Surfausrüsting bei Freund gestohlen - Verweigert Zahlung nach Erstattung durch Versicherung

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
dancop123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Surfausrüsting bei Freund gestohlen - Verweigert Zahlung nach Erstattung durch Versicherung

Hallo,

ich habe vor circa einem Jahr einem (ehemaligen) Freund meine Surfausrüsting zur Aufbewahrung für ein paar Monate überlassen. Anschließend wurde bei ihm eingebrochen und dabei wurde u.a. meine Surfausrüsting gestohlen. Seine Haftpflichtversicherung hat ihm daraufhin die entstandenen (inklusive meiner) Verluste erstattet.

Zunächst hat er mir schriftlich den mir zustehenden Betrag zugesagt. Nun verweigert er aber jegliche Zahlungen und ignoriert meine Anfragen.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf diesen Teil des Erstattungsbetrags?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zumindest auf den Zeitwert hätte man Anspruch, je nach Formulierung sogar auf den im Schreiben genannten Betrag.


Man sollte erstmal ein Einschreiben senden in dem man eine Zahlungsfrist nach Datum setzt (14 Tage mindestens) und die Einleitung zivilrechtlicher Schritte ankündigt.



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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ich würde das auch so sehen, dass zumindest der Zeitwert geschuldet wird.

Stellt sich nur die Frage, wie hoch war den der Zeitwert da überhaupt noch, von dem ganzen Material?

Du solltest ihn schriftlich (Einschreiben) zur Zahlung auffordern...

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wieso sollte eine Versicherung einem Dritten irgendwelche Auskünfte geben dürfen? Das ist mir völlig neu, und mit Datenschutz überhaupt nicht vereinbar.

Die einzige Frage ist doch, ob da irgendwas für die Ausrüstung rüber gekommen ist. Könnte auch sein, weil sie dem Freund nicht gehörte, dass da gar nichts bezahlt worden ist. Letzteres halte ich für wahrscheinlich.

wirdwerden

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Bleibt trotzdem die Frage nach dem Zeotwert nach wie vor offen, denn der ist da fast so rasant wie bei Computerartikeln und die Ausrüstung kann evtl kaum noch etwas wert gewesen sein, jeh nach Material.
Da lohnt ein rechtsstreit oder dergleichen evtl erst gar nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Der Zeitwert ist doch nur interessant, wenn die Ausrüstung überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages ist/war.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Schon richtig, aber wenn der Zeitwert evtl unter Euro wäre (ist meisst so bei den meissten leuten hier in D) dann sollte man sich doch einfach überlegen, obman das alles nicht so oder so dann einfach auf sich beruhen lässt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Seine Haftpflichtversicherung hat ihm daraufhin die entstandenen (inklusive meiner) Verluste erstattet.


Wie kann man diese Tatsache beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dancop123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die Versicherung 850€ für meine Ausrüstung gezahlt hat und er mir diesen Betrag überweisen würde. Gilt dies als Beweis?
Außerdem sollte ich ihm nach dem Diebstahl meine Kreditkartenabrechnung, die den Kauf der Ausrüstung belegt und Fotos der Ausrüstung zur Vorlage bei der Versicherung schicken.

Wie vorgeschlagen, habe ich ihm nun eine 14-tägige Frist zur Überweisung des Betrags gesetzt und angekündigt, dass ich bei Nichteinhaltung dieser Frist zivilrechtlich gegen ihn vorgehen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von dancop123):
Also er hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die Versicherung 850€ für meine Ausrüstung gezahlt hat und er mir diesen Betrag überweisen würde. Gilt dies als Beweis?

Wenn das nachvollziehbar von ihm stammt, dann wird er vor Gericht schon gut begründen müssen, warum er so etwas behauptet, wenn es gar nicht stimmt. Von daher dürften die Chancen, zumindest diese 850 € zu bekommen, recht gut stehen. Im Zweifelsfall wird er ohnehin offenlegen müssen, wie sich die Erstattung von Seiten der Versicherung zusammengesetzt hat.

Passen die 850€ zum Wert der Gegenstände?

0x Hilfreiche Antwort

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