Transportschaden dhl

14. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 80x hilfreich)
Transportschaden dhl

Guten Tag,
ein Bild wurde von mir in einem Karton verschickt. Umwickelt mit Luftpolsterfolie. Die Ecken noch einmal mit Folie verstärkt. Das Bild ist angekommen. Der Rahmen ist ein Totalschaden. An den Seiten ist eine Macke. Die Leiste ist auseinandergefallen und ein Stück Deko (so eine Art Stuck aus Holz) ebenfalls abgebrochen. Das Paket muss aus großer Höhe heruntergefallen sein bzw. es muss etwas auf das Paket gefallen sein. Ähnliche Pakete habe ich an die 100-mal verschickt. Bisher ist nur einmal mit hermes ein Schaden entstanden. Ich bat den Empfänger den Schade bei DHL zu melden. Nu die Antwort.
Dhl lehnt Schadensersatz ab da der Inhalt im Paket nicht ausreichend geschützt war. Wenn ein Karton und Luftpolsterfolie nicht sicher genug ist was dann?
Wie kann ich nun vorgehen. Kann sich Dhl so aus der Verantwortung nehmen? Danke für einen Tipp.
Der Warenwert 350 €




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128898 Beiträge, 41148x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Das Paket muss aus großer Höhe heruntergefallen sein bzw. es muss etwas auf das Paket gefallen sein.

Also die Standardbehandlung in den Versandzentren ...



Zitat (von auge1):
Wenn ein Karton und Luftpolsterfolie nicht sicher genug ist was dann?

Das fängt ja schon damit an, was für ein Karton das überhaupt war.
Wenn es z.B. ein gebrauchter Karton war, kann man gleich einen Haken dran machen.
Sollte es ein neuer Karton sein, kommt darauf an aus was genau der Karton bestand, erfüllte er irgendwelche Normen ...
Dann der Inhalt, war der wirklich nur Umwickelt mit Luftpolsterfolie? Das dürfte dann doch zu wenig sein...



Zitat (von auge1):
Wie kann ich nun vorgehen.

Prüfen (bzw. prüfen lassen), ob der Karton und die Polsterung den Versandvorschriften des Dienstleisters entsprach.
Wobei das "prüfen lassen" vermutlich den Wert der Ware übersteigen könnte.



Zitat (von auge1):
Kann sich Dhl so aus der Verantwortung nehmen?

Nun ja, die volle Beweislast das DHL "schuld ist" liegt nicht bei DHL sondern bei Dir.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 186x hilfreich)

Hat er Empfänger den bei der Paketannahme äußere Schaden am Karton festgestellt und ggf. auch bemängelt?

PS: Ich kann nur empfehlen die Annahme stark beschädigter Kartons zu verweigern, oder zumindest Fotos vom Zustand des Kartons zu machen und die Öffnung des beschädigten Kartons zu filmen (ist ja heute mit dem Handy kein Problem mehr).

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