Überraschend Prozesseröffnung - Schmerzensgeld beantragen?

29. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
Überraschend Prozesseröffnung - Schmerzensgeld beantragen?

Liebe User,
Kernfrage:

(A) wurde in 07/2014 Opfer einer einseitigen tätlichen Attacke. (A) verspürt seit diesem Angriff verminderte Luftdruchlässigkeit seiner rechten Nasenseite, dies jedoch nicht in klinischem Ausmaß. Ebenso bemerkt er anatomische Veränderungen seiner Nase, seit diesem Vorfall (sich bildendende Hakennase).

Da der Vorfall nicht eindeutig bezeugt werden konnte, machte sich (A) keine Hoffnung auf Schmerzensgeld, oder Erstattung einer plastischen OP. Er erstatte direkt nach der Tat Anzeige, wurde auch klinisch dokumentiert, ging jedoch davon aus, dass der Vorfall nicht schwer genug wiegt und fallen gelassen werden würde.

Nun, nach fast einem Jahr bekommt (A) jedoch eine Ladung als Zeuge im Amtsgericht. Der Fall wird tatsächlich verhandelt!

Sollte, (A) noch vor seinem Auftritt als Zeuge einen HNO-Arzt aufsuchen, um sich die Veränderungen seiner Nase bescheinigen zu lassen?

Kann (A) aufgrund des doch einberufenen Prozesses einen Anwalt aufsuchen und auf Schmerzensgeld etc. klagen?

Der genaue Vorgang, wird unten aufgeführt, dies betrifft jedoch eher eine richterliche Einschätzung. Meine Frage richtet sich nur an die allgemeinen Chancen, nun doch den Versuch zu starten die deformierte Nase „ersetzen" zu lassen.
Und wie nimmt dies ein Richter auf, wenn dieser Sachverhalt bis jetzt nicht geltend gemacht wurde?

Person (A) wurde in 07/14 von (B) tätig angegriffen. Bezeugt werden kann dies nur indirekt, da sonst keine Personen anwesend waren. Lediglich Zeuge (C), befand sich außerhalb des Gebäudes.
Er hörte Opfer(A) um Hilfe rufen, sowie (B) als er das Gebäude verließ und zu (A) sagte „Du kotzt mich an". Sehr „dünne" Sachlage also.

Opfer(A), zeigte Zeuge (C) seine unbeschadeten Hände, um darzulegen, dass er keinerlei Tätlichkeiten vorgenommen hat.

Da keine Streife verfügbar war, begab sich Opfer (A) zur Wache, dort wurde auf Anraten der Beamten ein Krankentransport beordert, um im Krankenhaus gerichtsfest Prellmarken etc. festzuhalten.
Die Verletzungen haben kein intensiv-behandlungswürdiges Niveau gehabt. (A)s Wunden beschränkten sich auf Prellungen, leichte Schürfwunden und eben eine schmerzende, jedoch nicht gebrochene Nase. Sie waren jedoch präsent genug, um vom diensthabenden Arzt der Notaufnahme dokumentiert zu werden. Erst im Verlauf der Genesung der folgenden Monate bemerkte (A) verminderte Luftdurchlässigkeit seiner Nase, sowie deren sich verändernde Form.

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Kann (A) aufgrund des doch einberufenen Prozesses einen Anwalt aufsuchen und auf Schmerzensgeld etc. klagen? Kann er - schlauer wäre es allerdings, den Ausgang des Prozesses abzuwarten. Es argumentiert sich nämlich durchaus leichter, wenn man auf ein rechtskräftiges Strafurteil verweisen kann. By the way haben Sie ja selbst auf die "dünne Sachlage" hingewiesen - nach dem Prozeß weiß man, ob sie "zu dünn" war oder doch nicht.
Opfer(A), zeigte Zeuge (C) seine unbeschadeten Hände, um darzulegen, dass er keinerlei Tätlichkeiten vorgenommen hat. Was soll das denn für ein Beweis sein? Ist B aus Gußeisen oder warum sollen "unbeschadete Hände" da irgendwas beweisen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn sich zwei Männer schlagen und einer keinerlei Blessuren an den Händen hat, der andere jedoch deutliche Knöchelabschürfungen, kann das schon EIN Indiz sein für eine einseitige Attacke, dachte Opfer (A).

Danke

-- Editiert von Jasmin Phoenix am 29.05.2015 20:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat:
Wenn sich zwei Männer schlagen und einer keinerlei Blessuren an den Händen hat, der andere jedoch deutliche Knöchelabschürfungen, kann das schon EIN Indiz sein für eine einseitige Attacke, dachte Opfer (A).

Grundsätzlich ist der Gedanke ja korrekt.
Das Problem: es gibt einige Möglichkeiten das zu verhindern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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