Staat auf Schadensersatz wegen Coronamaßnahmen verklagen möglich? (Musterklage)

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)
Staat auf Schadensersatz wegen Coronamaßnahmen verklagen möglich? (Musterklage)

Hallo

Ich habe mitbekommen, dass ein Energieanbieter den Staat erfolgreich auf einige Milionen Schadensersatz geklagt hat, da sein Atomkraftwerk nach der Änderung der Energiepolitik dicht gemacht wurde ...

Ich bin als selbstständiger tätig und meine Dienstleisungen bzw. das von mir gefertigte Produkt ist zu 100% vom der Tourismusbranche im Ausland abhängig.

Nachdem die Reisewarnungen der Bundesregierung ausgesprochen wurden (m.E. teilweise auch zu Recht) ist mein Einkommen zeitgleich um 80% eingebrochen. Das Ansinnen der Regierung durch derartige Reisewarnungen die Bürger von einer Reise in bestimmte Länder abzuhalten war also durchaus erfolgreich - und führte in gleicher Weise zu einer Schädigung meiner beruflichen und finanziellen Interessen.

An den bisherigen Förderangeboten werde ich in keiner Weise teilhaben, da ich sehr wenig Betriebsausgaben habe, mit meiner Lebensgefährtin zusammenlebe und auch noch über Aktienfonds u.Ä. für die Alterssicherung verfüge (ich bin ja nicht rentenversichert). Auch bin ich kein Künstler....

Mir scheint es derzeit so zu sein, dass die Politik - m.E. in vielen Fällen zu recht - Einschränkungen ausspricht, die zur Eindämmung Pandemie dienen. Allerding wird was die Hilfe der dadruch geschädigten Betriebe und Personen angeht bisher so verfahren, dass diese hier m.E. nicht angemessen und eher als Gnade und weniger als Rechsanspruch verteilt werden.

Großkonzerne wie die Lufhansa oder Tui werden gefördert ... anderen Berufsgruppen wie den Künstlern wird (hoffentlich) bald in einem publikumswirkamen Gnadenakt vorweihnachtliche Sonderhilfe zugestanden oder aber auch nicht,,, wenn sie wie ich zB einer seltenen Berufsgruppe angehören.

Ich finde ein solches Vorgehen zum einen unwürdig und zum anderen frage ich mich ob das wirklich rechtskonform ist!

Sollte bzw könnte es nicht die Möglichkeit geben, derartige Hilfen einzuklagen? Es geht doch nicht an dass der eine der Verluste macht gefördert wird und der andere eben nicht nur weil seine Berufsgruppe keine Lobby hat?

Wie könnte der Weg (zu) so einer Klage aussehen?
(Wie) Könnte man da eine evtl eine Musterklage anstrengen?
Welche Verbände o.Ä. könnten da Hilfe geben?
Gibt es bereits solche Bemühungen?

Bitte keine Coronadiskussion oder Meinungsbekundungen von Personen die sich noch nicht der Materie beschäftigt haben.

Vielen Dank schon mal!!

-- Editiert von Alexander Haber am 17.11.2020 13:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Alexander Haber):
Wie könnte der Weg (zu) so einer Klage aussehen?


Man findet denjenigen, der für die Pandemie verantwortlich und klage auf Schadenersatz.
Dazu muss der Schaden genau beziffert werden, d.h. du musst nachweisen, welche Einkünfte du ohne die Pandemie gehabt hättest.

Wenn du die Bundesregierung auf Schadenersatz verklagen möchtest, dann musst du nachweisen (davon ausgehend, dass die Regierung die Pandemie nicht verursacht hat), dass die Reisewarnung dich vorsätzlich oder fahrlässig geschädigt hat UND die Warnung zu unrecht ausgesprochen wurde. Das wirst du nicht können, zumal Reisewarnungen ja stets individuell je nach Infektionsgeschehen ausgesprochen wurden.

Letztlich verwirklicht sich hier dein unternehmerisches Risiko.

Du wirst alleine an dem Nachweis scheitern, wie viel du eingenommen hättest (und damit den Schaden zu beziffern), wenn keine Reisewarnung bestanden hätte, da ja keinesfalls davon ausgegangen werden kann, dass dann genau so viele Reisen wie in den Vorjahren stattgefunden hätten.

Die genannten Branchen und Firmen wurden jeweils individuell als förderwürdig betrachtet.
Schadenersatzzahlungen aufgrund irgendwelcher Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie sind mir nicht bekannt.


Der Fall mit den Energiekonzernen ist in keiner Weise vergleichbar, da hier die Bundesregierung mittels Gesetz Aktiv die Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung geändert hat und damit massiv in das Geschäft der Konzerne eingegriffen hat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Hab vielen Dank für die Antwort

Mein entgangener Gewinn läßt sich sicher recht gut schätzen das meine Verkauszahlen bzw meine einnahmen seit mehreren Jahren konstanz sind und in dem Moment runter gingen als die Reisewarnung ausgesprochen wurde. Warum muss ich da einen Vorsatz nachweisen und nachweisen dass die Warung zu unrecht ausgesprochen wurde?

Wenn ich mit meinem Rad aus Versehen ein Auto zerkratze besteh ja auch kein Vorsatz und ich bin trotzdem haftbar.... und wenn im Sinne der Allgemeinheit entschieden wird dass mein Haus abgerissen wird um da eine Autobahn zu bauen bekomme ich da auch eine Entschädigung.

Zum Wohle der Allgemeinheit wurden verschiedenen Geschäfte geschlossen .... Bei der Reisebranche verhält es sich ein wenig anders - aber da kahm es zu Warungen und Einschränkungen die das erklärte Ziel verfolgten die Reiselust ins Ausland zu drosseln ... Wo der Staat oder die Kommune eine Einzelperson im Interesse der Allgemeinheit Schaden zu fügt müßte die doch für eine Kompensation sorgen ... Da spielen Fehler und Vorsatz doch keine Rolle oder?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Gibt es einen Grund, dass du als selbständig Tätiger noch nicht zum Kreis der diversen Förderberechtigten gehörst?

Zitat (von Alexander Haber):
das von mir gefertigte Produkt ist zu 100% vom der Tourismusbranche im Ausland abhängig.
Das verstehe ich nicht richtig. Du lieferst dein Produkt ins Ausland?

Solo-Selbständige aller Art konnten doch bisher diese Soforthilfe erhalten, sofern sie einen Antrag stellten und die Voraussetzungen erfüllten.

In Deutschland geht (fast) alles mit einem Antrag los. Mit einer Klage und Gerichtsentscheidung kann es enden...

Ich vermute, LH und TUI usw. mussten auch zumindest pro forma einen Förderantrag stellen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Welches Produkt ich in der Regel in Deutschland verkaufe und das dann im Urlaub Verwendung findet möchte ich nicht genau schreiben da sonst meine Identität bald bekannt wäre. Aber es ist ein Produkt dass man für Urlaubsreisen ins Ausland oft braucht. Für eine Verwendung in Deutschland ist das Produkt praktisch gänzlich ungeeignet. (Beruferaten !! ;-)

Warum ich derzeit nicht unter die Förderung falle habe ich bereits oben geschrieben: Ich habe wie auch ein Künstler oder Kulturschaffender kaum laufende Unkosten wie Mieten und Arbeitslöhne und kann somit keine Unkosten geltend machen. Ich bin aber kein Künstler und falle daher nicht unter die neuste Regelung, welche diesem Umstand Rechnung trägt. Betriebsverluste mache ich keine da ich selbsständig bin. Ich verliere schlicht und einfach 80 % meiner Einnahmen, da das Produkt bzw meine Dienstleistung nicht mehr verkauft wird.

Sozialhilfe bekomme ich trotzdem nicht da ich mit meiner Partnerin zusammenlebe die noch Einkommen hat und ich über ein Vermögen in Form von Aktienfonds und Wertpapieren verfüge das eigentlich für die Alterssicherung gedacht war.

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