Totalschaden Kfz.

26. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
PeterleS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Totalschaden Kfz.

mal ne Frage... A ist unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Laut Gutachten ist am Kfz. ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden.

1. Was erstattet die gegnerische Versicherung? Den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges oder die durch Gutachten ermittelte Schadenshöhe?
2. Was geschieht mit dem Fahrzeug? Kann A das Fahrzeug bzw. was davon übrig blieb verkaufen oder aus sentimentalen Gründen reparieren lassen oder hat da die gegnerische Versicherung ein "Mitspracherecht"?


-- Editiert PeterleS am 26.05.2014 12:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

ad 1.

Bei Totalschaden den Zeitwert.

ad 2.

Nur wenn die Versicherungsbedingungen etwas entsprechendes vorsehen, geht in so einem Fall das Eigentum auf die VS über. Der VN kann also mit dem Auto weiterhin machen, was er will.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeterleS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)


Innerhalb welcher Frist muss denn eigentlich ein Schaden aus einem Verkehrsunfall gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden - und sei es auch vorerst nur dem Grunde nach?

Und noch ne (blöde) Frage zum Nutzungsausfall: Wenn das Fahrzeug des Geschädigten zum Betriebsvermögen gehört... dann wird dieser Nutzungsausfall doch nicht auch noch mit USt. belegt. Es wurde ja schließlich nichts "geleistet".

Und was ist mit einer Wertminderung (natürlich nur, wenn kein Totalschaden vorliegt)? Wenn ein Fahrzeug wieder ordnungsgemäß repariert wurde. Gehört dann eine Wertminderung auch zu den schadenersatzpflichtigen Kosten/Aufwendungen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Innerhalb welcher Frist muss denn eigentlich ein Schaden aus einem Verkehrsunfall gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden - und sei es auch vorerst nur dem Grunde nach?


Regelmäßige Verjährung, 3 Jahre zum Jahresende. (Aber je länger man wartet, desto schwerer kann es werden, die Ursächlichkeit zu beweisen, sofern man sich nicht sofort ein Gutachten holt. Auch kann man vor Gericht in Erklärungsnot kommen, wieso man Jahre wartet, bis die Gegenseite kein Alibi mehr beibringen kann, daß sie den Unfall gar nicht verursacht haben kann.)

quote:
Wenn ein Fahrzeug wieder ordnungsgemäß repariert wurde. Gehört dann eine Wertminderung auch zu den schadenersatzpflichtigen Kosten/Aufwendungen?


Klar. Ein repariertes Auto mag wieder die gleiche Funktion haben, aber die Wertminderung ist Schaden, weil sich ein Unfallauto, egal wie gut repariert, nun mal schlechter verkauft als ein ansonsten gleichwertiges, das nie einen Unfall hatte.


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