Tür offen gelassen - Firma bestohlen

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)
Tür offen gelassen - Firma bestohlen

Hallo zusammen,
man nehme an, in einer Firma bespricht ein Angestellter mit der Reinigungskraft (externe Firma), dass diese nach Beendigung ihrer Arbeit die weit offen stehende Eingangstür abschließt. Die Reinigungskraft vergisst dieses und über Nacht verschaffen sich Diebe durch die offen stehende Tür Zugang zur Firma und entwenden diverse Wertsachen.

Wer haftet in diesem Fall? Der Angestellte der Firma, weil er auch hätte abschließen können? Die Firma der Reinigungskraft, weil das Missgeschick während ihrer Arbeitszeit durch sie verursacht wurde? Die Reinigungskraft selbst bzw. deren Privathaftpflicht? Oder gar niemand, das das offen stehen lassen der Tür grob fahrlässig war?

Für eure Antworten bedanke ich mich!

Signatur:

bumsfallara

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von bumsfallara):
Wer haftet in diesem Fall?

Der Verantwortliche.
Wer das ist, erfährt man durch Prüfung aller vertraglichen Vereinbarungen und Weisungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von bumsfallara):
Die Reinigungskraft selbst

Unter bestimmten, jedoch sehr engen Vorraussetzungen ja. Bspw. wenn die Tür absichtlich aufgelassen wurde um "denen mal so richtig eines auszuwischen".

Zitat (von bumsfallara):
bzw. deren Privathaftpflicht
Nein.

Zitat (von bumsfallara):
Oder gar niemand, das das offen stehen lassen der Tür grob fahrlässig war?
Gerade dann wird jemand haften...

0x Hilfreiche Antwort

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