Teilschuld bei Unfall unter Drogeneinfluss?!

24. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
docanito
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilschuld bei Unfall unter Drogeneinfluss?!

hallo~ diesmal handelt es sich nicht um eine HA. heute habe ich zum ersten mal seit 13 jahren eine alte freundin bei meinen eltern zu hause getroffen, die vor einem jahr einen sehr schweren unfall hatte und seitdem schwerbehindert ist. sie ist gerade dabei neu laufen, reden usw. zu lernen. wie dem auch sei...

...der unfall geschah im november des vergangenen jahres. meine freundin M saß als beifahrerin im auto, also ihr freund (nicht verlobt oder sonstiges) auf einer einspurigen bundesstraße mit 170km/h einen wagen überholte und dabei frontal mit einem entgegenkommenden pkw zusammenstoß. bei dem unfall kamen beide fahrer ums leben. nur meine "freundin" überlebte als einzige mit wirklich schwersten verletzungen, sodass sie jetzt vollbehindert ist. die versicherung des anderen verunglückten pkw´s möchte nun, dass M eine teilschuld für den verursachten schaden übernimmt. hier das dicke problem: beide, sowohl M als auch ihr freund, standen unter drogeneinfluss als der unfall geschah. jedoch kann sich M nicht mehr an vergangegen sachen erinnern (wegen starken hirnschäden) und somit kann lediglich vermutet, nicht aber wirklich klargestellt werden, ob M z.z. des fahrtantritts auch von dem drogeneinfluss ihrers freundes wusste. ich verurteile das, was meine alte kindergarten freundin und ihr freund gemacht haben auf´s schärfste, vorallem den konsum von drogen. ich möchte auch nicht jemanden unterstützen, der zu recht für seine taten büßen muss. jedoch würde ich aus interesse mal wissen, wie die rechtslage aussieht, da ich selber jura studiere und nicht so ganz durchblicke. ich danke für antworten auf meine frage. bitte lasst euch nicht über M und ihren freund aus, diese absolute unverantwortlichkeit und dummheit ist sowieso klar. beste grüße aus hannover~

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

schon beim Anwalt gewesen?

Wenn die Versicherung sich querstellt wird nur klagen helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

>>"die versicherung des anderen verunglückten pkw´s möchte nun, dass M eine teilschuld für den verursachten schaden übernimmt."<<

Ihre Freundin selbst hat ja anscheinend keinen Beitrag zu dem Unfall geleistet.

Deshalb könnte sich eine Teilschuld nur daraus ergeben, daß man ihr die Schuld des Freundes zurechnet (Zurechnungseinheit).

Da Ihre Freundin aber anscheinend keinen Verursachungsbeitrag geleistet hat, ist auch eine Zurechnung nicht so ohne weiteres möglich.

Daher würde ich mich dem Rat von Jogibear anschließen und frühzeitig einen Anwalt einschalten.

Gruß
Harry!


P.S.:
Versicherungen schreiben sehr gern und sehr viel darüber, wie die Rechtslage bei Schadensabwicklungen ist. Wahr sein muß das dadurch aber noch nicht sein.

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