Auf Bitten einer Bekannten, bräuchte ich mal eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt
Frau Müller (Name erfunden), 81 Jahre, leicht Dement, Pflegestufe 1 kommt nach einem Schwächeanfall zu Hause ins Krankenhaus. Da sie sehr viele Wassertabletten nehmen muss, dazu noch schwer Inkontinent ist und man dort scheinbar keine Zeit hatte ihr aus dem Bett zu helfen, verpasste man der alten Dame einen Katheder und stellte sie mit Tavor ruhig, weil sie nachts recht unruhig war und immer aufstehen wollte.
Es wurde vom Personal versäumt, das Bettgitter hochzumachen und rechtzeitig den vollen Kathederbeutel zu wechseln, so dass dieser überlief. Frau Müller ist beim Versuch aufzustehen so blöd in ihrem eigenen Urin ausgerutscht, dass sie sich direkt unterhalb der Armkugel den Arm gebrochen hat. Operieren kann man das aufgrund ihres hohen Zuckers (zu hohes Risiko) nicht, so dass sie nun in Kurzzeitpflege und danach 3 Wochen zur Reha muss.
Kann man das Krankenhaus dazu verpflichten, die Kosten für die Kurzzeitpflege zu übernehmen, da anscheinend einiges versäumt wurde?
Sturz im Krankenhaus - Schmerzensgeld
6. November 2015
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Frage vom 6. November 2015 | 10:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturz im Krankenhaus - Schmerzensgeld
#1
Antwort vom 8. November 2015 | 19:45
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 563x hilfreich)
Das Thema ist sehr komplex u. das Verfahren vermutlich sehr langwierig, so das man ohne Fachanwalt gegen ein Krankenhaus bzw. deren Versicherung u. ihre Rechtsabteilung gar nicht weiter kommt!
http://www.pflegewiki.de/wiki/Freiheitseinschr%C3%A4nkende_Ma%C3%9Fnahme#Rechtliche_Grundlagen
http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/PsychKG.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren
...um das Thema nur mal ganz kurz anzureißen!
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