Hallo!
Ich bin im Februar 2009 vormittags auf dem Weg zur Arbeit gestürzt (Glatteis - gar nicht gestreut). Folge: diverse Prellungen, ziemliche Schmerzen, fragliches SHT, bereits bestehende AU um 2-3 Wochen verlängert (somit hab ich nichtmal das höhere Verletztengeld statt Krankengeld bekommen - und die Wiedereingliederung wurde eben verzögert).
Nun schreibt mir die gesetzliche Unfallversicherung, dass ich ja Schmerzensgeld
vom Grundstücksinhaber verlangen könnte.
Grundstücksinhaber ist offenbar die Stadt - das habe ich soeben herausgefunden. Außerdem habe ich im Nachhinein von anderen gehört, dass an diesem Weg irgendwann mal ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr - kein Winterdienst" oder sowas in der Art gestanden hätte und das eben gefährlich wäre - seit ich diesen Weg benutze steht da aber nur noch ein Mast, von dem ich annahm, dass er ein Schild á la "Rasen betreten verboten" getragen hätte. Mir war diese Einschränkung bzw. das Risiko also keineswegs bekannt.
Ist es unter solchen Umständen überhaupt sinnvoll/möglich, irgendwelche Gelder (Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder so) zu bekommen? Geht das jetzt überhaupt noch? Was würde denn ein Anwalt hierfür in etwa kosten (sprich: Lohnt sich der Aufwand überhaupt - oder krieg ich höchstens die Kosten für den Anwalt raus, wenn überhaupt)? Denn ohne Anwalt gehts ja sicher eh nicht - nehme ich mal an.
Fragende Grüße von der Sylvia.
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""Fehlschläge sind kein Grund sich zu ärgern, sondern wichtige Lernschritte fürs Leben.""
-- Editiert am 12.05.2009 16:50
Sturz: Schmerzensgeld? Anwalt?
> Lohnt sich der Aufwand überhaupt - oder krieg ich höchstens die Kosten für den Anwalt raus, wenn überhaupt
Wenn Sie im Recht sind, muß die Gegenseite auch den Anwalt bezahlen.
Wenn Sie hingegen ganz oder teilweise unterliegen, zahlen Sie entsprechend anteilig Ihren Anwalt selbst.
Danke - das wusste ich nicht. Wirklich interessant - und hilfreich!
Und es wirft weitere Fragen auf:
Hätte ich denn das irgendwie wissen müssen, dass dieser Weg nur auf eigenes Risiko zu betreten ist (so nach dem Motto: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht)? Dann würde es sich wohl nicht wirklich lohnen - denn dann gäbs sicher eh nix von der Stadt.
Oder hätte ein anwesendes Schild dastehen müssen - was darauf hinweist? Dann stünden meine Chancen ja sicher recht gut.
Und wie findet man denn am besten einen Anwalt vor Ort, der sich mit sowas auskennt? Zumindest erstmal für ne Erstberatung - und evtl. eben auch Verfolgung der Sache?
Oder ist das nach den knapp 3 Monaten bisher eh schon bereits verjährt?
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In erster Linie ist jeder für sich selbst verantwortlich und muss sich auf einem nicht geräumten Weg entsprechend vorsichtig bewegen. Die Verkehrssicherungspflicht ist kein „Rundum-Sorglos-Paket“. Sie reicht immer nur soweit, wie der „Verkehr“ – gemeint sind die Benutzer des Weges – eine gefahrlose Nutzung des Weges redlicherweise erwarten dürfen.
In vielen Gemeinden gibt es Regelungen über die Streu- und Räumpflicht (Straßenreinigungssatzung o.ä.), die auch für öffentliche Grundstücke gilt (z.B. ist in der Regel der Hauseigentümer für den öffentlichen Bürgersteig vor dem Haus verantwortlich). Hier können die Nutzer eines Weges nur insoweit eine gefahrlose Benutzung erwarten, wie dies in der Gemeindesatzung vorgesehen ist (z.B. braucht mitten in der Nacht nicht Schnee geräumt zu werden).
Für viele Straßen und Wege ist aber auch die Gemeinde unmittelbar verantwortlich. Dort wird durch die Bediensteten der Stadt Schnee geräumt oder gestreut. Allerdings gelten die satzungsmäßigen Regelungen über Streu- und Räumpflichten zumeist nicht. Es gilt – vereinfacht gesprochen – folgendes: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sein Verhalten an die******rung anpassen. Die Gemeinde hingegen tut das, was ihr im Rahmen ihrer Möglichkeiten zumutbar ist und was die Bürger von ihr erwarten dürfen. Vor diesem Hintergrund muss die Gemeinde nicht jeden Fußweg streuen (und auch nicht auf fehlenden Winterdienst hinweisen) und wenn doch, dann erst, nach dem „wichtigeren“ Straßen und Wege geräumt sind.
Die Aussichten, der Gemeinde einen Verstoß gegen die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen (das Beweisproblem liegt bei Ihnen) halte ich für gering. Aus meiner Sicht gibt es für Sie nur die folgenden zwei Möglichkeiten:
1. – Ein Verstoß liegt immer dann vor, wenn die Gemeinde zwar gestreut hat, dies aber nicht ordnungsgemäß getan hat (das gilt immer, liegt hier aber wohl nicht vor).
2. – Wegen der Besonderheit des Einzelfalls könnte – als Notnagel – auf das mal vorhandene und nun fehlende Hinweisschild „kein Winterdienst“ abgehoben werden. Meiner Meinung nach ist es aber nicht immer und stets erforderlich dass auf fehlenden Winterdienst hingewiesen wird, so dass das fehlende Schild keine oder nur eine geringe Rolle spielt. Das kann ausnahmsweise mal anders sein, wenn es sich um eine besonders gefährliche Stelle handelt, z.B. eine steile Rampe einer Fußgängerbrücke o.ä..
Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass Sie – wenn Ihnen der Nachweis einer Pflichtverletzung trotzdem gelingt – wohl ein Mitverschulden trifft.
du hast keinerlei Chancen zivilrechtlich, oder kannst du irgendwas von dem nachweisen was du erzählst? (Fotos, Zeugen etc.?) Die gegner. Versicherung wird sich wohl querstellen.
Und jetzt?
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