Hallo zusammen,
ist der Passus "Wir übernehmen keine Haftung bei Umzugs.-Transportschäden" in einem Speditionsauftrag (B2B) wirksam. Wird der eine Vertragspartner dadurch nicht stark benachteiligt? Und außerdem ist doch jeder für das verantwortlich, was er verzapft hat!
In meinem Fall:
Schäden am Fußboden, verursacht durch Geräte, die die Spedition transportiert hat (Umzug)
Wenn möglich mit Paragraph-Angabe (evtl. 307 BGB?)
Vielen Dank für die Antworten....
LG
JeDr
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-- Editiert JeDr am 24.08.2012 16:08
Spedition Haftung
24. August 2012
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2012 | 16:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Spedition Haftung
#1
Antwort vom 27. August 2012 | 01:37
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
quote:
ist der Passus "Wir übernehmen keine Haftung bei Umzugs.-Transportschäden" in einem Speditionsauftrag (B2B) wirksam.
Wie genau kam es zu der Vereinbarung dieser Klausel?
quote:
Schäden am Fußboden, verursacht durch Geräte, die die Spedition transportiert hat (Umzug)
Das kann man wie genau nachweisen???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 27. August 2012 | 11:30
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
Ein Haftungsausschluß, der auch Vorsatz beinhaltet, dürfte unwirksam sein.
Damit ist dann gleich die ganze Klausel unwirksam, sodaß die Spedition dann auch für (leichte) Fahrlässigkeit haftet.
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