Hallo,
meine Mutter hatte heute einen Unfall in einer Straßenbahn.
Die Situation spielte sich wie folgt ab: Die Straßenbahn in der sich meine Mutter befand ist einer anderen Straßenbahn aufgefahren, die vor ihrer Bahn stand. Der Bahnfahrer ist dieser einfach ohne zu bremsen, da er wohl nicht aufgepasst hat, mit relativ hoher Geschwindigkeit aufgefahren. Die Leute die sich in der auffahrenden Bahn befanden sind fast alle gestürzt und es gingen einige Scheiben kaputt. Meine Mutter ist auf den Boden gefallen und hat über Schmerzen im rechten Knie und im linken Ellenbogen, sowie leichte Schmerzen an anderen Stellen geklagt. Es kamen Krankenwagen die alle verletzten in die Krankenhäuser in der Gegend gebracht haben. Nach dem Röntgen wurde meiner Mutter eine Zerrung im rechten Knie und eine Prellung im linken Ellenbogen diagnostiziert. Sie hat außerdem einen Krankenschein bis zum nächsten Montag bescheinigt bekommen.
Die Polizei hat auch schon ihre Aussage aufgenommen und sie hat eine Akte mit den Telefonnummern der anderen Opfer erhalten, da es wohl auch viele andere gab die Verletzungen davongetragen haben, mitunter die Bahnfahrerin der getroffenen Bahn.
Meine Frage ist nun ob es nicht möglich ist nach §823 Absatz 1. Schadensersatz einzuklagen? Ich studiere selbst seit einigen Monaten Jura und bin mir ziemlich sicher, dass dieser Paragraph einschlägig ist. Eventuell ist auch noch §253 Absatz 2. einschlägig, da meine Mutter nach eigenen Angaben garantiert nicht nochmal Bahn fährt und in Zukunft wohl Probleme hat überfüllte Räume und Bahnen zu betreten.
Jetzt passt natürlich alles "theoretisch" perfekt zusammen. Der Bahnfahrer ist klar Schuld an dem Unfall, da er einfach auf eine stehende Bahn gefahren ist und überhaupt nicht aufgepasst hat und sich damit klar fahrlässig verhalten hat. Meine Frage ist jetzt ob es sich überhaupt lohnt weitere Schritte zu übernehmen? Die Anwaltskosten würde man ja bei erfolgreicher Klage erstattet bekommen. An sich müsste die Klage auch sehr wahrscheinlich erfolgreich ablaufen, da es eine Menge Zeugen und andere Opfer gibt, die garantiert bestätigen können, wie die Situation abgelaufen ist.
Würde jetzt einfach nur um Tipps bitten, wie man sich verhalten sollte. Einen Anwalt aufsuchen? Andere Opfer kontaktieren (die Nummern haben wir aufgrund der Polizeiakte)?
Grobe Einschätzung in Höhe des Schmerzensgeldes wäre auch gut, um überhaupt mal zu wissen ob es sich überhaupt lohnt oder ob es im Endeffekt nur vergeudete Zeit bzw. verlorenes Geld ist?
Habe schon im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht bin aber nicht fündig geworden.
Vielen Dank im Voraus
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Unfall Straßenbahn
--- editiert vom Admin
Danke schon mal für die Antwort!
Ich bin übrigens der Sohn und nicht die Tochter.
Spielt allerdings keine Rolle was die Vertretung vor Gericht angeht. Allerdings bin ich noch im ersten Semester und hab noch kaum Ahnung wie ein solches Verfahren abläuft. Denke mal, dass ohne einen Anwalt kaum Chancen auf Erfolg bestehen.
Mal abwarten ob zufällig jemand schon Erfahrung mit solchen Situationen hat.
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--- editiert vom Admin
Wenn du Jura Studierst, musst du doch wissen, das man erstmal die Ansprüche in diesen Fall beim Verkehrsunternehmen geltend macht, erst man diese ablehnen, oder du mit der höhe des gezahlten Schmerzensgeld nicht einverstanden bist, kannst du klagen
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Hey,
danke mit dem Tipp bezüglich des Verkehrsunternehmen!
Wie gesagt studiere ich Jura im 1. Semester
Da lernt man die basics im BGB und das wars was das Zivilrecht angeht. Deshalb frag ich ja weil ich absolut keine Ahnung hab. Soll man einfach nen Brief zur Evag schreiben und Forderungen stellen? Halte ich für etwas sinnlos, da ich wie bereits gesagt keine Ahnung hab was für eine Summe in so einem Fall überhaupt realistisch ist. Ich denke nur ein Anwalt der sich in dem Bereich auskennt könnte sagen was genau man fordern soll und überhaupt kann. Trotzdem vielen Dank
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-- Editiert am 25.01.2011 15:20
Jedes Verkehrsunternehmen hat doch für solche Fälle auch eine Versicherung, du Schreibst einfach ein Schreiben wo du alles schilderst und sendet die Ärzte der Ärzte mit.
Die Versicherung rechnet das Schmerzensgeld anhand von Tabellen aus.
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-- Editiert am 25.01.2011 15:31
-- Editiert am 25.01.2011 15:33
-- Editiert am 25.01.2011 15:33
--- editiert vom Admin
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