Tür in der Schule kaputt, zahlt die Versicherung ?

16. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fragensack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tür in der Schule kaputt, zahlt die Versicherung ?

Hallo, heute in der Schule ist mir leider eine Tür kaputt gegangen ! Ich wollte sie öffnen, jedoch klemmt sie, ich stemmte mich dagegen. Daraufhin flog die Tür auf und der Mechanismus, mit dem die Tür immer wieder automatisch geschlossen werden soll, wurde beschädigt und funktioniert jetzt nicht mehr! Mich hat dabei meinens Wissens nach niemand gesehen und ich habe mich deswegen noch nicht bei der Schule gemeldet ! Falls ich mich melde und zugebe, das mir die Tür kaputt gegangen ist, würde die Haftpflichtversicherung zahlen oder muss ich selber zahlen ? Ich kann schließlich nicht beweisen, dass ich die Tür nicht mutwillig zerstört habe ! Ich danke euch sehr für eure Hilfe !
Euer Fragensack[color=black][size=14px][/size][/color]

-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:
Falls ich mich melde und zugebe, das mir die Tür kaputt gegangen ist, würde die Haftpflichtversicherung zahlen

Nein, die Haftpflichtversicherung würde prüfen, ob Du überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet wärst.

Es kann ja auch ein Materialfehler, Verschleiß, ... gewesen sein.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde mir da keinen Kopf machen an Deiner Stelle. Du kannst Dich ruhig melden, musst Du aber nicht. Ich bin in einem Gebäude tätig, wo Türen immer nur mit Türöffner zu öffnen sind, sonst geht es sehr schwer und die Türen schließen dann auch nicht mehr sich selbsttätig und der Öffner funktioniert auch nicht mehr. Wenn da jeder sich melden würde, der das "kaputt" gemacht hat (der Knopf zum Tür-öffnen ist derart weit weg von der Tür, den benutzen nur Leute, die sich wirklich absolut auskennen im Gebäude) , dann wär da viel Arbeit. Ich unterstelle einfach mal, dass die Tür eh eine Macke weg hatte und Du hast ihr vielleicht den Rest gegeben. Das hätte aber jedem anderen dann auch passieren können. Ich würde da nichts melden und mir an Deiner Stelle keine Gedanken machen. Die Schule hat doch sicher einen Hausmeister oder sonstwen, der für sowas zuständig ist.
Ich erinner mich dunkel, dass in meiner Schulzeit ich auch mal mich gegen eine Tür gestemmt habe, um sie überhaupt öffnen zu können. Danach fiel sie nicht mehr zu, wie es eigentlich sein sollte. Ich hatte da aber kein schlechtes Gewissen, sondern dachte nur: diese blöde Tür sollte mal wer reparieren.
Langer Rede, kurzer Sinn: mach Dir keinen Kopf. Wenn Du wirklich nur normal die widerwillige Tür mit etwas Gewalt (weil anders nicht möglich) geöffnet hast, dann ist das sicher nicht Deine Schuld. Und in einem öffentlichen Gebäude wie einer Schule wird keiner nach dem Verursacher fahnden, das wird repariert und fertig.
Also alles gut:-)

LG

-----------------
""

-- Editiert Yogi1 am 17.04.2013 22:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragensack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an euch beide ! :) Die Tür ist jetzt gesperrt und wird demnächst repariert, zu mir gesagt hat auch keiner was ! Nochmal danke !

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.199 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen