Ich habe eine (natürlich fiktive)Frage:
Eine Frau hatte einen Autounfall. Sie stand mit dem Wagen (älterer Golf) an einer roten Ampel, als ihr ungebremst (also ca. 50 km/h) ein Twingo auffuhr. Die Schuldfrage ist von der Polizei auch eindeutig aufgenommen. Der Golf (der Twingo auch) hat einen Totalschaden. Nun war die Frau beim Arzt, da ihr schwindelig war und sie starke Nackenschmerzen bekam. Sie muss eine Halskrause tragen, hat wohl eine Schleudertrauma. Nun meine Frage: Steht ihr Schmerzensgeld
zu? Wenn ja, in welcher Höhe wäre eine Forderung realistisch bzw wie müsste sie vorgehen?
Steht Schmerzensgeld zu?
4. Dezember 2007
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Frage vom 4. Dezember 2007 | 13:19
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 17x hilfreich)
Steht Schmerzensgeld zu?
#1
Antwort vom 4. Dezember 2007 | 14:03
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 410x hilfreich)
Auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen.
Selbst tätig werden ist witzlos.
#2
Antwort vom 4. Dezember 2007 | 14:13
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
ja wende dich an einen Anwalt, der regelt alles für dich. Die Kosten dafür trägt auch die gegner. Versicherung!
und das beste daran du musst dich um nichts kümmern und hast keinen Streß/Papierkram.
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