Hallo,
folgende Situation: Ein Fünfzehnjähriger findet das gut versteckte Sparbuch seines Vaters im Elternhaus.
Er setzt ein Schreiben auf, in welchem der Vater dem Fünfzehnjährigen eine Barauszahlung über 1000 EUR für eine Klassenfahrt genehmigt und unterschreibt dieses mit der gefälschten Unterschrift seines Vaters (=Urkundenfälschung).
Das Geld, welches der Fünfzehnjährige vom Sparbuch des Vaters plündert, gehört dem Vater! Der Eigentümer des Sparbuchs ist der Vater!
Die Bank zahlt dem Fünfzehnjährigen ihm tatsächlich das Geld 1000 EUR (ohne Rücksprache mit dem Vater) aus, weil die Bank von der Echtheit/Gültigkeit des Schreibens überzeugt ist.
Wer haftet für die "verlorene" Summe?
- Die Bank muss den Schaden unter allen Umständen ersetzen, wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht
- Der Vater muss mit dem Schaden leben oder muss gegen seinen Sohn Strafanzeige erstatten, damit die Bank den Schaden ersetzt
Teenager plündert fremdes Sparbuch
26. April 2019
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Frage vom 26. April 2019 | 20:04
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Teenager plündert fremdes Sparbuch
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 26. April 2019 | 21:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitatmuss gegen seinen Sohn Strafanzeige erstatten, damit die Bank den Schaden ersetzt :
Eine Anzeige bringt einen nicht das Geld zurück.
Im übrigen ist es üblich, das der Täter den Schaden ersetzt und nicht eines der Opfer.
Und wer der Meinung ist, das die Bank Pflichten verletzt hat, wird das der Bank und wohl auch einem Gericht beweisen müssen.
#2
Antwort vom 26. April 2019 | 22:06
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Die Bank muss dem Vater die EUR 1000 nicht erstatten.
Der Sohn muss das.
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#3
Antwort vom 26. April 2019 | 23:45
Von
Status: Philosoph (13688 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Würdest du das auch so sehen, wenn nicht der Sohn sondern ein Einbrecher das Konto geplündert hätte?Zitat:Die Bank muss dem Vater die EUR 1000 nicht erstatten.
Der Sohn muss das.
Natürlich wäre die Bank schadenersatzpflichtig, und könnte sich selbst wiederum an dem Sohn schadlos halten.
Stefan
#4
Antwort vom 27. April 2019 | 00:07
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatNatürlich wäre die Bank schadenersatzpflichtig, :
warum?
Was hätte die Bank Deiner Meinung nach prüfen müssen (bei einem Sparbuch) was sie versäumt hat.
Berry
#5
Antwort vom 27. April 2019 | 00:17
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
das wäre es noch ... wenn die Bank das erstatten müsste.
Die Bank ist mWn berechtigt Geld an den auszuzahlen, der das Sparbuch vorlegt. Da hätte der vater ein Kennwort oä vereinaren müssen, damit kein Unbefugter Zugriff hat. Soll der Bengel halt 10 Jahre, Geschirr abwaschen, Müll rausbringen und die Treppe putzen um es abzuarbeiten. Von der Bank gibbet nix.
#6
Antwort vom 27. April 2019 | 00:24
Von
Status: Philosoph (13688 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Da bin ich von ausgegangen, macht doch jeder.Zitat:Da hätte der vater ein Kennwort oä vereinaren müssen,
Wenn es hingegen keine Sperre gab dann ist das Sparbuch ein Inhaberpapier (als wenn der Einbrecher - oder der Sohn - direkt das Geld gefunden hätte).
Stefan
#7
Antwort vom 29. April 2019 | 15:18
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Würdest du das auch so sehen, wenn nicht der Sohn sondern ein Einbrecher das Konto geplündert hätte?
Natürlich wäre die Bank schadenersatzpflichtig, und könnte sich selbst wiederum an dem Sohn schadlos halten.
Nein! Denn das Sparbuch ist ein Inhaberpapier. Wer das Buch besitzt, kann sich das Geld auszahlen lassen.
#8
Antwort vom 30. April 2019 | 13:18
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 280x hilfreich)
Zitat:
Nein! Denn das Sparbuch ist ein Inhaberpapier. Wer das Buch besitzt, kann sich das Geld auszahlen lassen.
Auch wenn der Besitzer des Sparbuches minderjährig und damit nur bedingt geschäftsfähig ist? Ich weiss noch von früher, dass bei meinem Jugendgiro bei größeren Abhebungen immer ein Erziehungsberechtigter dabei sein musste.
#9
Antwort vom 30. April 2019 | 15:16
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Auch wenn der Besitzer des Sparbuches minderjährig und damit nur bedingt geschäftsfähig ist?
Ja!
Das Recht folgt dem Papier (Sparbuch).
Die Bank nichts falsch gemacht.
Gerade wg. dieser Besonderheit ist es nicht sonderlich gut, ein Sparbuch zu besitzen.
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