Sohn hat Auto beschädigt(?)

17. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
puzzle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn hat Auto beschädigt(?)

Ein Autofahrer der in der Nähe unseres Haus an einer Ampel stand, behauptet dass unser 14 Jahre alter Sohn sein Auto mit einem Stein beworfen hat. Unser Sohn hat aber mit einem Tennisball gespielt und gibt auch zu, dass der vor das Auto geflogen ist. Außerdem ist er beobachtet worden, wie er den Ball zurück geholt hat( einen Stein hätte er bestimmt nicht zurück geholt). Der Schaden kann aber nicht von einem Tennisball herrühren- dazu ist er zu groß! Die Polizei hat die Sache nicht aufnehmen wollen. Nun will der Halter des Fahrzeuges von uns über 500 € haben. Wie sollen wir uns nun verhalten?

-----------------
"Viele Grüße

puzzle"

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Halter kann höchstens vom Sohn das Geld verlangen, seit wann gibt es "Sippenhaft"?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
puzzle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Da unser Sohn über kein eigenes Einkommen verfügt und die Sachlage ja sowieso nicht klar ist... Na, warten wir mal ab was der Fahrzeughalter macht!

-----------------
"Viele Grüße

puzzle"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn der Sohn kein Geld hat, dann muß der Geschädigte warten, bis er Geld hat.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

wenn die dritte person auch nur gesehen hat, wie ein ball zurück geholt und nicht was gewurfen wurde, so hat der fahrzeughalter in meinen augen schlechte karten. denn er muss nachweisen, dass eurer sohn einen stein benutzte.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen