Tattoo vollbezahlt und nicht zu Ende gebracht

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.11.2015 18:27:40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Tattoo vollbezahlt und nicht zu Ende gebracht

Hallo,

Ich habe einen Beratungsschein geholt, dann zur Anwältin um die Ecke, der die Sachlage erklärt.

Ich habe mir ein Tattoostudio gesucht und ein Tattoo ausgesucht und auch gleich denn vollen Betrag bezahlt, das Tattoo wurde in 2 Sitzungen gestochen, weitere Sitzungen sollten folgen und es wurde immer ein Tag vor dem Termin abgesagt vom Studio aus, auch wurde von mir nichts unterschrieben weder ein Tattoovertrag noch das ich ihn von Folgeschäden entbinde auch nicht das ich die Körperverletzung möchte.

Anwältin ihm dann einen Brief geschrieben und um Rückerstattung inkl. Schmerzensgeld und Tattoo Entfernungskosten gebeten ohne Anwort vom Studio, seit dem laufe ich mit dem hässlichen Tattoo rum und Anwältin macht nichts mehr.

Kann ich einen neuen Beratungsschein beantragen?
Beschwerden bei der Anwaltskammer?

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Meiner Meinung nach völlig falscher Ansatz. Du wolltest das Tattoo, ansonsten hättest du nicht bezahlt. Das ist somit auch keine strafbare Körperverletzung. Zunächst einmal musst du den Tätowierer in Verzug setzen, diesen also schriftlich und nachweisbar zur Erfüllung des Vertrages auffordern. Die Frist sollte angemessen sein. Bei einem Tattoo bei dem noch mehrere Sitzungen austehen würde ich so 2 Wochen pro ausstehende Sitzung als angemessen ansehen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist kannst du weitere Schritte einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.11.2015 18:27:40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Fristen wurden dem Studio gesetzt zur Vollendung des Tattoo, diese lies der Besitzer verstreichen, immer wieder.

Das Tattoostudio, hat mir nichts zum unterschreiben geben, als ist es eine Körperverletzung, lassen wir mal dahin gestellt.

Nach verstreichen der Frist hatte ihm die Anwältin geschrieben, auch hier drauf hat er nicht reagiert.

Jedes Studio egal ob Tattoo oder Piercing musst du unterschreiben das du es willst und das war hier nicht der Fall.

Ich bin ja auch nicht der einzige dem es so geht mit dem Studio, welches es nun nicht mehr gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hallo, Fristen wurden dem Studio gesetzt zur Vollendung des Tattoo
Na dann hast du ja auch sicherlich die Zustellungsnachweise dafür oder? Du hast die Frist doch via Einschreiben gesendet oder?

Zitat:
Das Tattoostudio, hat mir nichts zum unterschreiben geben, als ist es eine Körperverletzung, lassen wir mal dahin gestellt.
Das mag evtl Körperverletzung sein, aber keine Strafbare!!! Immerhin ist ja wohl doch schon ein Teildes Tattos gestochen worden und du hast dich nicht dagegen gewehrt! Dein Verhalten, dass stechen zu lassen ist dann die Einwilligung!
Wen nnicht, dann erkläre doch mal bitte einem Richter, dass du zwar einige Zeit dagesessen bist und dich hast Tattoowieren lassen, aber dies nicht wolltest!?!? Sorry, aber das ist unglaubwürdig!

Zitat:
Ich bin ja auch nicht der einzige dem es so geht mit dem Studio, welches es nun nicht mehr gibt.
Wie jetzt, dass Studio gibt es nicht mehr??? Na dann wirds ja jetzt sehr lustig, wenn es das Studio nicht mehr gibt, wie willst du es denn dann verklagen etc?

0x Hilfreiche Antwort

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