Streupflicht / Polizeiliche Anhörung

24. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fabtastic
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Streupflicht / Polizeiliche Anhörung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Thematik:

Vor ca. 1 Monat hatte ich Kehrwoche und damit auch natürlich Streudienst am Haus.
Unser Haus (wir sind Mieter in einem MFH) ist allerdings auch an der Hauptstraße, an dem ein Geh- und Fahrradweg ist.

Dieser gehört der Stadt jedoch streuen wir hier auch, wenn die Stadt nicht hinterherkommt.
Durch Hörensagen herrscht angeblich die Satzung, dass die Bewohner der Hauses hier auch in die Streupflicht eingebunden werden können.

Alles soweit auch kein Problem und seit Jahren so geschehen bis auf letzten Monat.

Hier habe ich abends um 10 Uhr gestreut und danach ins Bett gelegt, da ich Frühschicht hatte.
Um 5 Uhr bevor ich zur Arbeit gefahren bin habe ich nochmals den Gehweg kontrolliert und es war trocken - kein Schnee und nicht nötig erneut zu streuen.

Gegen 7 - 8 Uhr jedoch hat es sehr leicht geregnet wodruch dann Blitzeis entstand.

Dies konnte ich leider nicht bemerken logischerweise, da ich auf Arbeit war.

Um diese Uhrzeit ist dann jemand genau auf dem Gehweg gestürzt und hat direkt die Polizei und Krankenwagen verständigt. Wir wohnen direkt gegenüber von der Polizei (15 m).

Meine Vermutung ist, dass Sie auf der Straße gestürzt ist und dann auf den Gehweg sich gelegt hat.

Ihr müsst euch das so Vorstellen - wir Wohnen an der Hauptstraße jedoch an einer Einmündung in die Seitenstraße. Sprich direkt am Eck. Das heißt sie läuft auf dem Bürgersteig, der dann aufhört da die Einmündung kommt. Nach der Einmündung fängt dann unser Gehweg an. Und meine Vermutung ist, dass sie genau in der Einmündung(Fahrbahn), welches ich nicht Streuen muss sondern die Stadt, da es zur öffentlichen Straße zählt - gestürzt ist.

Dies kann ich natürlich nicht bezeugen.

Die Polizei war nun bei uns und hat den Vermieter vorgeladen, der Bereits vor schon bei der Polizei war.
Ihm wurden Fragen gestellt als Zeuge - die er nicht beantworten kann, da er nicht da war.

Nun hat sich die Polizei bei uns gemeldet und ich bin morgen dort vorgeladen und ich soll mein Mietvertrag mitbringen. -> Kurze Zwischenfrage: Muss ich den ganzen Vertrag mitbringen? Oder reicht nur die Seite mit der besagten Klausel, dass der Vermieter die Pflicht auf mich umgelegt hat? Der Rest interessiert sie ja nicht oder?

Vorsorglich habe ich das meiner Versicherung gemeldet, die mir eine Schadensnummer gegeben hat und daraufhin meinte, dass wenn die Polizei oder die Geschädigte Schadensansprüche geltend machen will, ihr die Nummer geben und die Versicherung kümmert sich darum.

Jetzt ist meine Frage, weshalb lädt mich die Polizei an? Die Ansprüche der geschädigten sind ja privatrechtlich. Da setzt sie sich mit mir in Verbindung und wir klären das über die Versicherung.
Darunter fallen ja jegliche Kosten die sie betreffen.

Muss ich jetzt hier mit einem Bußgeld rechnen? Ist das eher das Interesse der Polizei?

Und wie verhält sich das - wird das Bußgeld auch über die Versicherung getragen oder muss ich hier dann selbst bezahlen?

Vielen Dank vorab.

Wer den Schaden hat...?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Als was sollst Du denn vernommen werden?
Als Zeuge oder Beschuldigter?

Sollte im Schreiben der Polizei stehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Fabtastic):
Um diese Uhrzeit ist dann jemand genau auf dem Gehweg gestürzt und hat direkt die Polizei und Krankenwagen verständigt.
Und deshalb wurde die Polizei aktiv.
Weil der Vermieter nichts sagte/wusste, du aber mit der Kehrwoche dran warst, hat die Polizei nun dich eingeladen.
Und deine Versicherung wird alles eventuell auf dich zukommende privatrechtlich regeln.
Zitat (von Fabtastic):
Muss ich jetzt hier mit einem Bußgeld rechnen?
Ich wüsste nicht, warum. Du konntest nichts gegen die Blitzeisbildung tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Fabtastic
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Als was sollst Du denn vernommen werden?
Als Zeuge oder Beschuldigter?

Sollte im Schreiben der Polizei stehen.


Die Polizei war vor der Tür und meinte einfach ich soll am Samstag um 15 Uhr erscheinen.
Ich hatte jetzt nicht genau gefragt ob als Zeuge oder Beschuldigter.

Sprich ich habe nichts schriftliches - vermute wohl als Beschuldigter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fabtastic
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fabtastic):

Muss ich jetzt hier mit einem Bußgeld rechnen?


Ich wüsste nicht, warum. Du konntest nichts gegen die Blitzeisbildung tun.


Das denke ich auch jedoch bekommt man doch wegen fast allem ein Bußgeld... auch bei einem Auffahrunfall obwohl die Versicherung meinen Gegner bezahlt muss man bei der Polizei für das Verursachen eines Unfalles ein Bußgeld zahlen. So dachte ich evtl. dass es für das Streuen ebenfalls gilt - weil ich ja eine "Schädigung" verursacht habe.



-- Editiert von User am 24. Februar 2023 18:34

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Fabtastic):
jedoch bekommt man doch wegen fast allem ein Bußgeld..
Also ich eigentlich nicht, wenn ich mich *vorschriftsmäßig* verhalte.

Hier: Du bist deiner Streupflicht nachgekommen. Du hast um 22 Uhr gestreut und bist um 5Uhr zur Arbeit gefahren. 4.30 Uhr musste nicht gestreut werden, weil es nachts weder geschneit noch geregnet hatte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 52x hilfreich)

Ehrlich gesagt, ich würde derart blauäugig gar keine Angaben machen, sondern zuerst in Erfahrung bringen:
Was sagt die Streusatzung? Wann ist zu räumen / zu streuen, muss tagsüber nachgearbeitet werden? Warst Du für den Abschnitt zuständig oder nicht?
Wo ist die Person konkret gestürzt?
Wann genau?
Sollst Du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Fabtastic):
Durch Hörensagen herrscht angeblich die Satzung, dass die Bewohner der Hauses hier auch in die Streupflicht eingebunden werden können

Dann sollte man das Hörensagen mal durch Fakten ersetzen.



Zitat (von Anami):
4.30 Uhr musste nicht gestreut werden

Kommt ganz darauf an, was die Wettervorhersage meldete...



Zitat (von sonmischt):
Ehrlich gesagt, ich würde derart blauäugig gar keine Angaben machen

So ist es.



Zitat (von sonmischt):
Sollst Du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden?

Ich rate mal ... als Beschuldigter wegen Körpervrletzung ...



Zitat (von Anami):
Ich wüsste nicht, warum

Nichts neues bei Dir ...



Zitat (von Anami):
Du konntest nichts gegen die Blitzeisbildung tun.

Richtig.
Aber er war eventuell verpflichtet was gegen die daraus resultierende Glätte zu tun.
Die Streupflicht gilt ja nicht nur, wenn man zufälig gerade mal zu Hause ist ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Fabtastic):
Hier habe ich abends um 10 Uhr gestreut und danach ins Bett gelegt, da ich Frühschicht hatte.
Um 5 Uhr bevor ich zur Arbeit gefahren bin habe ich nochmals den Gehweg kontrolliert und es war trocken - kein Schnee und nicht nötig erneut zu streuen.

Gegen 7 - 8 Uhr jedoch hat es sehr leicht geregnet wodruch dann Blitzeis entstand.

Dies konnte ich leider nicht bemerken logischerweise, da ich auf Arbeit war.

Abwesenheit befreit nicht von der Streu- und Räumpflicht.
Wenn man dieser nicht nachkommen kann, weil man anwesend ist oder weil man krank ist oder körperlich dazu nicht in der Lage, dann muss man jemand anderen damit beauftragen. Z.B. einen Winterdienst.

In welchem Umfang man eine Streu- und Räumpflicht hat, steht in der Winterdienstsatzung o.ä. der Gemeinde. In vielen Orten muss man bei Eisglätte sofort streuen. Praktisch immer muss man zwischen 7 und 20 bzw 22 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen, tief in der Nacht dagegen nicht. Bei Schnee muss meist innerhalb einer Stunde nach Beginn des Schneefalls geräumt werden, und bei anhaltendem Schneefall dann auch erneut in ausreichenden Abständen.

Zwischen 7 und 8 Uhr dürfte überall Räum- und Streupflicht bestehen, und das bedeutet dann im beschriebenen Fall, das selbige verletzt wurde.

Für den Schaden des Verunfallten dürfte wohl eine private Haftpflichtversicherung aufkommen, aber wenn sich jemand infolge des schuldhaftes Verletzen der Räum- und Streupflicht verletzt hat, dann steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Deshalb ist vermutlich auch die Polizei involviert. Vor einer Vernehmung muss allerdings mitgeteilt werden, als was man vernommen werden soll - als Zeuge oder als Beschuldigter. Als Beschuldigter muss man gar nichts aussagen. Als Zeuge muss man nichts aussagen, womit man sich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigen würde. Im beschriebenen Fall wäre es insofern angebracht, erstmal gar nichts zur Sache auszusagen. Einen Anwalt kann man dann immer noch hinzuziehen, wenn man plötzlich als Beschuldigter angesehen wird.

Nur am Rande angemerkt: daß es sich um einen öffentlichen Gehweg handelt, ändert nichts an der Räum- und Streupflicht. Meines Wissens gibt es überall in Deutschland Winterdienstsatzungen, die die Straßenanlieger verpflichten, auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Auf jeden Fall ist das die übliche Regelung.
Die Gundstückseigentümer können diese Pflicht im Mietvertrag an die Mieter übertragen. Da sollte man mal in seinen Mietvertrag gucken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Genau diese ganzen Faktoren würden mich zu dem Schluss kommen lassen,
dass ich bei der Polizei anrufen würde, und den 15:00 Uhr Termin absage,
mit dem Hinweis, dass ich mich nicht zu dem Vorfall äußern werde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Ich frage mich, warum sich die Polizei um so einen Vorgang kümmern sollte ...

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich frage mich, warum sich die Polizei um so einen Vorgang kümmern sollte ...

Da eine Person auf öffentlichem Grund verletzt wurde, wird diese informiert. Z. B. u.a. von den Sanitätern.
Und in der Regel schaut sich die Polizei die Schuhe der gestürzten Person an, haben selbige Sohlen welche bei diesen Wetter nicht angebracht sind, dann ist gestürzte Person mit schuld an der Misere.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich frage mich, warum sich die Polizei um so einen Vorgang kümmern sollte .

Das übliche ... Verfolgung / Ermittlung strafrechtlich revanter Vorfälle ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Welcher strafrechtlich relevante Vorgang? Person stürzt auf Gehweg wegen Schnee bzw. Eis ... wie es bestimmt hunderte oder tausende Male jeden Winter vorkommt ... und dann stürzt sich die Polizei jedesmal in intensive Ermittlungen? Wohl nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Welcher strafrechtlich relevante Vorgang

Der bereits genannte.



Zitat (von bostonxl):
und dann stürzt sich die Polizei jedesmal in intensive Ermittlungen

Nö, natürlich nocht jedesmal. Aber auch solche Sachen werden natürlich verfolgt, wenn die Priorisierung es zulässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
dass ich bei der Polizei anrufen würde, und den 15:00 Uhr Termin absage,
Ach, schade.
Ich wollte heute abend gerne lesen, dass sich alles *in getautes* Wohlgefallen auflöst...
Aber es gibt immer auch den allerschlimmsten Fall. Vermutlich arbeitet die Polizei den Vorgang nun schriftlich ab...
Zitat (von Fabtastic):
Um diese Uhrzeit ist dann jemand genau auf dem Gehweg gestürzt und hat direkt die Polizei und Krankenwagen verständigt.
Vermutlich konnte die Polizei nicht einfach sagen--- nicht zuständig---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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