Spedition macht Aufzug kaputt

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Demagnetize
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Spedition macht Aufzug kaputt

Hallo zusammen, mir ist gerade eben folgendes passiert: Wir haben bei einem schwedischen Möbelhaus einige Dinge wie Sofa etc. bestellt. Geliefert wurde die Ware von einem Spediteur. Ich habe extra noch angegeben „Aufzug nicht benutzbar - Gefahr des stecken Bleibens ". Der Aufzug bleibt permanent stecken wenn man ihn einseitig überlädt. Dann muss ein Techniker kommen und die Sache richten.

Jetzt haben die nicht auf mich gehört und der Aufzug ist natürlich stecken geblieben. Ich bin sogar extra nochmal runter gerannt und habe denen ausdrücklich gesagt das der Aufzug stecken bleiben wird wenn die ihn benutzen. Die haben mich nur angeschaut und den Aufzug trotzdem benutzt.

Ich bin natürlich auch gerade deswegen sauer weil ich es nochmal ausdrücklich gesagt habe das der Aufzug stecken bleiben wird.

Jetzt werden nicht unerhebliche Kosten für die Reparatur auf uns zukommen.

Wie verfährt man denn in so einem Fall weiter? Ich möchte den Schaden auf jeden Fall von der Spedition erstattet bekommen. Ich hoffe das ist das richtige Forum dafür, war mir nicht sicher wo das genau hingehört, bitte verschieben wenn nötig.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank,

Demagnetize


Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von Demagnetize ):
Jetzt werden nicht unerhebliche Kosten für die Reparatur auf uns zukommen.

Wer ist "uns"



Zitat (von Demagnetize ):
Ich möchte den Schaden auf jeden Fall von der Spedition erstattet bekommen.

Ist der Aufzug Dein Eigentum?



Zitat (von Demagnetize ):
Der Aufzug bleibt permanent stecken wenn man ihn einseitig überlädt.

Der Aufzug ist also per se mangelhaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demagnetize ):
Wie verfährt man denn in so einem Fall weiter?
Den Anspruchsteller netterweise die Kontaktdaten des Verursachers mitteilen, so man diese denn greifbar hat. Zudem kann man sich netterweise als Zeuge zur Verfügung stellen.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Aufzug ist also per se mangelhaft.
Bin kein Aufzugstechniker. Darf ein Überladener Aufzug nicht stecken bleiben? Gerade das betrachte ich als sicherste Variante. Besser als "auf Teufel komm raus" noch die nächste Station anzufahren. Freilich wäre ein "gar nicht erst losfahren" besser, das kann man aber wohl nicht von jedem (älteren) Aufzug erwarten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31919 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Demagnetize ):
gerade eben folgendes passiert:
Zitat (von Demagnetize ):
Wie verfährt man denn in so einem Fall weiter?
Erstmal: Gerade eben sind sie stecken geblieben--- Hast du den Aufzugstechniker angerufen? Oder den Hausmeister, der evtl. zum Richten befugt ist?

Zuallererst müssen mal die Spediteure und das Sofa dort raus--- alles andere---kommt und geht später.
Zitat (von Demagnetize ):
Jetzt werden nicht unerhebliche Kosten für die Reparatur auf uns zukommen.
Wieso kommst du jetzt darauf?

Steht für alle möglichen Nutzer des Aufzugs lesbar draußen dran, dass
Zitat (von Demagnetize ):
Aufzug nicht benutzbar - Gefahr des stecken Bleibens
beachtet werden kann?
Sicher nicht, denn entweder funzt dasTeil oder er wird gesperrt.
Zitat (von Demagnetize ):
wenn man ihn einseitig überlädt.
Woher sollen die Spediteure o.a. das wissen?

Was DU deinen *Besuchern* schreibst, ist nicht von Bedeutung.
zB: bitte die beiden Dicken Tanten genau in die Mitte stellen. Sonst schafft der Lift euch nicht. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Darf ein Überladener Aufzug nicht stecken bleiben?

Eigentlich darf der erst gar nicht losfahren. In wie weit es für ältere Bestandsschutz gibt bzw. wo da die Grenze ist, weis ich aus dem Kopf nicht.


Wenn allerdings die Gesamtlast nicht überschritten wird und er nur deshalb stecken bleibt, weil man ein Sofa auf die eine Seite stellt, ist der Aufzug mangelhaft.
Wenn der Vermieter ihn dennoch weiter betreibt, tendieren die Chancen auf Schadenersatz gegen 0. Im Gegenteil, da dürften die Spedition und die Mieter Ansprüche geltend machen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Darf ein Überladener Aufzug nicht stecken bleiben?


Du hast vermutlich überlesen, dass der Aufzug einseitig belastet wurde. Von Überladen hab ich nichts gelesen.



Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich darf der erst gar nicht losfahren. In wie weit es für ältere Bestandsschutz gibt bzw. wo da die Grenze ist, weis ich aus dem Kopf nicht.
Bei uns in der Firma (Bürogebäude) musste die Anlaufbegrenzung vor Jahren nachgerüstet werden, gab es in der Urfassung aus den 60er jahren nicht.
ohne Nachrüstung hätte es keinen Tüv gegeben.

Berry

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