Unfall am Bahnhof

7. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go693636-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall am Bahnhof

Moin, ich bin bin über eine schwer erkennbare Stufe am Bahnhof gestürzt. (Cut am Auge, 5 Wochen AU, Kr.Hs. maximale Schmerz Medikation wg. Beckenschmerzen)
Es war Dunkel, der Bahnhof ist beleuchtet, es hat geregnet, so dass die Stufe (zwischen 6 und 14 cm hoch), ungekennzeichnet) kaum zu erkennen gewesen ist. Zu vermuten ist dies auch nicht. Andere Stufen sind durch einen hellen Streifen sofort erkennbar. Okay, ich war etwas abgelenkt, weil ich nach einer Person Ausschau gehalten habe. Zudem liegt mindestens seit der Zeit ein teils demontiertes Fahrrad ohne Sattel.
(Fotobeweis von 11/24 und 01/25 )Wäre ich dort aufgeschlagen - hmmm.
Soll ich die Bahn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzeigen. Zumindest mit dem Ziel Nachbesserung der Kennzeichnung der Stufe.
Schmerzensgeld ist wohl aussichtslos auch nicht das primäre Ziel. Ich würde es zumindest teilweise spenden. Obwohl - wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht -Präzedenzfall ...

-- Editiert von Moderator topic am 7. Januar 2025 18:10

-- Thema wurde verschoben am 7. Januar 2025 18:10

-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2025 14:50

-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2025 14:50




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

"Die Bahn" kann sich gar nicht strafbar machen. Und es gibt auch keinen Straftatbestand namens "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht". Und Schmerzensgeld als Ergebnis eines Strafprozesses gibt es ebenfalls nicht. Schmerzensgeld wird zivilrechtlich (und auf eigene Kosten) eingeklagt.

-- Editiert von User am 7. Januar 2025 18:14

-- Editiert von User am 7. Januar 2025 18:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Das

Zitat (von go693636-88):
ich war etwas abgelenkt, weil ich nach einer Person Ausschau gehalten habe.

könnte zu einem erblichen Problem werden, wenn es denn eine strafrechtlich relevante Handlung wäre.



Zitat (von go693636-88):
Zumindest mit dem Ziel Nachbesserung der Kennzeichnung der Stufe.

Dann könnte man das mal beim Bahnhofsmanagement kundtun.
Und falls das nicht hilft, kann man ja mal auf den Sozialen Netzwerken eine Anfrage stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49944 Beiträge, 17505x hilfreich)

Zitat (von go693636-88):
Soll ich die Bahn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzeigen.

Da das weder ein Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit ist, kann man das nicht anzeigen.

Zitat (von go693636-88):
Schmerzensgeld ist wohl aussichtslos

Das würde ich nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

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