Teenager plündert fremdes Sparbuch

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Teenager plündert fremdes Sparbuch

Hallo,

folgende Situation: Ein Fünfzehnjähriger findet das gut versteckte Sparbuch seines Vaters im Elternhaus.
Er setzt ein Schreiben auf, in welchem der Vater dem Fünfzehnjährigen eine Barauszahlung über 1000 EUR für eine Klassenfahrt genehmigt und unterschreibt dieses mit der gefälschten Unterschrift seines Vaters (=Urkundenfälschung).

Das Geld, welches der Fünfzehnjährige vom Sparbuch des Vaters plündert, gehört dem Vater! Der Eigentümer des Sparbuchs ist der Vater!

Die Bank zahlt dem Fünfzehnjährigen ihm tatsächlich das Geld 1000 EUR (ohne Rücksprache mit dem Vater) aus, weil die Bank von der Echtheit/Gültigkeit des Schreibens überzeugt ist.

Wer haftet für die "verlorene" Summe?
- Die Bank muss den Schaden unter allen Umständen ersetzen, wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht
- Der Vater muss mit dem Schaden leben oder muss gegen seinen Sohn Strafanzeige erstatten, damit die Bank den Schaden ersetzt

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
muss gegen seinen Sohn Strafanzeige erstatten, damit die Bank den Schaden ersetzt

Eine Anzeige bringt einen nicht das Geld zurück.

Im übrigen ist es üblich, das der Täter den Schaden ersetzt und nicht eines der Opfer.



Und wer der Meinung ist, das die Bank Pflichten verletzt hat, wird das der Bank und wohl auch einem Gericht beweisen müssen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Bank muss dem Vater die EUR 1000 nicht erstatten.
Der Sohn muss das.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13688 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Bank muss dem Vater die EUR 1000 nicht erstatten.
Der Sohn muss das.
Würdest du das auch so sehen, wenn nicht der Sohn sondern ein Einbrecher das Konto geplündert hätte?

Natürlich wäre die Bank schadenersatzpflichtig, und könnte sich selbst wiederum an dem Sohn schadlos halten.

Stefan

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich wäre die Bank schadenersatzpflichtig,


warum?

Was hätte die Bank Deiner Meinung nach prüfen müssen (bei einem Sparbuch) was sie versäumt hat.

Berry

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

das wäre es noch ... wenn die Bank das erstatten müsste.

Die Bank ist mWn berechtigt Geld an den auszuzahlen, der das Sparbuch vorlegt. Da hätte der vater ein Kennwort oä vereinaren müssen, damit kein Unbefugter Zugriff hat. Soll der Bengel halt 10 Jahre, Geschirr abwaschen, Müll rausbringen und die Treppe putzen um es abzuarbeiten. Von der Bank gibbet nix.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13688 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da hätte der vater ein Kennwort oä vereinaren müssen,
Da bin ich von ausgegangen, macht doch jeder. ;)
Wenn es hingegen keine Sperre gab dann ist das Sparbuch ein Inhaberpapier (als wenn der Einbrecher - oder der Sohn - direkt das Geld gefunden hätte).

Stefan

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Würdest du das auch so sehen, wenn nicht der Sohn sondern ein Einbrecher das Konto geplündert hätte?
Natürlich wäre die Bank schadenersatzpflichtig, und könnte sich selbst wiederum an dem Sohn schadlos halten.


Nein! Denn das Sparbuch ist ein Inhaberpapier. Wer das Buch besitzt, kann sich das Geld auszahlen lassen.

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):

Nein! Denn das Sparbuch ist ein Inhaberpapier. Wer das Buch besitzt, kann sich das Geld auszahlen lassen.


Auch wenn der Besitzer des Sparbuches minderjährig und damit nur bedingt geschäftsfähig ist? Ich weiss noch von früher, dass bei meinem Jugendgiro bei größeren Abhebungen immer ein Erziehungsberechtigter dabei sein musste.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Auch wenn der Besitzer des Sparbuches minderjährig und damit nur bedingt geschäftsfähig ist?


Ja!
Das Recht folgt dem Papier (Sparbuch).

Die Bank nichts falsch gemacht.
Gerade wg. dieser Besonderheit ist es nicht sonderlich gut, ein Sparbuch zu besitzen.

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