Totalschaden

29. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Patti030bln
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalschaden

Gestern wurde mir an einer Hauptkreuzung die Vorfahrt genommen. Meine Ampel zeigte grün. Da aus der anderen Richtung ein Fahrer die Ampel nicht beachtete und bei Rot die Straße kreuzte, fuhr ich ihm mit knapp 60 km/h fast ungebremst in die Seite. Mein Auto ist nun ein Totalschaden.
Nun zu meinen Fragen:

Habe ich das Recht, bzw. muss mir die Versicherung des Unfallverursachers einen Leihwagen stellen um zur Arbeit zu kommen? Ich arbeite im Schichtdienst und besonders am Wochenende ist es mir selbst mit dem ÖPNV nicht möglich pünktlich den Dienst antreten zu können, bzw habe ich werktags einen höheren Zeitaufwand zur Arbeit.

Desweiteren benötige ich beim Autofahren eine Brille.
Meine Brille ging jedoch bei dem Unfall kaputt, eine Ersatzbrille habe ich jedoch nicht.
Da ich dienstlich ebenfalls ständig mit dem Auto unterwegs bin, kann ich ohne Brille meine Arbeit nicht ausführen (ambulanter Pflegedienst). Muss die Versicherung auch für diese ggf. entstehende Ausfallzeit aufkommen bzw. mir die Brille ersetzen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hatte ich doch grade sowas... Zwar nicht ganz so schlimm aber immerhin Totalschaden kam dann auch bei raus.

Leihwagen ja. Zumindestens unter bestimmten Voraussetzungen.
Da dein Auto wahrscheinlich nicht mehr fahrtauglich ist, hast du ab sofort das Recht, auf Kosten der Versicherung ein Leihfahrzeug zu nehmen.
Das darfst du, bis ein Sachverständiger dein Auto gesehen hat und dir sagt, wie lange es dauert sich das gleiche Fahrzeug wieder zu beschaffen. Wenn die Wiederbeschaffungsdauer 10 Tage sind, hast du also die Möglichkeit noch 10 weitere Tage nachdem das Gutachten bei dir ist einen Leihwagen zu fahren.

Brille bin ich mir nicht sicher, aber ich meine genauso wie Kleidung usw. auch ja.
Du musst halt die entstanden Kosten nachweisen können. Das dürfte aber kein Problem sein.
Das du die Brille zum Fahren brauchst, tut m.E. nichts zur Sache, weil du Dinge, die durch den Unfall kaputt gegangen sind, ersetzt bekommst.

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#2
 Von 
Patti030bln
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Vieleicht sollte ich noch etwas mehr ausholen:
Das Auto habe ich mir erst (zu allem übel hinzu) gebraucht gekauft und es lief noch nicht auf meinen Namen. Bin das Auto bereits vorher schon gefahren, leihweise- und nun abgekauft (aus gesundheitlichen Gründen des vorherigen Halters).
Reicht es aus, den bestehenden Kaufvertrag vor zu zeigen, um einen Anspruch auf einen Leihwagen zu haben?

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die Haftungsfrage klar ist, nehmen Sie sich einen Anwalt. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Arbeitsausfall wegen nicht vorhandener Ersatzbrille:
Das wird dir niemand zahlen, da es dir durchaus zuzumuten ist eine Ersatzbrille zu haben.
Im Gegenteil, wenn du weisst, daß du ohne Brille nichts machen kannst, dann ist ja eigentlich schon deine Pflicht für solch einen Fall eine Ersatzbrille vorzuhalten.



Viele Grüße, Michael

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