Übernahme von Anwaltskosten

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ellocito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme von Anwaltskosten

Hallo,

folgendes ist mir passiert.

Letztes Jahr habe ich die Jahresverbrauchsabrechung erhalten. Auf dieser Endabrechnung war die Position "Gas" aufgeführt, mit einer Forderung von ca. 1100€. Allerdings wurde mir bei Einzug in die Wohnung die Gastherme ausgebaut und gegen einen Durchlauferhitzer getauscht. Demnach ist ja unmöglich das ich überhaupt Gas beziehen könnte. Also habe ich den Vermieter "Immeo Wohnen" angeschrieben und direkt klargestellt, dass ich auf garkeinen Fall diese Kosten tragen werde. Den Stadtwerken Duisburg habe ich das gleiche mitgeteilt. Die Stadtwerke teilten mir nun mit, das der Fehler auf Seiten des Vermieters liegt, da er den Gaszähler hätte abmelden müssen (was der Vermieter angeblich schon vor Jahren getan haben sollte). Der Vermieter hingegen reagierte erst garnicht auf mein Schreiben und stellte sich quasi taub. Da mir die Stadtwerke Duisburg nun mit einer Versorgungsunterbrechung der Stromlieferung drohte, schaltete ich einen Anwalt ein um sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und den Betrag einzufordern, bzw. die Forderung der Stadtwerke selbst zu begleichen. Auch darauf reagierte niemand auf Seiten des Vermieters. Also habe ich entschlossen die Miete einzubehalten und das Geld stattdessen an die Stadtwerke zu überweisen um einer Versorgungsunterbrechung zu entgehen. Nach zwei Monaten war dann der offene Gasbetrag abgezahlt und zwei Monatsmieten waren halt offen. Nun endlich kam eine Reaktion des Vermieters. Der vermieter hätte gerne die zwei Monatsmieten. Darauf hin hat mein Anwalt den Vermieter angeschrieben das es keine Miete geben wird, da dieses Geld an die Stadtwerke gegangen sei. nach langen Hin und Her hat der Vermieter endlich seinen Fehler eingesehen und uns den Betrag für die Gasrechnung gutgeschrieben. Diese kann der Vermieter gerne behalten um die fehlenden zwei Monatsmieten auszugleichen. Somit bin ich aus der Sache als Sieger heraus gekommen. Doch ich habe ja Kosten für den Anwalt gehabt. Diese Kosten würde ich nun gerne beim Vermieter geltend machen. Denn immerhin sind die Kosten nur durch den Fehler des Vermieters entstanden.

Kann ich diese Kosten nun geltend machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Wurde denn schon mit dem Vermieter gesprochen in Bezug auf die Anwaltskosten?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ellocito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nö. Muss ich den Vermieter denn fragen ob er die Kosten übernimmt?
Wenn ich den Vermieter frage, wird er wohl kaum "ja" sagen. Nachdem was ich bisher mitgemacht habe. Er hat ja nie auf Schreiben oder Forderungen reagiert. Warum also, sollte er es diesmal machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Um einen Schuldner in Verzug zu setzen, muß er gemahnt werden. Abgesehen davon kostet Sie das nur eine Briefmarke - ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet ordentlich Geld.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ellocito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

na dann werde ich den Vermieter mal ganz freundlich anschreiben und ihn zur Kasse bitten. Denn ich sehe nicht ein auf den entstandenen kosten sitzen zu bleiben die der Vermieter verursacht hat.
Sobald ich ein Ergebnis erzielt habe, werde ich dieses hier kurz mitteilen. Evtl. kann ja noch irgendjemanden damit geholfen werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort und noch einen angenehmen ruhigen Sonntag.

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