Sportunfall beim Ringen - Schmerzensgeld möglich?

13. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
wanzty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Sportunfall beim Ringen - Schmerzensgeld möglich?

Hallo,

ich habe mir am Sa bei einem Wettkampf den Ellenbogen ausgekugelt.
Hat man die Möglichkeit Schmerzensgeld einzufordern?

Zudem bin ich in dieser Sportart nach Kampfrichter. Durch die Verletzung kann ich mieinen Einsätzen nichr nachkommen.
Dadurch entszegt ein finanzieller Schaden. Kann man diesen Geltend machen?

mfg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Hat man die Möglichkeit Schmerzensgeld einzufordern?

Einen Frage welche die Gegner der Klitschko Brüder auch regelmäßig beschäftigt... ;)


Geschah das im Wettkampf oder auf den Weg dorthin?



quote:
Zudem bin ich in dieser Sportart nach Kampfrichter. Durch die Verletzung kann ich mieinen Einsätzen nichr nachkommen.

Aus welchen Gründen?
Liegt hier ein ärztliches Attest diesbezüglich vor?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wenn der Gegner absichtlich unfaire Mittel, also ähnlich einer Tätlichkeit beim Fußball, angewendet hat, dann käme sicherlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Frage.
War es ein Kampf, bei dem der Gegner keine groben Regelverstöße begangen hat, dann sehe ich keinen Anspruch deinerseits.


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#3
 Von 
wanzty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geschah im Wettkampf selber.

Dadurch das ich den Arm in Gips habe und man die Wertungen mit den Fingern anzeigt ist das leiten eines Kampfes nicht möglich.

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ist die Verletzung im Wettkampf z.B. durch einen nicht regelkonformen Hebel entstanden.
Also hat dein Gegner Mittel angewendet, die nicht erlaubt sind und konnte er schon im voraus davon ausgehen, dass er dich damit verletzen könnte ?



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#5
 Von 
wanzty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist im Kampf durch einen Wurf passiert. Dieser war soweit Regelkonform.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Es ist im Kampf durch einen Wurf passiert. Dieser war soweit Regelkonform.



Dann sehe ich niemanden, den man auf Schmerzensgeld verklagen könnte.

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Für normale Sportunfälle gibt es so gut wie niemals Schmerzensgeld.

Begründung:
Der Verletzte willigt (auch wenn er das nicht ausdrücklich sagt) vor dem Wettkampf in solche Verletzungen ein, die beim Wettkampf bei regelgerechtem Verhalten entstehen. Er willigt sogar auch in solche Verletzungen ein, die durch regelwidriges Verhalten entstehen, das typischerweise beim sportlichen Wettkampf vorkommt. In Verletzungen, die durch grobe Unsportlichkeiten oder Vorsatz entstehen, wird aber nicht eingewilligt. Die Grenze ist da fließend, z.B. können auch Verletzungen nach einem rotwürdige Foul beim Fußball noch von der Einwilligung gedeckt sein.

Bsp.: Für einen Bänderriss nach einer „Notbremse" im Fußball, für die es eine Rote Karte gab, wird es z.B. dann kein Schmerzensgeld geben, wenn der Übeltäter als letzter Mann ein „normales" Foul begangen hat. Hat der Übeltäter hingegen die „Notbremse" mittels eines absichtlichen Boxhiebs in das Gesicht des Angreifers begangen, so würde es für ein gebrochenes Nasenbein Schmerzensgeld geben.

Gerade bei einem Kampfsport wie z.B. Ringen würde man wohl nicht mit einem kleinlichen Maßstab messen. Es dürfte einer besondere Begründung, wenn man Schmerzensgeld haben will.


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#8
 Von 
wanzty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke.

Wie sieht es den mit dem Verdienstausfall als Kampfleiter aus?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Da die Verletzung durch regelkonforme Ausübung des Sportes geschah und einem die Möglichkeiten dieser Problematik bekannt war, wird einem niemand einen Schaden ersetzen.

Es sei denn man hätte eine spezielle Verscherung für solche Fälle abgeschlossen.





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#10
 Von 
wanzty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Bezieht sich diese Antwort auf das Schmerzensgeld oder auf den Verdienstausfall? Oder beides?

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#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Bezieht sich diese Antwort auf das Schmerzensgeld oder auf den Verdienstausfall? Oder beides?


Wer sollte denn für den Verdienstausfall aufkommen, wenn an deiner Verletzung niemand Schuld hat?
Richtig, keiner.
Als es wird kein Schmerzensgeld zu haben sein und natürlich wird niemand für den Verdienstausfall aufkommen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Bezieht sich diese Antwort auf das Schmerzensgeld oder auf den Verdienstausfall? Oder beides?

Die Antwort bezieht sich auf beides.





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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Sie haben – auch ohne das dies ausdrücklich gesagt werden musste – mit Ihrem Gegner einen Haftungsausschluss vereinbart für solche Verletzungen, die bei regelgerechter Ausübung des Sportes entstehen können (bzw. bei üblichen Regelverletzungen entstehen können).

Da Gegner haftet ihnen daher weder wegen Schmerzensgeld noch wegen Verdienstausfall.


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