Unfall im Fitnessstudio!

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Senad07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall im Fitnessstudio!

Sehr geehrtes Forum

Ich trainiere seit mehreren Jahren Krafttraining in ein und dem selben Fitnessstudio (ist einer größere Kette).

Vor zwei Tagen wollte ich die Kabel Zugmaschine benutzen, um wie immer meine Übungen zu absolvieren. Was ich nicht wusste , die Maschine war defekt. Allerdings war die Maschine nicht gesperrt, und es war nirgendwo ein Hinweis angebracht dass das Gerät defekt ist.

Falls in unserem Studio ein Gerät defekt ist , wird das durch ein großes Schild am Gerät angezeigt.

Diesmal war kein Schild am Gerät vorhanden. Deshalb ging ich von einem funktionsfähigen Gerät aus.

An der Kabelzugmaschine, gibt es Zusatzgewichte (pro Seite 2, je 6,25 Kg) die man (wie der Name schon sagt) als zusätzliches Gewicht zu dem normalen Gewicht draufsetzen kann.

Die Zusatzgewichte befinden sich oberhalb der Maschine, die normalen Gewichte befinden sich im unteren Bereich der Maschine. Alle befinden sich auf dem selben Schlitten.

Die Zusatzgewichte sind wie üblich mit einem Federnden Sicherungsstift zu befestigen.

Das von mir nicht benötigte Zusatzgewicht mit 6,25 Kilo , befestigte ich ordnungsgemäß an der dafür vorgesehenen Position.

Das Zusatzgewicht hielt einen kurzen Moment in der dafür vorgesehenen Halterung. Der Sicherungsstift löste sich Selbständig und das Zusatzgewicht von 6,25 Kilo brauste Über den Schlitten Von über 1 m Höhe auf meinen Daumen.

Diagnose: Quetschung , Daumenfraktur ( Stückfraktur in drei Teile) mit Gelenkbeteiligung zweiten Grades !

Therapie: Zehn Tage lang hochdosiert Antibiotika , offene Fraktur ..... Ruhigstellung 4-6 Wochen
Tetanusimpfung, und Verdopplung der Dosierung von Schmerzmitteln aufgrund starker Schmerzen

Der Betreiber beziehungsweise der Hausmeister Der für die Geräte verantwortlich ist und er jeden Tag auch im Studio anzutreffen ist... sagte mir dass so ein Unfall nicht passieren darf und dass es ihm leid tue. Er sagte auch dass das besagte Schild ( gerät defekt) von ihm zuvor am vor Abend angebracht wurde und das wohl irgend jemand Das Schild beiseite räumte und mir somit den Anschein gab dass das Gerät in Ordnung sei. Der Defekt am Gerät sei wohl der abgenutzte Sicherungsstift , Der das Zusatzgewicht nicht mehr richtig halten kann. Jetzt wurde das Gerät mit Absperrband aus dem Verkehr gezogen.

Wie sieht das jetzt mit der Haftung aus? Haftet der Betreiber jetzt voll umfänglich?

Sind Schmerzensgeld Ansprüche Möglich ?


Besten Gruß

Senad

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Senad07):
Das Zusatzgewicht hielt einen kurzen Moment in der dafür vorgesehenen Halterung.

Das wären in Sekunden wie viel?



Zitat (von Senad07):
das Zusatzgewicht von 6,25 Kilo brauste Über den Schlitten Von über 1 m Höhe auf meinen Daumen.

Warum legt man seinen Daumen in einen solchen Gefahrenbereich?
Warum hat man ihn da liegen lassen, als sich das Gewicht löste?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Senad07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Senad07):
Das Zusatzgewicht hielt einen kurzen Moment in der dafür vorgesehenen Halterung.

Das wären in Sekunden wie viel?

Schwer zu sagen im Nachhinein da alles so schnell ging. Würde sagen, es hielt so lange bis man sich aus der Geraden wieder gebückt hat und dann prallte es runter

Zitat (von Senad07):
das Zusatzgewicht von 6,25 Kilo brauste Über den Schlitten Von über 1 m Höhe auf meinen Daumen.

Warum legt man seinen Daumen in einen solchen Gefahrenbereich?
Warum hat man ihn da liegen lassen, als sich das Gewicht löste?


Weil man sich die anderen Gewichte Einstellen wollte fürs Training

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Hauptverschulden dürfte beim Betreiber liegen, er hätte das Gerät anders sperren müssen, auch den Sicherungsstift hätte er entfernen müssen.


Für das Mitverschulden wäre dann nur die Frage, ob der Daumen da hätte liegen dürfen, nach den Sicherheitsrichtlinen.
Obs üblich ist oder bequemer ist da nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Senad07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hauptverschulden dürfte beim Betreiber liegen, er hätte das Gerät anders sperren müssen, auch den Sicherungsstift hätte er entfernen müssen.


Für das Mitverschulden wäre dann nur die Frage, ob der Daumen da hätte liegen dürfen, nach den Sicherheitsrichtlinen.
Obs üblich ist oder bequemer ist da nicht relevant.


Es gibt einen Hinweis Auf allen Geräten (Kabel Zugmaschinen) auf eine mögliche Fingerquetschung. Ein explizites Verbot sich dort aufzuhalten besteht nicht. Da man mit dem Gerät sehr vertraut ist (Regelmäßiges Training circa dreimal die Woche) und ein Defekt nicht erkennbar war sowie das Gewicht oben kurzzeitig fixiert wurde ging man nicht von einer Gefahr aus. Es war ein vertrautes vorgehen. Der Unfall ereignete sich durch einen technischen/sicherheits Mangel was dem Betreiber bekannt war und als ich die Gewichte einstellen wollte kam das Gewicht herunter.

Zeugen gab es dazu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Senad07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Meinung nach muss der Betreiber das Gerät so aus dem Verkehr ziehen Das keiner mehr das Gerät benutzen kann da es einen gravierenden Sicherheitsmangel aufweist

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Senad07):
Es gibt einen Hinweis Auf allen Geräten (Kabel Zugmaschinen) auf eine mögliche Fingerquetschung.

Dann wird die Mitschuld erst mal weiter im Spiel bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Senad07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Senad07):
Es gibt einen Hinweis Auf allen Geräten (Kabel Zugmaschinen) auf eine mögliche Fingerquetschung.

Dann wird die Mitschuld erst mal weiter im Spiel bleiben.

Das Gerät hätte doch gar nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen zudem, gelten für mich Hinweise bei intakten Geräten. Wäre der Betreiber seiner Überwachungs und Sorgfaltspflicht nachgekommen dann würde so ein Unfall nicht zustande kommen. Oder seh ich das falsch

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Senad07):
zudem, gelten für mich Hinweise bei intakten Geräten.

Nö, die sollen auch oder gerade davor bewahren das bei Fehlbedienung oder Defekten größere Schäden geschehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.124 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.