Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?

11. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.01.2010 16:10:23
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Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Anliegen:
Ein bei eBay ersteigertes Ceranfeld (von Privat) wurde mir per DHL zugesandt. Es befand sich in der Originalverpackung, hatte aber keine weitere Umverpackung.

Als das Ceranfeld bei mir ankam, war es leider zersprungen. Daraufhin habe ich innerhalb der Frist eine Schadenmeldung mit dem defekten Ceranfeld bei der örtlichen Poststelle abgegeben.

Die Antwort darauf kam recht zügig: “Entspricht nicht den Versandbedingungen der AGB der Deutschen Post AG“. Somit leistet die Deutsche Post AG oder DHL keine Leistung, obwohl das Paket bis 500 Euro versichert war.

Das defekte Ceranfeld wurde nach Überprüfung wieder an den Absender zurückgesandt, wodurch ihm anscheinend Kosten i.H.v. rund 36 Euro entstanden sind.

Sehr ärgerlich für mich ist nun, dass ich für eine Leistung bezahlt habe, die ich nicht erhalten habe.

Als ich den Verkäufer um 100%ige Erstattung des Kaufpreises bat, zeigte dieser sich nicht kooperativ.
Meine Frage deshalb: Habe ich das Recht auf Erstattung? DHL hat mir bestätigt, dass der Schaden auf unzureichende Verpackung zurückzuführen ist und mich somit keine Schuld trifft.

Anzumerken wäre noch der Kaufpreis des Ceranfeldes. Dieser liegt bei rund 100 Euro.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich im Übrigen nicht.

Herzlichen Dank für eure Hilfe.

Thomas


Edit:
In der Aution hat der Verkäufer das Widerrufsrecht, Garantie und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.


-- Editiert von Thomas_6683 am 11.08.2007 17:25:35

Wer den Schaden hat...?

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29 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*In der Aution hat der Verkäufer das Widerrufsrecht, Garantie und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.*

Das ist hier unerheblich.

Handelte es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer?

77x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Danke hanibal, habe ich glatt überlesen.

Dann sieht die Situation folgendermaßen aus:

Du bist in der Beweispflicht, daß die Verpackung unzureichend gewesen ist. Dafür reicht die Aussage der Post nichts aus. Bestreitet der VK dies, wird dir der Rechtsweg nicht erspart bleiben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2010 16:10:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hanibal und normi,

danke für eure Antworten bzw. Hinweise.

Bezüglich der Verpackung sagt DHL aus, dass die Verpackung nicht gemäß den AGB ausreichend war. Daraus resultierend wird der Transportschaden nicht übernommen.

Bei Erhalt des Ceranfeldes habe ich zwei Fotos gemacht, welche m.E. deutlich darauf hinweisen, dass selbiges nicht gut genug verpackt war. Das Ceranfeld ist eindeutig nur in der Originalverpackung zu sehen, der Paketschein wurde außen auf dem Karton angebracht.

Wie würdet ihr nun vorgehen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wie würdet ihr nun vorgehen?*

Ich kenne mich nun nicht mit dem Versand von Ceranfeldern aus, aber bei Elektronikartikeln sind Originalverpackungen in der Regel das beste was dir passieren kann, und diese werden auch von gewerblichen Händlern und Herstellern derart verschickt.

Wenn du dir sicher bist, die mangelnde Verpackung nachweisen zu können, solltest du vom Vertrag zurücktreten und eine Frist zur Rückzahlung des Geldes setzen (Die Nachbesserung hat der VK ja bereits abgelehnt). Danach bleibt nur noch der Rechtsweg übers Gericht oder auch per Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2010 16:10:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo normi,

sicherlich ist die Originalverpackung gut. Aber alleinig ist diese eben nicht ausreichend. Diese ist gut um die Ware massenweise auf Paletten zu versenden, aber nicht einzeln per Paketdienst.

Somit bin ich der Meinung, dass die Verpackung nicht ausreichend war. Das kann ich mit meinen beiden per Digi selbst erstellten Bildern, sowie dem Schreiben von DHL nachweisen.
Ob das aber (vor Gericht) ausreichend ist?

Werde versuchen dem VK eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung des Kaufbetrags zu setzen.
Nach seiner Argumentation per Email, denke ich aber nicht, dass er dem nachkommt.

Vielen Dank bis hin hin erst einmal.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

ob gewerblich oder privat, eine mangelhafte verpackung ist eine vertragliche nebenpflichtverletzung, früher pvv.

ich habe soetwas auch schon gehabt und erfolgreich durchgezogen.

die haftungsablehnung von dhl sollte als beweis ausreichen. immerhin wird dort ja auch von fachleuten geprüft.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@mFriese

*die haftungsablehnung von dhl sollte als beweis ausreichen. immerhin wird dort ja auch von fachleuten geprüft.*

Selten so gelacht...

Das ist so als wolle man einen Versicherer, gegen den Ansprüche gestellt werden, gleichzeitig als Gutachter zulassen.

*ob gewerblich oder privat, eine mangelhafte verpackung ist eine vertragliche nebenpflichtverletzung*

richtig, aber es macht einen entscheidenden Unterschied bzgl. der Beweispflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@normi

was willst du denn mit einem gutachter??

wenn dhl schreibt, dass die verpackung nicht den agb's entspricht, dann wird das kein richter anzweifeln.

ausserdem, für 100,- € wert einen gutachter zu bestellen steht nicht gerade im verhältnis. auch hier ist erstmal schadenminderung sonst kann es passieren, dass der k. auf kosten sitzenbleibt.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*was willst du denn mit einem gutachter??*

Wo habe ich geschrieben, daß ich einen Gutachter hinzuziehen würde?


*wenn dhl schreibt, dass die verpackung nicht den agb's entspricht, dann wird das kein richter anzweifeln.*

Sicher, da DHL auch gar kein Eigeninteresse daran hat. :grins:

Erzähle mir bitte nicht, daß DHL (und auch andere) nicht täglich zu Unrecht Schadenserstzforderungen mit der Begründung mangelnder Verpackung ablehnen. Tauendfach von geschädigten in Foren nachzulesen und bereits selber mitgemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi normi,

>>>nicht täglich zu Unrecht

nun, das mit dem unrecht lasse ich einfach mal so im raum stehen.

grundsätzlich auch keine zweifel an deiner persönlichen erfahrung.

in foren ist viel zu lesen, grundsätzlich sind ja auch immer die grossen bösen und rein subjektiv ist eh immer der andere schuld.

ich bekomme täglich pakete aus ebay und co. und glaub mir, jedes zehnte ist so schlecht verpackt, dass ich eigentlich negativ bewerten müsste. teilweise technik für mehrere hundert euronen, da ist wie durch wunder noch kaum was passiert.

aber auch anders herum, die geräte äusserlich beschädigt trotz einwandfreier und unbeschädigter verpackung. die vk behaupten dann, *das muss aber ein transportschaden sein* :)

nun, ich komme mit diesen sachen klar aber wenn ich mich mit soetwas als schaden an den carrier wende lacht der mich aus und ich kann mich anschliessend im forum ausheulen ;)

die prüfung der verpackung macht übrigens der carrier und keine versicherung, zumindest bei den geringeren werten.

darum nochmal: die haftungsablehnung von dhl reicht aus, um dem vk die vertragliche nebenpflichtverletzung vorzuwerfen, dann ist der vk wieder am zug.

viele grüße

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*die haftungsablehnung von dhl reicht aus, um dem vk die vertragliche nebenpflichtverletzung vorzuwerfen, dann ist der vk wieder am zug.*

Sorry, das halte ich für absurd, da DHL größtes Interesse daran hat, nicht objektiv zu sein. Jeder Richter würde gut daran tun, dieser Auskunft nicht all zu viel Glauben zu schenken. DHL kann ja auch nichts anderes bestätigen, sonst müßte es ja selber haften.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

@normi
DHL hat es ja auch relativ einfach.

Die meisten privaten Paketversender wissen auch gar nicht, was sie bei der Verpackung alles beachten müssen. Ich würde sogar behaupten, dass 50-80% der privat verpackten Pakete nicht den AGB der DHL entsprechen.

Ich bin mir z.B. ziemlich sicher, dass die Originalverpackung eines Ceranfeldes nicht zum Pakteversand geeignet ist. Dafür ist sie auch nicht vorgesehen. Ein Richter, der mit solchen Fällen etwas Erfahrung hat, braucht dafür auch keinen Gutachter, weil die Sachlage klar ist.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.01.2010 16:10:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hh und ihr anderen.

Oh man, ihr nehmt euch ja regelrecht gegenseitig "auseinander". Da weiß man ja auch nicht mehr, was richtig ist.

Aber hh, ich muss dir zustimmen. Wenn ein Richter ein wenig Erfahrung hat, dann weiß er, dass die Originalverpackung alleine nicht ausreichend ist.

Die Frage ist nur, wie kommt es vor den Richter? Wie ist denn der weitere Ablauf?

1.) Ich nehme mir einen Anwalt.
2.) Der versucht "auf guten Wege" das Geld einzuholen, nur falls das nicht klappt, geht das ganze vor Gericht.

Aber: Wer hat die Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen? Sicher erstmal ich, aber letztlich?

Immer in Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um einen Kaufpreis von rund 100 Euro handelt.

Vielen Dank für eure Hilfe nochmals.




1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Oh man, ihr nehmt euch ja regelrecht gegenseitig auseinander. Da weiß man ja auch nicht mehr, was richtig ist.*

Ach was, mFriese und ich haben nur sehr unterschiedliche Ansichten in einer einzigen Frage. Deswegen haben wir und trotzdem lieb.:) Oder, mFriese?

*Aber: Wer hat die Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen? Sicher erstmal ich, aber letztlich?*

Natürlich der vor Gericht Unterlegene. Wer sonst?

@hh

Wahrscheinlich hast du Recht. Ein Richter wird auch ohne Gutachten im Falle eines Ceranfeldes die Zweckmäßigkiet der Verpackung feststellen können.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.01.2010 16:10:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Somit setze ich dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen, wenn er bis dahin keine Rückerstattung vorgenomemen hat, suche ich mir einen RA?

Der kostet mich dann ein vielfaches des eigentlichen Warenwerts und ich bekomm den Kaufbetrag - falls nicht kommen auch noch Gerichtskosten hinzu.
Und das alles soll später der VK zahlen.
Irgendwie unvorstellbar. Aus einer Fliege einen Elefanten machen. Aber 100 Euro sind für mich eben auch 100 Euro, ich sehe mich im Recht.






1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

@normi

>>>Oder, mFriese?

na sichi ;)


ich finde aber, dass eine OVP eigentlich schon geeignet ist, wenn nicht die ovp, was dann? die hersteller versenden ja auch damit.

ich habe selbst schon ceranfelder gekauft oder verschickt, keine probleme, die ovp haben auch einen sehr stabilen eindruck gemacht und sind ja auch gekennzeichnet.

wie auch immer :)

gruß


1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

ich finde aber, dass eine OVP eigentlich schon geeignet ist, wenn nicht die ovp, was dann? die hersteller versenden ja auch damit.

Dieser Ansicht sind viele private Paketverpacker, leider zu unrecht.

Die Hersteller verwenden diese Verpackungen für den Speditionsversand, nicht für einen Paketversand. Die Verpackungsanforderungen unterscheiden sich deutlich.

Die Verpackungsvorschriften der Paketversender stellen so hohe Anforderungen an die Verpackung, dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass die Ware auf dem Transport beschädigt wird. Man muss sich daüber im Klaren sein, dass solche Pakete während einer normalen Versendung geworfen werden und die damit verbundenen Kräfte auch aushalten können müssen. Pakete müssen daher einen Sturz aus 80cm Höhe schadlos überstehen.

Der Umstand, dass eine Ware durch den Pakettransport beschädigt wurde, ohne dass das Paket selbst massive Beschädigungen aufweist, ist bereits ein deutliches Indiz für eine mangelhafte Verpackung.

Wenn das Paket nicht gerade vom fahrenden LKW gefallen ist, dann hat man nahezu keine Chance, dem Paketversender einen Transportschaden anzulasten.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

EINSPRUCH!!!!!
Wofür haftet denn dann die Post? Mein Paket ist beschädigt. Original Karton, stabilisiert von innen mit 4 cm dicken Styropor.
Laut DHL, ist der Original Karton aber nicht zum Transport geeignet?
Wellpappkartons werden hier selbst von DHL als Verpackung für schwere Wahre beworben.
Seid wann wirft man Kartons bei der DHL? Dort gibt es Beförderungsbänder, die die Wahre befördert.
Schon mal in einen Post DHL Auto geschaut? Nein? Ich ja, UND die meiste Wahre liegt dort einfach lose herum ist das Gesetzlich so vorgesehen? NEIN!!!!!
Jeder der Wahre transportiert, muss dafür sorgen, das diese nicht lose im Auto, LKW Transporter herumfliegt oder? Hier verstößt die DHL meines Erachtens jeden Tag gegen gegen diese Vorschriften.
Solche Wahren, können sogar zu gefährlichen Geschossen werden, falls man einmal kräftiger auf die Bremse treten muss.
Die Wahre, die sich weiter oben befindet wird hierdurch beschädigt, ist das nun die Schuld der Person, die seine Wahre im Original Karton verpackt?
ICH, glaube nicht oder?
Die Beförderungsbänder der DHL müssten hier zudem TÜV geprüft werden, werden sie das? Ich glaube nicht oder?
Die Post trägt sicherlich OFT genug dazu bei, das Wahre beschädigt wird, und nimmt sich hier nichts davon an. Aber dafür bezahlt jeder von uns VERSICHERTEN VERSAND oder? Die DHL, zahlt in den meisten Fällen "leider" nichts. Hier sollte man die Post bzw DHL so langsam mal an den Kragen gehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Gut aufgepasst, die Wahre Geschichte hehe von Ware :-)
Bekenne mich der falschen Bezeichnung von Ware :-)
Aber iss doch mal spannend zu wissen, das hier Beiträge verfolgt werden :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Laut DHL, ist der Original Karton aber nicht zum Transport geeignet?

Kann sein, er muss halt den Verpackungsrichtlinien und DIN-Normen entsprechen.

Will man sicher gehen, dann hätte man sich vor Versand die DHL Verpackungsbedingungen anschauen sollen:
Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck, Stoß, Vibration und Temperatureinflüssen ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.

Sowie die allgemeinen Verpackungshinweise:
# Wenn alle Vorraussetzungen vorliegen, ist die geprüfte und zertifizierte Verpackung (also z.B. fabrikneue DHL Packsets) zum schadensfreien Transport im DHL Netz geeignet.
# DHL übernimmt die Beweislast für die Eignung der geprüften Verpackung, sollte doch einmal ein Transportschaden auftreten.
# Bitte beachten Sie, dass Produkte in Originalverpackungen nicht automatisch versandgeeignet sind. Diese sind meist für den palettierten Versand konzipiert.
# Meistens ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich.
# Damit sich die volle Schutzfunktion der Verpackung entfalten kann, müssen die Außenverpackung, die Ware und die Innenverpackung eine Einheit bilden.
# Wenn Sie eine gebrauchte Verpackung erneut verwenden möchten, bedenken Sie bitte, dass die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann. Prüfen Sie deshalb die Stabilität der Verpackung auf Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen. Verwenden Sie bitte keine beschädigten Altverpackungen.


DHL zertifizierte Verpackungen erfüllen z.B. die DIN Normen: DIN EN 22203, DIN EN 22233, DIN EN 22248, DIN 55440

Interessant ist hier die DIN EN 22248, hier werden durch Fallprüfungen aus 0 bis 2000 mm die Festigkeit, Stabilität und Schutzfunktion hinsichtlich der zu erwartenden Belastung durch Fallvorgänge bei Umschlag und Handhabung ermittelt.



quote:
Wellpappkartons werden hier selbst von DHL als Verpackung für schwere Wahre beworben.

Diese Packsets entsprechen ja auch der DIN Norm und den Verpackungsrichtlinien und sind entsprechend zertifiziert.



quote:
Seid wann wirft man Kartons bei der DHL?

Schon immer ...



quote:
Dort gibt es Beförderungsbänder, die die Wahre befördert.

Schon mal am Ende der Bänder gestanden? Da wo das Band in den Lkw reinführt? Wurfweiten von bis zu 5m sind da keine Seltenheit.
Pakete können auch von den Bändern herunterfallen ...
Oder am Anfang des Bandes? Da fliegen die Pakete auch ganz schön weit ...




quote:
Schon mal in einen Post DHL Auto geschaut? Nein? Ich ja, UND die meiste Wahre liegt dort einfach lose herum ist das Gesetzlich so vorgesehen? NEIN!!!!!


Ich auch. Sogar sehr genau. Denn die Ablagen weisen Antirutschmatten, Kanten und Neigungen sowie Zwischenwände auf die aufgrund des geringen Gewichtes der Pakete zur Ladungssicherung genehmingt sind.

Paketboten müssen sich übrigens bei Auslieferung auch nicht anschnallen, schon gewusst?



quote:
Solche Wahren, können sogar zu gefährlichen Geschossen werden, falls man einmal kräftiger auf die Bremse treten muss.

Deshalb auch die massiven Wände zum Fahrerhaus ...



quote:
Die Wahre, die sich weiter oben befindet wird hierdurch beschädigt, ist das nun die Schuld der Person, die seine Wahre im Original Karton verpackt?

Klar, wenn die Verpackung weder den Verpackungsrichtlinien noch den DIN-Normen entsprechen ...



quote:
Die Beförderungsbänder der DHL müssten hier zudem TÜV geprüft werden, werden sie das? Ich glaube nicht oder?

Doch. Wenn du näher herangeht wirst du adas Siegel erkennen können.

Aber die beste TÜV-Prüfung nutzt natürlich nichts wenn die Leute aus Geiz oder anderen Gründen Verpackungsrichtlinien und DIN-Normen ignorieren ...



quote:
Aber dafür bezahlt jeder von uns VERSICHERTEN VERSAND oder?

Dummheit und Ignoranz lassen sich nicht versichern ...
Wenn ich eine Leistung beanspruchen will, muss ich auch vorher die Bedingungen die diese voraussetzen erfüllen. Mache ich das nicht, muss ich mit den Konsequenzen leben ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

@Harry_van_sell

Also hat Yamaha hier falsche Kartons für Abhörmonitore hergestellt, die eigentlich den Normen nicht entsprechen? Wem willst du das erklären?
Schon mal Stern TV gesehen, die hatten über die Post schon einmal berichtet.
Nach deiner Meinung, hat die DHL also in den meisten Fällen RECHT?


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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Also hat Yamaha hier falsche Kartons für Abhörmonitore hergestellt, die eigentlich den Normen nicht entsprechen?

Verkaufs- und Lagerverpackungen (also die Originalverpackungen) sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die Beförderung als Einzelpaket sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.

Desweiteren können Verpackungen nach dem Erstversand durch Erfüllung der Schutzfunktion instabil geworden sein und können bei erneutem Versand die Schutzfunktion garnicht mehr erfüllen.

Nicht umsonst empfehlen die Versandunternehmen das wiederverwerten der Versandverpackungen nicht.



quote:
Nach deiner Meinung, hat die DHL also in den meisten Fällen RECHT?

Nicht nach meiner Meinung, nehmen wir doch einfach mal die realen Fakten; Versandbedingungen, Verpackungsvorschriften, DIN-Normen und vergleichen diese mit den Versandverpackungen, ganz objektiv ...




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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

@harry
Nein, sehe ich anders!!!!!
Die auf den Paletten befindlichen Kartons, werden später zu Versandhändlern geliefert "leider" nicht alle auf dazugehörigen Paletten.
Zum Beispiel habe ich bei Musik Produktiv gesehen, wie Original Kartons geliefert wurden von DHL, einen groooooßen LKW. Die Kartons Korg Extreme Synthesizer, waren nicht extra verpackt.
Aber auch hier im Musikladen vor Ort, habe ich es so oft mitbekommen, das zum Beispiel Digi Racks 003 von Digidesign (sehr teuer) einfach im Original Karton angekommen waren.
Dazu dieses hier:
Sichere Verpackung zu beachten IST
Zum Thema Karton werfen, leider ist es NICHT SO. Es gibt Sortiermaschinen, aber keine WURFMASCHINEN.
Und ein 14 Kg Karton wirft man nicht einfach so.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Hier noch mal sehr deutlich zu sehen.
DHL


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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Die auf den Paletten befindlichen Kartons, werden später zu Versandhändlern geliefert "leider" nicht alle auf dazugehörigen Paletten.
Zum Beispiel habe ich bei Musik Produktiv gesehen, wie Original Kartons geliefert wurden von DHL, einen groooooßen LKW. Die Kartons Korg Extreme Synthesizer, waren nicht extra verpackt.
Aber auch hier im Musikladen vor Ort, habe ich es so oft mitbekommen, das zum Beispiel Digi Racks 003 von Digidesign (sehr teuer) einfach im Original Karton angekommen waren.

Danke für die Bestätigung meiner Aussage.

DHL befördert alles was verpackt und passend frankiert ist. Ob die Verpackungsrichtlinien eingehalten werden wird nicht überprüft. Das ist die Pflicht des Versenders!


Nur weil viele dies ignorieren (und es in den meisten Fällen auch gut geht) kann man dies nicht als Grundlage nehmen um im Schadensfall die Ignoranz der Vorgaben zu rechtfertigen.
Eine derartige Argumentation bekommt man vom Richter rechts und links um die Ohren gehauen.



quote:
Zum Thema Karton werfen, leider ist es NICHT SO.

Ich sehe du warst noch nie beim Ent- und Beladen anwesend wenn keine Presse oder ähnliches da war.



quote:
Es gibt Sortiermaschinen, aber keine WURFMASCHINEN.

Stimmt, das machen die Menschen.



quote:
Und ein 14 Kg Karton wirft man nicht einfach so.

Stimmt, dazu braucht man etwas Muselmasse und ein wenig Schwung ...



Zu deinem ersten Link:
Da wird ja nur im groben das bestätigt was ich gesagt habe.
Im Schadensfall werden aber immer die Versand-/Verpackungsrichtlinien der Beförderer sowie DIN-Normen Grundlage sein und nicht die Tipps in einem Kundenforum.



Zu deinem zweiten Link:
Schau dir mal die Entladeförderer an. Keine Kanten die den Sturz des Packstückes verhindern. Schon eine ungfähre Vorstellung davon was passiert wenn da ein 14kg Paket runterfällt das mit Schwung vorwärts geschoben wird?



Letzten Freitag habe ich einen Prozess gewonnen. Ein Modellauto wurde in einem Pappkarton versendet. Bei Ankunft Totalschaden, trotz Polsterung.
Verkäufer verklagt wegen unsachgemäßer Verpackung. Verkäufer war anderer Meinung. War ein teurer Irrtum für ihn.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
music-anderson
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

@harry
Hattest du nicht geschrieben:
Verkaufs- und Lagerverpackungen (also die Originalverpackungen) sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die Beförderung als Einzelpaket sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich ????

Wo liegt denn hier nun der Unterschied? Originalverpackung die nicht extra verpackt wird (Einzelversand), und zb bei Musik Produktiv oder sonst wo angeliefert wird.
Wer wirft denn 14 kg 5 m? Du?
Klar habe ich schon bei der DHL zugesehen, da ein Bekannter von mir dort arbeitet. Hier steht man näher zusammen, um nicht extra weit werfen zu müssen.
Was meinst du, wie lange man so ne Arbeit dann mitmacht?


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1x Hilfreiche Antwort

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