Steinschlag Auto durch Nachbar

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
H.Timo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steinschlag Auto durch Nachbar

Hallo,
In den letzten Tagen bin ich immer mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren und als ich heute ins Auto gestiegen bin sind mir ca. 10-15 Steinschläge auf meiner windschutzscheibe in unterschiedlichen größen aufgefallen und diesen monat läuft der Tüv ab.
Das Grundstück auf dem das Auto steht wird immer gemäht nur nicht der Schotter/Stein-stellplatz auf dem mein Auto steht, da mein nachbar gelegentlich auch besuch bekommt und der auf den Schotterparkplatz parkt ist er wahrscheinlich auf die idee gekommen das sowieso nicht so hohe gras AUF dem Schotterparkplatz ! mit dem rasenmäher zu mähen und so dann höchstwahrscheinlich die Steinschläge an meinen Auto versucht hat. Ich hab den Nachbarn gesehen wie er in den letzten zügen dort gemäht hat, ich hab nur nicht gedacht das er auf dem schotterplatz mäht. Das Auto stand 3 Tage lang still und hatte vorher keine Schäden an der Windschutzscheibe. Ich bin vom Fach und mir wäre ein vorheriger Schaden sofort aufgefallen. Habe fotos von der Scheibe, steinschläge und dem gemähten schotterparkplatz gemacht. (Auto im dreckigen zustand ggf noch lackschäden)
Natürlich will ich erstmal auf den Nachbarn zugehen und versuchen das ganze mit ihm mündlich zu klären doch würde mir Schadenersatz im Fall das mein Nachbar nicht einsichtig ist, zustehen ?

Vielen Dank für alle Antworten


-- Editiert von H.Timo am 07.08.2020 20:10

-- Editiert von H.Timo am 07.08.2020 20:11

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Steinschlag in Höhe der Windschutzscheibe durch Rasenmähen auf einer Schotterfläche halte ich für denkbar unwahrscheinlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Beweislage, dass der Schaden tatsächlich vom Nachbarn verursacht wurde, erscheint mir nicht ausreichend.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von H.Timo):
doch würde mir Schadenersatz im Fall das mein Nachbar nicht einsichtig ist, zustehen ?

Nein.

Erst mal müsste man nachweisen, das Nachbar verantwortlich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
H.Timo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Wie sollte ich das ganz genau nachweisen ? Würde ein eingeständnis das er dort gemäht hat ausreichen ? Und ja es ist durchaus möglich das steinchen bei 2 bis 3m entfernung so auf die Windschutzscheibe fliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von H.Timo):
Wie sollte ich das ganz genau nachweisen ?
Das ist ja gerade das schwierige.

Zitat (von H.Timo):
Würde ein eingeständnis das er dort gemäht hat ausreichen ?
Nein. Du musst einen direkten Zusammenhang nachweisen. Die derzeitige Behauptung, dass das nur dadurch passiert sein könnte reicht nicht aus. Solltest du das nicht können bleibst du auf dem Schaden sitzen (Ausnahme: Versicherung etc. pp.)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
H.Timo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ziemlich eindeutig das kleine steine das verursacht haben und von der flugkurve der einzelnen einschläge ist es fast deutlich zu erkennen das es von einen rasenmäher kommt, das Grundstück ist ca 500 m von den nächsten nachbarn abgelegen mit nur einer zufahrtsstraße, es gibt sonst nichts in der nähe was das Fahrzeug hätte beschädigen können. Aber so wie ich das jetzt verstanden hab kann man dort nichts machen also könnte theoretisch ein nachbar auf einen Schotterparkplatz mähen und jedes mal mein Auto Beschädigen ? Die Reperaturen würden sich jetzt auf ca. 2200€ belaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Und es sind nur auf der Scheibe entsprechende Schäden? Also wenn ich mir vorstelle, dass jemand mäht und ein Auto in der Nähe steht, wird ja nicht nur die Scheibe von einem eventuellen Auswurf betroffen sein und beschädigt...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Die Reperaturen würden sich jetzt auf ca. 2200€ belaufen.
Was ist das bitte für ein Fahrzeug, beio dem der Austausch der Scheibe etwa 2200Euro kostet?

Zitat:
ist es fast deutlich zu erkennen
Aber auch nur fast! Also nicht absolut eindeutig und auch andere Geschehnisse sind nicht ausgeschlossen.

Du kannst das Ganze natürlich aber auch von einem Gutachter untersuchen lassen. Kostet halt evtl nur mehr als die Reparatur jetzt schon. Und wenn dan nein Gericht tätig wird, wird evtl nochmal ein Gutachter beauftragt und der kostet dann nochmal...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das Problem ist, dass ein Nachweis, dass der Nachbar gemäht hat, kein Beweis ist, dass der Nachbar auch den Schaden verursacht hat.
Von daher nützt es auch nichts, wenn der Nachbar das Mähen "gesteht". Er müsste auch "gestehen", den Schaden verursacht zu haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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