Umzugsschäden - Haftung des Umzugsunternehmens

6. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)
Umzugsschäden - Haftung des Umzugsunternehmens

Ein Umzugsunternehmen wird mit dem Umzug von Familie X beauftragt. Die Leistungen sind neben dem Transport auch das fachgerechte Ver- und Entpacken sämtlicher Umzugsgüter. Nachdem der Umzug abgeschlossen ist stellt Familie X fest, dass der Fernseher nicht mehr funktioniert und eine afrikanische Kunstfigur beschädigt ist (Kopf komplett abgebrochen). Am Fernseher sind jedoch keine äußerlichen Einwirkungen zu erkennen.

- Wofür haftet das Umzugsunternehmen?
- Wie muss Familie X die Schäden anzeigen?
- Was und welcher Wert wird Familie X besetzt?
- Muss Familie X den vorherigen Zustand nachweisen?

Vielen Dank für einen konstruktiven Beitrag.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
- Wofür haftet das Umzugsunternehmen?

Für die Schäden die das Unternehmen oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht hat.



Zitat:
- Wie muss Familie X die Schäden anzeigen?

Das ist formfrei.
Am besten wäre jedoch in Anwesenheit der Mitarbeiter das protokollieren zu lassen.
Ansonsten hätte man Beweisnot, das das Unternehmen irgenwie daran schuld wäre.



Zitat:
- Was und welcher Wert wird Familie X besetzt?

Der Zeitwert.



Zitat:
- Muss Familie X den vorherigen Zustand nachweisen?

Nicht nur das, sondern auch das das Unternehmen irgenwie daran schuld wäre.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Am Fernseher sind jedoch keine äußerlichen Einwirkungen zu erkennen.


Dann wird's wohl erst mal schwer, zu beweisen, daß das Unternehmen den Schaden verursacht hat. Ein bloßes "ging vorher und danach nicht mehr" reicht nämlich nicht aus. D.h. erst müßte mal die Ursache des Nichtfunktionierens ermittelt werden.

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