Transportschaden verursacht durch DHL

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
arnuschky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden verursacht durch DHL

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum gelandet bin; falls nicht bitte ich das zu entschuldigen.

Ich habe vor zwei Monaten eine Sendung aus den USA erhalten. Die enthaltene Elektronik hatte ich auf eBay ersteigert und per Paypal gezahlt. Das Paket war bei USPS (amerik. Post) versichtert aufgegeben worden.

Das Paket kam bei mir äußerlich unbeschädigt an. Es stellte sich aber heraus, daß der Inhalt nach der Zollkontrolle durch DHL nicht wieder sachgemäß verpackt worden war - die Ware war defekt.

Ich habe jetzt nach 2 (!) Monaten den Schadenersatz von DHL erhalten. Leider sind es a) ca. 15 Euro weniger, da DHL den versicherten Wert beim damals aktuellen Wechselkurs zugrunde gelegt hat, und nicht meine Kosten bei Paypal; und b) kriege ich meinen Zoll von 60 Euro nicht zurück, da dieser in der Versicherung nicht enthalten war.

Laut Zoll ist aber DHL für die Rückerstattung der Gebühren verantwortlich, da der Schaden innerhalb Deutschlands auftrat.

DHL hat mir nun durch diese fahrlässige Sachbeschädigung (keine Ahnung ob das der passende Fachbegriff ist) insgesamt einen Schaden von knapp 80 Euro verursacht (von Telefon- und Portogebühren mal ganz zu schweigen). Kann ich den Zoll bzw. die Differenz irgendwie wiederkriegen?

Danke und Gruß
Arnuschky

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

das kannst du nur in den AGB's von DHL oder UPS nachlesen, da wird das geregelt sein.

gruß

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß dir die Entschädigung zusteht. Ich vermute mal, daß der Transport versichert war, den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer würde ich dem Warenwert zurechnen, der somit erstattet werden müßte.
Wichtig zu wissen wäre aber noch ob DHL in USA bereits beauftragt wurde oder ob diese nur hier in D die Zustellung beim Kunden übernehmen. Bei einem versicherten Transport haftet nämlich dir gegenüber immer die Gesellschaft die den Auftrag angenommen hat. Dumm nur, daß diese in deinem Fall in den USA sitzen.


Das ist aber nur meine Meinung.

Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
arnuschky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten!

Das Paket wurde bei USPS aufgegeben und nur der Warenwert + Versandkosten versichert. DHL schreibt: "Im internationalen Paketverkehr gelten die AGBs für den Paketdienst International in Verbindung mit den international getroffenen Vereinbarungen des Postpaketübereinkommens. Gemäß dieser bestehenden Vereinbarungen richtet sich die Höhe der Ersatzleitung nach der Höhe der Versicherungssumme."

Das heißt ja im Klartext, daß die Versicherung die bei Versand abgeschlossen wurde (bei USPS) für den Schaden vom Warenwert aufkommt. Deren Geld habe ich ja erhalten. Daß dieser Versicherung den Zoll etc ausschließt, ist auch klar - aus Versendersicht ist ja nicht ersichtlich, welchge Gebühren im Empfängerland erhoben werden.

Was ich mich Frage ist, ob mir DHL nun den "Restschaden" ersetzen muß, der mir entstanden ist - schliesslich handelte es sich nicht um einen einfachen Transportschaden sondern um fahrlässige Sachbeschädigung.

Arnuschky

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#4
 Von 
arnuschky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Desweiteren steht in den von DHL zitierten Postpaketübereinkommen:

quote:

Ist für den Verlust, die vollständige Beraubung oder die vollständige Beschädigung eines Paketes eine Entschädigung zu zahlen, so hat der Absender oder, je nach Lage des Falles, der Empfänger darüber hinaus den Anspruch auf die Erstattung der entrichteten Gebühren mit Ausnahme der Wertgebühr.



Was ja im Klartext heißt das DHL verpflichtet ist mir die Gebühren zu erstatten, oder wie seht ihr das? Sollte ich damit zu einem Anwalt gehen, oder lohnt sich das wg. den 60 Euro nicht?

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Du hast kein Vertragsverhältnis mit DHL. Der Vertrag wurde mit USPS geschlossen.
Deine Vorderungen müßen an USPS gestellt werden, nicht an DHL. DHL ist Vertragspartner der Amis. Viel Spaß.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

ja,

>>>auf die Erstattung der entrichteten Gebühren mit

die paketgebühren und nicht die zollgebühren

:wipp:

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