Titel: Bitte dringend um Hilfe - Brillenschaden

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
cybbe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel: Bitte dringend um Hilfe - Brillenschaden

Erstens viele Grüsse an allen,

hier ist der Fall:

eine Aerobiktrainerinn, im Moment nicht aktiv , weil sie auf Ihrem 3Monate altem Kind aufpassen will, akzeptiert bei einer Aerobik Unterricht für Senioren eine Stunde als Vertreterin eine Freundin von Ihr zu ersetzen. Eine einzige Stunde, daher nur freundliche verbale Vereinbarung. Sie hatte schon bei der selbe kirchliche Verein gearbeitet.

Bei dieser Gymnastik-stunde eine "nette" alte Dame lass die Brille ohne Schutzhülle auf dem Boden von der Halle (neben ihr). Die Aerobiktrainerinn, weil sie die alte Frau bei einer Übung helfen wollte tretet mit dem Fuß auf die Brille (leichte Rahm, fast unsichtbar auf dem Boden) und eine Linse geht kaputt.

Die Aerobiktrainerinn bleibt sehr bedauern und fühlt sich schuldig. Die "nette" alte Frau, deren Sohn in der Versicherungsbranche arbeitet, hat verschiedene Ideen:

1- das kann Ihre ( von der Aerobiktrainerinn )Haftpflichtversciherung regeln. Haben Sie eine?

2- Wir können erzählen dass es bei Ihnen ( Aerobiktrainerinn ) alles passiert ist und dass Ihres Kind es verursacht hat

3- Ich sage es Ihnen nur weil es könnte sein dass Sie Probleme wegen SCHWARZARBEIT (????????) haben könnten.


Die Lage jetzt ist: die Aerobiktrainerinn hat doch versucht mit der Versicherung das Ganze GENAU WIE ES PASSIERT IST zu regeln. Bis jetzt ohne Erfolg. Grunde (falls sie richtig verstanden hat) :
-es ist passiert während eine Sportunterricht
-die alte Frau hat ihre Teil Schuld an dem Schaden

Sie hat eine Anruf bekommen von der Versicherung: sie sagten es kommt ein Brief in den nächsten Tagen, sie soll sich nicht erschrecken (??) , weil die "nette" alte Frau Geld verlangt und sie sollten alle zusammen darüber reden nachdem die Versicherung über der Fall ihre Schlusswort kommuniziert hat.


Was könnte ich dieser Aerobiktrainerinn sagen um sie zu beruhigen und überzeugen dass Sie (mindestens von meinem Standpunkt aus) nichts bezahlen muss?

Vielen Dank im Voraus

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>deren Sohn in der Versicherungsbranche arbeitet, hat verschiedene Ideen:

besser wäre, er hätte ahnung anstelle von ideen :(

erstmal ist der schaden bei der ausführung ihrer übungsleitertätig eingetreten, also ist dieser der vereinhaftpflichtversicherung zu melden.

selbst wenn es sich um eine selbstständige tätigkeit handelt, die meisten vereine haben ihre haftpflichtversicherungen so erweitert, dass diese mitversichert sind.

und nicht zuletzt, eine kaum sichtbare brille auf den boden gelegt? fast wie eine einladung, erhebliches mitverschulden, fraglich ob da überhaupt haftung der übungsleiterin besteht. die nette dame muss sich hier mal selbst an die nase fassen und nachdenken.

die ÜL soll sich unverzüglich an die vereinshaftpflichtversicherung wenden, die regeln das, auch nix selbst zahlen.

und lasst bloß diesen experten junior aus dem spiel. wenn da erstmal gekungelt, gedreht oder gar gelogen wird steht der versicherungsschutz ganz auf dem spiel.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cybbe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.

Dass die Versicherung nichts zahlen wird war mir schon klar. Kann aber die alte Frau von der ATrainerinn Schadenersatz verlangen???


Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

bitte, bitte aber

>>>Dass die Versicherung nichts zahlen wird war mir schon klar.

hab ich das geschrieben?

schade, dass du die antwort nicht gelesen hast, sonst würdest du diese frage gar nicht weiter stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cybbe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte die Haftpflichtversicherung der AT. Das war in deiner Antwort auch gemeint (oder?).
Was die Verein-Versicherung tun wird ist eine andere Geschichte. Da bin ich gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Das war in deiner Antwort auch gemeint (oder?).

Nein!

>>>Was die Verein-Versicherung tun wird ist eine andere Geschichte

ebenfalls nein, ist es nicht! das ist genau die geschichte die zuständig ist!

lies dir also die erste antwort nochmal richtig durch, ok?

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cybbe
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ich komme nicht daraus.

Ich habe verstanden was du gemeint hast, aber es stimmt dass mit wie ich es schreibe nicht klar ist. tut mir leid, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

Also nochmal.

die private Haftpflichtversicherung der AT zahlt nichts weil es um eine berufliche Tätigkeit handelt. Stimmt, hattest du nicht geschrieben, aber so ist es.

"Was die Verein-Versicherung tun wird ist eine andere Geschichte", damit meinte ich nur das sie (die Verein-Haftpflichtversicherung) in Gegenteil zur private Haftpflichtversicherung doch soll für diesen Fall zuständig sein.

Ich hoffe dass es jetzt klar ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen