Spedition beschädigt Treppe, wer haftet?

14. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Babaladi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Spedition beschädigt Treppe, wer haftet?

Guten Tag,

wir haben ein neues Aquarium (80kg) bestellt, welches gerade per Spedition geliefert wurde. Es stand auf einer Palette und wurde per Hubwagen zum Eingang gebracht. 2m vor dem Eingang ist ein ca 3-4 cm hoher Treppenabsatz aus Stein, der dann zum Haus führt. Über diesen hat er das Aquarium gehoben und dabei ein 2x2 cm großes Stück dieses Absatzes ist dabei abgebrochen.
Leider war auch das Aquarium komplett zerbrochen, sodass alles nach Dokumentation zurück ging.
Ich habe für nichts unterschrieben.
Wir sind gerade erst hier eingezogen und schon ein Schaden am Haus des Vermieters. Mir ist das mehr als unangenehm.
Unsere Frage wäre, wer jetzt dafür haftet? Melde ich den Schaden dem Spediteur oder unserer Haftpflichtversicherung?

Danke im Voraus für die Hilfe.

-- Editiert von Moderator topic am 14. April 2025 13:20

-- Thema wurde verschoben am 14. April 2025 13:20

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128531 Beiträge, 40999x hilfreich)

Zitat (von Babaladi):
Unsere Frage wäre, wer jetzt dafür haftet?

Der Verursacher bzw. sein Arbeitgeber.



Zitat (von Babaladi):
Melde ich den Schaden dem Spediteur

Man meldet dem Vermieter, dass das Unternehmen bzw. sein Mitarbeiter einen Schaden verursacht hat.
Man meldet dem Unternehmen den Schaden den sein Mitarbeiter verursacht hat und fordert auf, dass er den Vermieter kontaktieren möge,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2210 Beiträge, 477x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man meldet dem Vermieter, dass das Unternehmen bzw. sein Mitarbeiter einen Schaden verursacht hat.
Man meldet dem Unternehmen den Schaden den sein Mitarbeiter verursacht hat und fordert auf, dass er den Vermieter kontaktieren möge,

Als "Hosenträger" zum Gürtel würde ich auch die eigene Haftpflichtversicherung informieren. (Nur informieren, keine Schadensmeldung.)

1x Hilfreiche Antwort

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