Moin, ich bin bin über eine schwer erkennbare Stufe am Bahnhof gestürzt. (Cut am Auge, 5 Wochen AU, Kr.Hs. maximale Schmerz Medikation wg. Beckenschmerzen)
Es war Dunkel, der Bahnhof ist beleuchtet, es hat geregnet, so dass die Stufe (zwischen 6 und 14 cm hoch), ungekennzeichnet) kaum zu erkennen gewesen ist. Zu vermuten ist dies auch nicht. Andere Stufen sind durch einen hellen Streifen sofort erkennbar. Okay, ich war etwas abgelenkt, weil ich nach einer Person Ausschau gehalten habe. Zudem liegt mindestens seit der Zeit ein teils demontiertes Fahrrad ohne Sattel.
(Fotobeweis von 11/24 und 01/25 )Wäre ich dort aufgeschlagen - hmmm.
Soll ich die Bahn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzeigen. Zumindest mit dem Ziel Nachbesserung der Kennzeichnung der Stufe.
Schmerzensgeld ist wohl aussichtslos auch nicht das primäre Ziel. Ich würde es zumindest teilweise spenden. Obwohl - wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht -Präzedenzfall ...
-- Editiert von Moderator topic am 7. Januar 2025 18:10
-- Thema wurde verschoben am 7. Januar 2025 18:10
-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2025 14:50
-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2025 14:50
Unfall am Bahnhof
7. Januar 2025
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Frage vom 7. Januar 2025 | 17:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall am Bahnhof
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2025 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (33638 Beiträge, 17535x hilfreich)
"Die Bahn" kann sich gar nicht strafbar machen. Und es gibt auch keinen Straftatbestand namens "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht". Und Schmerzensgeld als Ergebnis eines Strafprozesses gibt es ebenfalls nicht. Schmerzensgeld wird zivilrechtlich (und auf eigene Kosten) eingeklagt.
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 18:14
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 18:29
#2
Antwort vom 7. Januar 2025 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (127136 Beiträge, 40762x hilfreich)
Das
Zitatich war etwas abgelenkt, weil ich nach einer Person Ausschau gehalten habe. :
könnte zu einem erblichen Problem werden, wenn es denn eine strafrechtlich relevante Handlung wäre.
ZitatZumindest mit dem Ziel Nachbesserung der Kennzeichnung der Stufe. :
Dann könnte man das mal beim Bahnhofsmanagement kundtun.
Und falls das nicht hilft, kann man ja mal auf den Sozialen Netzwerken eine Anfrage stellen.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2025 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (48888 Beiträge, 17214x hilfreich)
ZitatSoll ich die Bahn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzeigen. :
Da das weder ein Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit ist, kann man das nicht anzeigen.
ZitatSchmerzensgeld ist wohl aussichtslos :
Das würde ich nicht sagen.
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