oder?

Signatur:

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