Uebertrieben hohe Schmerzensgeldforderung nach Hundebiss

28. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.04.2022 10:02:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Uebertrieben hohe Schmerzensgeldforderung nach Hundebiss

Hallo,
mein Hund hat sich letztes Jahr losgerissen und einen kleinen Hund gebissen. Die Halterin ist dazwischen gegangen, dabei wurde sie gebissen (Fleischwunde am Finger, die genäht wurde). Es kam sehr zügig eine Forderung von ihrem Anwalt mit Tierarztkosten, sowie 2000€ Schmerzensgeld. Ich habe (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) insgesamt 2000€ gezahlt und habe somit die gesamten Tierarztkosten (1500€) abgedeckt. Nun kam aktuell noch mal eine Forderung von 4000€ + Anwaltsgebühr. Jedoch habe ich zu Urteilen zu Hundebissverletzungen recherchiert und denke, dass sie nur einen Bruchteil davon tatsächlich kriegen würde. Außerdem habe ich aktuell kein Einkommen und habe extrem wenig Geld.
Wie soll ich am besten reagieren? Soll ich mich einfach gar nicht melden? Würde ein Antrag auf Prozesskostenhilfe Sinn machen? Oder was soll ich tun?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Georgie00

-- Editiert von Georgie00 am 28.04.2022 21:07

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Georgie00):
Außerdem habe ich aktuell kein Einkommen und habe extrem wenig Geld.

Das macht nichts, es kommen auch wieder bessere Zeiten.
Gläubiger und Gerichtsvollzieher haben Zeit, so ein Titel hält mindestens 30 Jahre...



Zitat (von Georgie00):
Oder was soll ich tun?

Kommt ganz darauf an, was konkret der Anwalt schreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12329.04.2022 10:02:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, was konkret der Anwalt schreibt.

Naja, eine Forderung ist ja etwas komplett anderes, als das, was der Person tatsächlich zusteht, zumal eine anerkannte Mitschuld ihrerseits sehr wahrscheinlich ist, da sie sich ihre Verletzung beim Hineingreifen zugezogen hat.

-- Editiert von Georgie00 am 28.04.2022 22:17

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Georgie00):
Nun kam aktuell noch mal eine Forderung von 4000€ + Anwaltsgebühr.


Was fordert man denn konkret von dir?

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#4
 Von 
guest-12329.04.2022 10:02:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Was fordert man denn konkret von dir?


4000€ Schmerzensgeld + 500€ Anwaltskosten

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2374 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Georgie00):
Naja, eine Forderung ist ja etwas komplett anderes, als das, was der Person tatsächlich zusteht, zumal eine anerkannte Mitschuld ihrerseits sehr wahrscheinlich ist, da sie sich ihre Verletzung beim Hineingreifen zugezogen hat.
Was der geschädigten Person zusteht entscheidest aber weder Du, noch irgendwelche Internetseiten, sondern der Richter! Dazu kommen dann natürlich noch die Kosten des Verfahrens, denn die bleiben bei ...
Zitat (von Georgie00):
Soll ich mich einfach gar nicht melden?
... mit Sicherheit bei Dir hängen!

Genau für solche Fälle hat man als Hundehalter übrigens eine Tierhaftpflichtversicherung! Ja, jetzt kommt wieder ...
Zitat (von Georgie00):
Außerdem habe ich aktuell kein Einkommen und habe extrem wenig Geld.
Mit den gezahlten
Zitat (von Georgie00):
insgesamt 2000€
... könntest Du für 33 JAHRE die Haftpflichtversicherung zahlen! Ich frage mich in solchen Fällen immer, was denn eigentlich passiert, wenn das Tier mal ernsthaft erkrankt oder verletzt ist!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
guest-12329.04.2022 10:02:28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
könntest Du für 33 JAHRE die Haftpflichtversicherung zahlen! Ich frage mich in solchen Fällen immer, was denn eigentlich passiert, wenn das Tier mal ernsthaft erkrankt oder verletzt ist!


Ganz ehrlich: Ich habe eine Frage explizit zum Thema gestellt, weil ich nicht weiß, wie ich reagieren soll. Anhand meiner Beschreibung siehst du nur einen minimalen Ausschnitt aus meinem Leben - alles weitere ist deine eigene Interpretation, die mit der Realität nichts zu tun. Sie findet rein in deinem Kopf statt. Denn zahlreiche andere Faktoren kennst du nicht. Also bleibe mit deinen Schlussfolgerungen bitte bei dir und beziehe sie nicht auf Leute, deren Leben du nicht kennst.
Beispiel: Du weißt nicht, warum ich so wenig Geld habe, du weißt nicht seit wann überhaupt. Du weißt nicht, wie ich zu dem Hund gekommen bin, wie lange ich ihn schon hatte. Du kennst meine Angehörigen nicht, und welche Backups mir zur Verfügung stehen usw. Kurzum: Du weißt nichts über mich. Dann denke noch mal darüber nach, ob deine Antwort hilfreich ist, ob sie angemessen ist, und ob du das, was du geschrieben hast, tatsächlich auch beurteilen kannst (auch wenn Selbstreflexion beim Bevölkerungsschnitt nicht sehr weit verbreitet ist ;-)

Und im Übrigen weißt du auch nicht, warum ich keine Haftpflichtversicherung hatte. Auch dafür gibt es Gründe, warum es passiert ist. Aber wir können ja auch gerne darüber sprechen, wie man überhaupt den Vorfall hätte vermeiden können. Dazu kannst du mir sicher auch weiter helfen. *Ironie off*

Aber eigentlich hätte ich mir das auch gleich denken können, dass es keinen Sinn hat, über ein Forum um Rat zu fragen.

-- Editiert von Georgie00 am 29.04.2022 09:39

-- Editiert von Georgie00 am 29.04.2022 09:41

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#7
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Nun ja @Georgie00, egal welche Ausreden du hast, wer mit einem nicht haftpflichtversicherten Hund unterwegs ist, dem ist auch nicht zu helfen.
Nun hast du schmerzhaft gelernt, wie Russisch Roulette funktioniert.

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2374 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.04.2022 10:02:28):
und welche Backups mir zur Verfügung stehen
Dann stellt sich mir die Frage, warum man

a) nicht einfach aus den Backups zahlt oder

b) es auf eine Klage ankommen lässt und eine Richte entscheiden lässt, was angemessen ist?

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von Georgie00):
Aber eigentlich hätte ich mir das auch gleich denken können, dass es keinen Sinn hat, über ein Forum um Rat zu fragen.

Zum einen ist das halt so, wenn man gestellte Rüchfragen nicht beanwortet, das die Antworten dann halt entsprechend sind. Da könnenwir dann auch nichts für...a
Zum anderen: ist halt kein Wunschantwotforum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.04.2022 10:02:28):
Nun kam aktuell noch mal eine Forderung von 4000€ + Anwaltsgebühr. Jedoch habe ich zu Urteilen zu Hundebissverletzungen recherchiert und denke, dass sie nur einen Bruchteil davon tatsächlich kriegen würde.

Es sind immer Einzelfallentscheidungen. Sie können sicher nicht beurteilen, wie es dem Opfer geht und ob Folgeschäden zu erwarten sind.
Wer sich einen Hund anschafft, sollte gleich eine Versicherung mit abschließen. 4000 € Schmerzensgeld sind noch günstig. Ein Unfall würde einiges mehr kosten.
Zitat (von guest-12329.04.2022 10:02:28):
Außerdem habe ich aktuell kein Einkommen und habe extrem wenig Geld.

Da kann das Opfer nichts dafür.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

und denke, dass sie nur einen Bruchteil davon tatsächlich kriegen würde. Na, dann kann man es ja auf einen Prozess ankommen lassen - bezahlen muss man diesen nur, insoweit man ihn verliert (also z. B. zu 25 %, wenn auf 4.000 Euro geklagt wird und der Geschädigte nur 1.000 Euro zugesprochen bekommt).
Außerdem habe ich aktuell kein Einkommen und habe extrem wenig Geld. Das spielt für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs keinerlei Rolle.
Würde ein Antrag auf Prozesskostenhilfe Sinn machen? Im Falle einer Klage sicher. Genehmigt wird die aber nur bei "Erfolgsfähigkeit", d. h., das Gericht müsste sich Ihrer optimistischen Prognose anschließen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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