Sturmschaden Blumenkasten auf Auto

1. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
mic1982
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturmschaden Blumenkasten auf Auto

Hallo,


hab da ein mittelgro¤es Problem.
Letzten Sonntag war in Mettmann (bei DÙsseldorf) ein Sturm gewesen. An diesem besagten Tag wurde von den neuen Nachbarn, dem Sohn der Vemieterin, Blumenk?sten aus Terracotta auf den Fensterb?nken aufgestellt. Es befinden sich keinerlei BÙgel oder ?hnliche Sicherungen an den Fensterb?nken. Die T?pfe standen lediglich darauf.

Mein Auto, nun 1 1/2 Jahre alt, stand auf der Einfahrt vor der Garage die wir angemietet haben.

Nun fiehl der Kasten auf das Fahrzeug. Genau auf die Haube, Scheinwerfer und KotflÙgel. Bilder habe ich unter http://filebase.gmpf.de/schaden/

Wut entbrand die Polizei gerufen. Leider nicht zust?ndig da PrivatgrundstÙck. Daraufhin Vermieterin angerufen. Ist ja nicht mein Blumenpott gewesen und gern h?tte ich das ganze ersetzt.

Am Montag darauf war ich in der Werkstatt und habe mir einen Kostenvoranschlag geben lassen. 2200 ó ungef?hr.

Nach einem Telefonat mit der Vermieterin hat diese mir dann die best?tigt dass der Provinzial das ganze gemeldet wurde. Man woll einen Gutachter schicken. Eine Schadennummer konnte mir die Dame jedoch nicht nennen.
Habe dann selbst beim Vertreter der Versicherung angerufen. Dieser fing direkt an es sei ja Schaden mein TK.

Daraufhin wandte ich direkt ein der Kasten sei nicht gesichert gewesen. Seine Aussage darauf, das mÙsse ja erst noch gekl?rt werden durch einen Gutachter der Versicherung - den ich jedoch nicht bereit bin zu akzeptieren. Es wird wohl die Schadenh?he angezweifelt. Er meinte er mÙsse da selbst nochmal mit der Schadenabteilung sprechen und sagte es k?nne noch Wochen (!!!) dauern bis ich den Schaden beheben lassen k?nne. Das hat mich sehr b?se gemacht. Er meinte jedoches mÙsste sich jmd. von der Schadenabteilung melden.

Morgen ist die Sache nun genau eine Woche her. Gemeldet hat sich bisher niemand von der Versicherung. Aber langsam werde ich ungeduldig und habe immer mehr den Verdacht, dass ich meine TK in Anspruch nehmen muss. SB muss ich dann selbst zahlen. Leihwagen wohl auch und der Wertverlust des Fahrzeugs bliebe auch an mir h?ngen.
Alles in allem nicht gerade befriedigend.

Nur, was soll ich machen. Wie lang solle ich noch warten bis die Versicherung sich meldet. Oder gleich zum Anwalt? Das Problem dabei w?re dann aber, dass wohl die Kosten schnell schon die evtl SB meiner Teilkasko Ùbersteigen wÙrde.

Kann mir jmd. nen Rat geben? Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Wie lange solle ich das Auto noch so kaputt lassen bevor ich es zur Reperatur dann wohl auf meine TK gebe? - Ok, die Nachbarschaft w?re fÙr mich schon besch?digt bevor sie Ùberhaupt anfing dann. Nur, ich will das Auto jetzt auch nicht noch wochenlang so lassen.

Danke und Gru¤
Michael

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

mal davon ausgehend, dass das auto dort stehen durfte wo es stand und sie nicht versuchen einen altschaden mit abzuwickeln ist die haftung eigentlich kein problem. ihren gang zum anwalt muss die versicherung zahlen soweit sie im recht sind. daher wäre der gang zum anwalt wohl zu empfehlen.

leider ist es immer wieder so, dass versicherungen versuchen zeit zu schinden was sich ja aus deren perspektive durchaus lohnen kann. eine anwaltliche frist mit drohung der klageerhebung macht dann sie sache im fall der klageeinrieichung jedoch wesentlich teurer, so dass dann häufig deutlich schneller abgewickelt wird.

sollte ihnen dieser weg nicht zusagen, gäbe es wohl noch die möglichkeit die versicherung anzurufen und binnen kürzester frist den verbindlichen gutachtertermin zu verlabngen, wird dies verweigert müsste man damit drohen selber einen öffentlich vereidigten gutachter auf deren rechnung zu beauftragen (mit der durchführung kann jedoch vorsicht angebrecht sein).

im übrigen kann anwaltliche hilfe auch sonst angebracht sein, ein typisches versicherungsmanöver wäre ihrem fall zu versuchen bei dem lack einen abzug neu für alt vorzunehmen (das wäre bei reifen durchaus möglich, bei lack aber im regelfall nicht).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen