Speditionsfirma klaut geld und kamera

7. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
lici
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Speditionsfirma klaut geld und kamera

Bis Ende Januar wohnte ich in einem Zimmer zur zur Untermiete wo ich eigentlich bis August bleiben wollte. Mein Untervermieter hat mir nicht Bescheid gesagt, dass er aus der Wohnung geschmissen wurde, so wurde eines Tages als ich in der Arbeit war, die ganze Wohnung von einer Speditionsfirma ausgeräumt. Wenigstens hat er sich darum gekümmert, dass all meine Sachen in extra Kisten verpackt wurden, die ich kostenlos abholen konnte.
Schon als ich die ersten Kisten holte, stellte sich heraus, dass mein 50€ Schein, den ich in einem Döschen aufbewahrt hatte, verschwunden war. Als ich bei der Firma anrief, sagte mir der Chef, dass Bargeld, welches gefunden wird, normalerweise dem Gerichtsvollzieher übergeben wird, was wohl nicht der Fall war, da er das sonst wissen müsste. Er meinte, das Geld könne er mir nicht ersetzen, da er selber bei der Räumung nicht dabei war und nicht für etwas haften könne, was er nicht getan habe. Da sich mein Untervermieter bereit erklärte, mir die 50 € zu ersetzten, kümmerte ich mich nicht weiter darum. Jetzt nachdem ich meine resltichen Sache geholt habe, hat sich herausgestellt, dass auch meine nagelneue Kamere (230€) ebenfalls verschwunden ist. Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Speditionsfirma dafür zu verklagen? Ich meine da könnte ja jeder, bei dem die Wohnung zwangsgeräumt wird, ankommen, und sagen ihm wurde Geld und Wertsachen geklaut. Andererseits kann es ja wohl nicht sein, dass die ungestraft Dinge klauen oder? ich habe eien kollegen, der schon öfters bei mit zu Besuch war, und bestätigen kann, dass die 50€ in dem Döschen waren, bringt mir das etwas? Meine Eltern könnten bestätigen, dass sie mir die Kamera zu Weihnachten geschenkt haben, aber dass ist ja nicht unbedingt ein Beweis, dass sie in meinem Zimmer war, oder?
-- Editiert am 07.04.2009 19:49

-- Editiert am 07.04.2009 19:50

-- Editiert am 07.04.2009 19:50

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Speditionsfirma dafür zu verklagen?

Du müßtest im Streitfall erst mal beweisen, daß die Spedition deine Kamera entwendet hat (und nicht vielleicht dein Vermieter).

> ich habe eien kollegen, der schon öfters bei mit zu Besuch war, und bestätigen kann, dass die 50€ in dem Döschen waren, bringt mir das etwas?

Nö, weil das ja nichts darüber aussagt, ob die 50 EUR noch drin waren, als die Spedition die Bude geräumt hat. Solche Aussagen sind beinahe noch weniger wert als nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>> ich habe eien kollegen, der schon öfters bei mit zu Besuch war, und bestätigen kann, dass die 50€ in dem Döschen waren, bringt mir das etwas?

Nun, dann mal den Kollegen fragen wo sie sind, denn die Leute der Spedition werden nicht jede Dose nach Geld durchsucht haben :-D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lici
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nachdem mein kollege das letzte mal bei mir war, war das geld ja noch da. natürlich durchsucht die speditionsfirma nicht jedes döschen, aber der deckel sitzt nicht fest auf diesem döschen, sondern liegt nur darauf d.h. wenn man es in eine kiste schmeisst, fällt er runter und der inhalt wird sichtbar. außerdem ist die kamera ja auch verschwunden und ich weiß, dass mein kollege damit nichts anfangen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
außerdem ist die kamera ja auch verschwunden und ich weiß, dass mein kollege damit nichts anfangen kann.


Das ist aber kein Beweis dafür, dass die Spedition etwas entwendet hat.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> und ich weiß, dass mein kollege damit nichts anfangen kann

Wieso, ist der blind oder hat keine Arme mehr? Mit Wertsachen kann man immer etwas anfangen, und sei es, sie zu verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen