Vielleicht kann mir jemand hier helfen?!
Ich habe vor ca.3 Jahren ein Surfbrett leicht beschaedigt am Strand gefunden - es lag einige Tage herrenlos herum.Ich habe es dann repariert und ein paar mal verwendet,bis mich an der selben Stelle (ca. 1 Jahr spaeter) der offensichtliche Eigentuemer ansprach.Ich habe das Board sofort zurueckgegeben,doch anstatt das er sich gefreut hat sein Board wiederzuhaben (was ich an seiner Stelle wohl gemacht haette) hat er mich in der Folge wegen Diebstahl angezeigt.Diese Anzeige wurde von der Polizei nach meiner Aussage eingestellt.
Ich dachte damals,so etwas wie ein Surfboard uebersieht man einfach nicht und ausserdem war es beschaedigt - ich bin davon ausgegangen,es hat jemand weggeworfen.
Jetzt sehe ich mich mit einer Klage wegen Schadenersatz konfrontiert - der Grund: Fundunterschlagung und Nutzung des fremden Boards.
Ich hatte zu der Zeit ein eigenes Board und nachdem der Fund zu Ende der Saison war bin ich wirklich sehr selten damit gefahren,ausserdem musste ich es vorher reparieren.
Natuerlich wollte ich dem urspruenglichen Eigentuemer nicht schaden,ich dachte aber wirklich,das Brett wurde weggeworfen - und ich hab es sofort zurueckgegeben.
Was soll ich machen?
Surfbrett gefunden?!
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



--- editiert vom Admin
Sie hatten keinen Vorsatz bezüglich einer Unterschlagung.
Vielmehr sind Sie offensichtlich davon ausgegangen Eigentum an der Sache erlangt zu haben (958 BGB).
Einen Schadensersatzanspruch sehe ich hier nicht.
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--- editiert vom Admin
Schon klar aber es lag ja zuerst mal einige Tage da rum und war dazu noch beschädigt da liegt die Vermutung schon ziemlich nahe, dass es jemand weggeworfen hat.
Wo man da einen Schadensersatzanspruch hernehmen will ist mir nach wie vor schleierhaft.
--- editiert vom Admin
Woran hat eigentlich der Eigentümer nach einem Jahr sein Brett erkannt?
Erstmal vielend Dank fuer die Antworten.
Der Wert eines gebrauchten Boards dieser Art wird bei ca.700 Euro liegen,die Reparatur bei 100,macht also 600 Euro.
Eine Frage ist fuer mich,ob es zumutbar ist,ein Surfbrett unter den Arm zu nehmen und zum Fundamt zu marschieren - was ich bei einem anderen Gegenstand (z.B. Handy) sicher gemacht haette.
Ausserdem bin ich davon ausgegangen,das man so etwas nicht uebersehen kann und daher nicht verliert - im Gegensatz zum Handy - sondern wenn es kaputt rumliegt,dann ist es eben weggeworfen worden.Ich habe auch aus diesem Grund zugegebenermassen nicht alles menschenmoegliche getan um einen potentiellen Eigentuemer zu finden - ich dachte,der wollte es nicht mehr.
Der Eigentuemer hat es dann erkannt,weil diese Marke recht selten ist.
Ich denke,das der Eigentuemer einen Schaden hatte ist unumstritten,die Frage ist fuer mich - ob er,wenn er das Board einfach vergisst,so bedauerlich das auch sein mag,er in Wahrheit daran der einzig Schuldige ist und er daher seinen Schaden nicht woanders einklagen kann.
Zur Frage des Verletzten hinter der Duene - dem wuerde wohl nach 3 Tagen nicht mehr viel helfen.
--- editiert vom Admin
Wir sollten zunächst mal die strafrechtlichen von den zivilrechtlichen Fragen trennen.
Ich finde die Darstellung des Threadstarters recht schlüssig und einleuchtend, sodass ich weiterhin der Ansicht bin, dass er keinen Vorsatz bezüglich einer strafbaren Unterschlagung hatte.
Ein solches Surfbrett übersieht oder vergisst man tatsächlich nicht, man wirft es höchstens weg, wenn es kaputt ist.
Vielleicht war dem Eigentümer mangels ausreichendem Sachverstand nicht ganz klar, dass man es für 100 eur reparieren kann.
Das ist ja auch nicht das eigentliche Problem, da das Verfahren gegen den Threadstarter ja bereits eingestellt wurde.
Der urspr Eigentümer hatte wohl nur sein repariertes Brett gesehen und hat sich gedacht, dass er es so günstig wieder bekommt.
Was den zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz angeht, so sehe ich dafür weiterhin keine Grundlage. Das grenzt schon eher an eine Frechheit.
@Volker7:
Vielleicht können Sie mal erläutern aus welcher Anspruchsgrundlage Sie einen Schadensersatzanspruch herleiten würden?!
Das einzige was mir einfiele wäre ein Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen gemäß 812ff. (5 mal gesurft macht 50eur oder so)
Ich würde im Gegenzug auf jeden Fall die 100eur, die Sie in die Reparatur des Boards gesteckt haben, von dem Anderen zurückverlangen.
Darauf haben Sie nämlich einen Anspruch.
--- editiert vom Admin
Also wenn die Polizei eine Anzeige bekommt wegen Diebstahls, dann werden die wohl kaum sagen: Nö ist gar kein Diebstahl, nur Unterschlagung also weg damit. Wenn die Sache eingestellt ist gehe ich davon aus, dass sich das ganz, bezüglich aller in Betracht kommender Tatbestände erledigt hat. Man kann ja wohl kaum erwarten, wenn jemand zur Polizei kommt und eine Anzeige macht, dass er auch noch den richtigen Tatbestand nennt.
Aber um trotzdem noch einmal auf den Vorsatz einzugehen:
Sie vergessen hier, dass sich der Vorsatz auf den kompletten Tatbestand beziehen muss. Wie sie richtig ausführen, hatte Kern1986 Vorsatz bezüglich der Aneignung, allerdings hatte er keinen Vorsatz bezüglich der Fremdheit der Sache und somit genausowenig bezüglich der Rechtswidrigkeit der Aneignung.
Dass er 3 Tage drumherumgeschlichen ist, spricht eher für ihn, wie ich finde, denn dadurch wollte er doch gerade sicherstellen, dass er sich keine fremde Sache aneignet.
Aber wie gesagt der strafrechtliche Teil der Geschichte dürfte sich sowieso erledigt haben.
Was das Zivilrechtliche angeht scheinen wir uns im Groben ja einig zu sein.
-- Editiert von rumor_84 am 06.02.2006 20:23:27
--- editiert vom Admin
Tja,alles nicht uninteressante Aspekte,Danke.
Zum Herumschleichen sei gesagt - das war Zufall,die Sache spielte sich an einem Ort ab,wo ich immer zum Surfen hingefahren bin und es war ein ausnahmeweise laengerer Aufenthalt ebendort gewesen.
Zur Frage des Wegwerfens oder nicht - das Vergessen passierte offenbar an einem Sonntag,wo normalerweise dort Hochbetrieb herrscht und Gaesteschichtwechsel stattfindet.Wir dachten daher - ein Local kanns nicht gewesen sein,denn der waere spaetestens am Folgetag hingefahren ums sein Board zu suchen - es kann nur ein Tourist gewesen sein - der sich den Heimtransport sparen wollte - das klingt jetzt angesichts des Boardwerts vielleicht schraeg,aber nach einem Urlaub kann es schon sein,das man angesichts des Schadens denkt - weg damit.Es haette jedenfalls nur eines Anrufes bei der Strandverwaltung bedarft - die haetten das Board sicher weggeraeumt und verwahrt oder einen Zettel drangehaengt oder sowas.Es war also jemand,der dort seine Aufbewahrungsbox hatte und heimfuhr - ohne sein Brett in die Box gestellt zu haben und das erst beim naechsten Besuch dort gemerkt hatte.
Um die Frage vorwegzunehmen - warum nicht bei der Strandverwaltung abgegeben - weil uns gesagt wurde,die behalten sichs dann selber.
Zur Dussligkeit - im nachhinein betrachtet sicher,aber das sind wohl alle Gutglaeubigen.
Der interessanteste Aspekt fuer mich ist nebenbei genannt worden - es wurde eine strafrechtliche Anzeige wegen Diebstahl gemacht und nicht weiter verfolgt - weil eben kein Diebstahl - ist damit wirklich davon auszugehen,das es auch keine Fundunterschlagung war?Das wird naemlich in der Zivilklage vorgebracht und wenn es das nicht ist,dann fehlt mir irgendwie das schuldhafte Verhalten das zum Schaden des Klaegers gefuehrt hat.
Das mit der Herausgabe der Sache ist auch interessant - das wurde mir naemlich gleich gesagt - das ist ja Bereicherungsrecht.Aber in der Hinsicht ist es ja voellig unergiebig,schliesslich erfolgte die Herausgabe sofort,als sich der scheinbar rechtmaessige Eigentuemer zu erkennen gab.
Für Diebstahl und für Unterschlagung ist ein Strafantrag nur erforderlich, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Ich hoffe mal die Sache können wir damit erledigen (248a StGB).
Das mit dem Schleichen kann man natürlich so oder so deuten, da kommt es wohl drauf an, wie sich der Beschuldigte dazu äußert. Aber dann gilt in dubio pro reo.
Ich frage mich gerade, ob uns unser reo überhaupt noch zuhört, aber die Diskussion ist auch so ganz interessant
Da haben wir uns beim Posten überschnitten.
Wenn die Sache wegen des Diebstahls eingestellt wurde, dann wars auch keine Unterschlagung. Wie gesagt die prüfen das schon, normalerweise erstattet man auch keine Anzeige wegen eines Tatbestandes sondern wegen eines Sachverhalts und aller in Betracht kommender Tatbestände.
Mit der Zivilklage ist es nicht ganz so einfach. Dazu braucht es keine Straftat ihrerseits und schon gar keine Verurteilung da es in Zivil- und Strafverfahren verschiedene Beweislastregeln gibt.
Aber ich sehe trotzdem kein Verschulden ihrerseits, das einen Schadensersatzanspruch begründen würde.
Das mit dem Bereicherungsrecht haben Sie schon richtig erkannt und Sie haben auch einen bereicherungsrechtlichen Anspruch wegen der 100eur Reparaturkosten.
--- editiert vom Admin
Ach ja richtig es muss natürlich "reus" heißen.
Danke für den dezenten Hinweis!
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