Transportschaden spezifizieren

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 38x hilfreich)
Transportschaden spezifizieren

Wir haben einen Transport durchgeführt, der leider nicht korrekt ausgeliefert wurde. Nachdem das festgestellt wurde, wurde uns die Schadenhöhe zunächst mit 1.000 € pauschal aufgegeben und gesagt, dss der Sc haden n och spezifiziert werden würde. Eine Woche später hat uns der Geschädigte eine Schadenrechnung über 50€ + Steuer aufgemacht, die wir anerkannt haben. Als wir dann die Zahlung der Frachtrechnug (550 € + Steuer- Schadenrechnung von € 50)anmahnen, wird uns erklärt, dass wir noch 50 € zu zahlen hätten. Der Schaden läge bei 600,-- € wovon man uns 50 € in Rechnung gestellt hätte und die anderen 550,-- von der Frachtrechnung abgezogen habe.Daher gebe es keine Forderung unsererseits sondern seitens des Auftraggebers.

Frage: Kann der Anspruchsteller den Schaden, nachdem er eine Rechnung über 50 € geschreieben hat, nachforderungen stellen? Und wenn ja, wann muss er dass tun? Ein Schaden kann doch nicht (ohne vorherige Info) häppchenweise und nach belieben erhöht werden.

Schnuffel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128792 Beiträge, 41128x hilfreich)

Wenn die konkretisierte Schadenshöhe ohne weitere Erläuterungen/Zusätze mit 50 EUR angegeben wurde, wird der Geschädigte schon erläutern müssen, weshalb er nicht beim ersten Mal eine korrekte Schdensspezifizierung abgegeben habe.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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