Wir haben einen Transport durchgeführt, der leider nicht korrekt ausgeliefert wurde. Nachdem das festgestellt wurde, wurde uns die Schadenhöhe zunächst mit 1.000 € pauschal aufgegeben und gesagt, dss der Sc haden n och spezifiziert werden würde. Eine Woche später hat uns der Geschädigte eine Schadenrechnung über 50€ + Steuer aufgemacht, die wir anerkannt haben. Als wir dann die Zahlung der Frachtrechnug (550 € + Steuer- Schadenrechnung von € 50)anmahnen, wird uns erklärt, dass wir noch 50 € zu zahlen hätten. Der Schaden läge bei 600,-- € wovon man uns 50 € in Rechnung gestellt hätte und die anderen 550,-- von der Frachtrechnung abgezogen habe.Daher gebe es keine Forderung unsererseits sondern seitens des Auftraggebers.
Frage: Kann der Anspruchsteller den Schaden, nachdem er eine Rechnung über 50 € geschreieben hat, nachforderungen stellen? Und wenn ja, wann muss er dass tun? Ein Schaden kann doch nicht (ohne vorherige Info) häppchenweise und nach belieben erhöht werden.
Schnuffel
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Transportschaden spezifizieren
6. Juni 2012
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Frage vom 6. Juni 2012 | 20:33
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 38x hilfreich)
Transportschaden spezifizieren
#1
Antwort vom 7. Juni 2012 | 01:33
Von
Status: Unbeschreiblich (128792 Beiträge, 41128x hilfreich)
Wenn die konkretisierte Schadenshöhe ohne weitere Erläuterungen/Zusätze mit 50 EUR angegeben wurde, wird der Geschädigte schon erläutern müssen, weshalb er nicht beim ersten Mal eine korrekte Schdensspezifizierung abgegeben habe.
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