Unfall auf Parkplatz -zeugen nicht akzeptiert

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Unfall auf Parkplatz -zeugen nicht akzeptiert

Hallo zusammen, war mit meiner Freundin und unserem Sohn beim einkaufen.daraufhin wollte ich einparken ,jedoch bin ich nicht ganznherumgekommen und wollte dann zuruck setzen ,als ich mich umdrehen wollte um aus der Heckscheibe zu Schauen ,knallte es. Mir ist jemand aufgefahren. Ichnhatte aber den Rückwärtsgang noch nicht eingelegt. Der Unfall Gegner und ich sind beide behindre selben Versicherung ,jedoch an anderen Standorten. Ich hatte zwei zeugen undzwar meine Freundin/ lebensgefärtin und eine andere Person. Die Versicherung erreicht nun den unabhängigen zeugen nicht mehr, jedoch haben sie ihn aber schonmaln erreicht?! Jetzt sagt die Versicherung das es ein 50/50 schaden ist,weil die Aussage meiner Freundin nicht vor Gericht anerkannt sei. Das ist doch ein Quatsch oder liege ich da falsch. Danke fur eure Hilfe!
MfG wroni

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
weil die Aussage meiner Freundin nicht vor Gericht anerkannt sei.

Und welche Begründung hat der Richter dafür gehabt die Freundin als unglaubwürdig anzusehen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein nicht der Richter sondern die Versicherung .aber ist doch klar das sie fast das selbe sagt wenn sie mit mir im Auto sitzt .

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt sagt die Versicherung das es ein 50/50 schaden ist,weil die Aussage meiner Freundin nicht vor Gericht anerkannt sei. Das ist doch ein Quatsch oder liege ich da falsch. <hr size=1 noshade>



Da liegst du richtig, die Frage ist nur, inwieweit die Aussage der Freundin glaubwürdig wäre.

Wegen der Betriebsgefahr, § 7 StVG , haftest du aber verschuldensunabhängig. Meistens bewegt sich das zwischen 20 - 30%, Schuld hin oder her, die Gerichte wenden das formalistisch an.

Wieviel Nachteile in EUR beziffet hättest du durch die "Versicherungslösung"? Mind. 20% müsstest du wie gesagt wg. der Gefährdungshaftung sowieso tragen.

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#5
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Es handelt sich um ca 1200 Euro, der schaden liegt bei ca 2000 Euro. Die Versicherung wollte 50/50 machen und wollte mir 800 Euro anbieten?! Schaden ist ohne Wertminderung berechnet
Danke fur die schnellen antworten :)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Dann schlage doch einfach eine Regulierung 80:20 (Betriebsgefahr) vor.

Wenn der Gegner keine Zeugen hat, wüsste ich nicht, weshalb ggf. ein Richter deiner Freundin keinen Glauben schenken sollte.

Lenkt der Versicherer nicht ein, würde ich einen RA einschalten. Die Kosten müsste die "gegnerische" Versicherung erstatten. Das gilt i.Ü. schon jetzt, bei deliktischer Haftung sind auch die RA-Kosten zu erstatten.

Wenn eine Kaskoversicherung besteht, solltest du (oder der RA) dich auch mit dem "Quotenvorrecht" beschäftigen.

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