Türschloß manipuliert fristlose Kündigung Schadene

19. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2012 12:37:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Türschloß manipuliert fristlose Kündigung Schadene

Hallo zusammen,
wir wissen nicht genau in welcher Rubrik dieses Problem genau gehört, daher veröffentlichen wir dieses Thema in weiteren Rubriken.

Folgender Sachverhalt:

MFH
Es wurden wiederholt manipulierte Schlösser (wohl Klebstoff) einer Mietpartei vorgefunden. Diese Mietpartei hatte vor Jahren Probleme mit einer anderen Mietpartei. Die Hausverwaltung wurde damals eingeschaltet, und jetzt wegen den Türschloss Manipulationen.
Es kann nicht genau gesagt werden, auf wessen Konto die Sachbeschädigungen gehen.
Wer muss den Schaden bezahlen? Vermieter?
Mietvertrag sieht vor, daß Reparaturen bis 75 EUR selbst zu bezahlen sind.
Der Vermieter schickte nun ein Rundschreiben an alle Mieter des Miethauses mit der Aufforderung, diese Manipulationen zukünftig zu unterlassen, da ansonsten Strafanzeige wg. Sachbeschädigung erfolgt.

Ist dies schon eine Abmahnung, oder muß eine Abmahnung das Wort Abmahnung enthalten und immer eine Mietpartei direkt ansprechen, also mit Namen?

Wenn der Mieter vom Vermieter eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhält, kann der Vermieter dem Mieter dann im gleichen Zuge fristlos bzw. außerordentlich kündigen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Eine Anzeige oder eine "Abmahnung" sind komplett wirkungslos. Ohne einen Beweis war es ein Unbekannter.

Wegen des Schloss, es gibt Berührungslose mit CHIP . Kosten kaum 100 Euro und gibt zb bei Conrad, ELV ...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Wer muss den Schaden bezahlen? Vermieter?


Normalerweise ja.

quote:
Mietvertrag sieht vor, daß Reparaturen bis 75 EUR selbst zu bezahlen sind.


Frag mal im Unterforum Mietrecht, ob solche Klauseln wirksam sind.

quote:
Ist dies schon eine Abmahnung, oder muß eine Abmahnung das Wort Abmahnung enthalten und immer eine Mietpartei direkt ansprechen, also mit Namen?


Man kann nicht einfach pauschal alle Mieter "abmahnen". Das wäre ja praktisch.

quote:
Wenn der Mieter vom Vermieter eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhält, kann der Vermieter dem Mieter dann im gleichen Zuge fristlos bzw. außerordentlich kündigen?


So, wie du die Frage gestellt hast: nein. Das wäre ja praktisch, ich zeige dich einfach an und "darf" dir dann fristlos kündigen.

Wenn der Mieter nachweislich eine Sachbeschädigung begangen hat, kann (!) eine fristlose Kündigung möglich sein, dazu müßte aber wohl schon mehr passieren als ein Schloß zu beschädigen.
Auch da würde ich mal im Unterforum Mietrecht fragen, da sitzen die Spezialisten für solche Fragen.

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