Sixt fordert Schadenszahlung

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Deiwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sixt fordert Schadenszahlung

Guten Abend,

Wir haben folgendes Problem. Im August haben wir uns vom 3 bis zum 6 ein Auto gemietet. Wir sind immer vorsichtig gefahren und es kam zu keinem Schaden. Wir haben das Auto dann am 6 nach der Öffnungszeit abgegeben. Wir haben das Auto nochmal inspiziert und es sah gut aus. (Zusätzlich sollte ich erwähnen, das 3 andere Personen auch mitgefahren sind und keinen Schaden festgestellt haben) Am 1 September! kam dann eine Email von Sixt, das diese am 16 August das Auto zur Werkstatt gebracht haben und ein oder zwei Tage später das Auto I spedieret wurde. Festgestellt wurde ein Schaden an der rechten Seite (Obwohl dieser Schaden schon bevor wir das Auto gemietet haben festgestellt worden ist) und das der Lack leicht an einigen Stellen abgegangen ist. Nun wurde mein Partner dazu aufgefordert 950€ zu Zahlen, was er nicht einsieht. Er hat mehrmals nachgefragt was das solle aber habe keine Konkrete Antwort bis jetzt bekommen. Was sollen wir jetzt in diesem Fall turn?
Schonmal danke führ die Antworten

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bearish
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!

Zitat (von Deiwo):
Wir haben das Auto nochmal inspiziert und es sah gut aus. (Zusätzlich sollte ich erwähnen, das 3 andere Personen auch mitgefahren sind und keinen Schaden festgestellt haben)


Zitat (von Deiwo):
Am 1 September! kam dann eine Email von Sixt, das diese am 16 August das Auto zur Werkstatt gebracht haben und ein oder zwei Tage später das Auto I spedieret wurde. Festgestellt wurde ein Schaden an der rechten Seite (Obwohl dieser Schaden schon bevor wir das Auto gemietet haben festgestellt worden ist)


Was von beiden stimmt denn? Es gab keinen Schaden, oder es gab einen, aber schon vorher?

Im letzteren Fall ist der hoffentlich auf dem Übernahmezettel vermerkt/markiert worden, als Sie den Wagen übernommen haben.

Ich habe selber schon groteskes mit Autovermietungen erlebt, vor allem mit deren Verhalten im Problemfall. Mit Glück bekommen Sie jemanden vernünftigen ans Telefon in der Zentrale; mit den Niederlassungen brauchen Sie sich gar nicht zu befassen, das lohnt sich nicht. Ansonsten schicken Sie einen Brief mit Kopie des Übernahmeprotokolls mit dem Schaden, oder beauftragen einen Anwalt.

Signatur:

Don't worry, be happy

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Deiwo):
und ein oder zwei Tage später das Auto I spedieret wurde.

Was möchte man mit diesen Worten sagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Das Auto wurde am 6. zurück gegeben und ich weiß aus Erfahrung, dass Sixt das bei Rückgabe genau ansieht. Dann heißts: In Ordnung! und man geht.

Wenn dann Sixt 10 Tage später das Auto zur Werkstatt bringt, ist erst einmal die Frage: Warum?
Und dann ist die Frage: Wer fuhr mit dem Auto in den letzten 10 Tagen?

Wenn Sixt aber dann sagt: Du hast vom 3.-6. die Beschädigung gemacht, würde ich laut lachen!
Ich würd mir da keine Gedanken machen.

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Das Auto wurde am 6. zurück gegeben und ich weiß aus Erfahrung, dass Sixt das bei Rückgabe genau ansieht. Dann heißts: In Ordnung! und man geht.
Beitrag des TE gelesen?
Zitat (von Deiwo):
Wir haben das Auto dann am 6 nach der Öffnungszeit abgegeben.

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Deiwo):
Was sollen wir jetzt in diesem Fall turn?


Forderung schriftlich zurückweisen. Begründung: Ihr habt während der Mietzeit keinen Schaden verursacht. Etwas gegenteiliges müsste Sixt nachweisen (und nicht nur behaupten).

Bei einem Mahnbescheid rechtzeitig widersprechen, ansonsten dann nicht mehr reagieren

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

An welchem Tag (Datum) haben Sie das Auto zurückgebracht?

Sixt ist beweispflichtig, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist. Wenn zwischen Rückgabe und der Schadensrückmeldung ein langer Zeitraum liegt, ist Sixt dieser Nachweis schlichtweg nicht mehr möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Deiwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
An welchem Tag (Datum) haben Sie das Auto zurückgebracht?

Sixt ist beweispflichtig, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist. Wenn zwischen Rückgabe und der Schadensrückmeldung ein langer Zeitraum liegt, ist Sixt dieser Nachweis schlichtweg nicht mehr
Zitat (von vundaal76):


Der Wagen wurde am 6.08 zurückgegeben und am 16.08 in die Werkstatt gebracht wo der Wagen ein oder zwei Tage später inspiziert wurde

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dann würde ich die Forderung klar zurückweisen und nicht bezahlen.
Du hast als Mieter keine Verantwortung dafür, was mit dem Auto zwischen dem 06. und 16.08 geschehen ist.

Bitte unbedingt Kreditkarte auf Verfügungsrahmen Null setzen, damit Sixt nicht von Dieser abbucht.

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