Unfall in der Schule

5. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
eegg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall in der Schule

Ein älterer Junger hat meinem Sohn einen Finger unabsichtlich (wenn auch mit grober Kraft)gebrochen und zerfetzt. Er wurde operiert und musst mehreren Wochen einen Gips tragen. Mein Sohn spielt Guitarre und musste einen Konzert absagen.
Anscheinend wollte mein Sohn (10) gegen den Willen des anderen (14-16?)die Tür zu Aula offen lassen. Der andere Junge hat dann die Tür mit einem gewaltigen Stoß aufgeschlagen, nach dem Motto "na, dann lass sie doch offen". Da mein Sohn die Hand an der Wand angelehnt hatte, wo ein Hacken war, wurde der Ringfinger übelst verletzt.Zum Glück blieben Nerv und Sehne intakt. Die Direktion der Schule hat die 5. Klasse GS in die Räumlichkeiten der HS untergebracht, was heftige Kritik seitens der Elternvereinigung ausgelöst hatte (ältere Kinder seien zu grob und es gäbe zu wenig Aufsicht). Die Schule hat die Kosten für die ärztliche Versorgung übernommen. Die Frage ist: hat mein Sohn Anspruch auf Schmerzensgeld? von wem, von der Schule? vom anderen Kind?
überhaupt nicht?. Danke im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Gegen das andere Kind bzw. den Jugendlichen. Freilich müssen Sie zunächst mal den Anwalt usw. zahlen und ob Sie bzw. Ihr Sohn je Geld sieht, ist höchst unklar, denn auch ein gerichtlich zugesprochener Anspruch ist nicht unbedingt durchsetzbar. Derzeit ist bei dem Jugendlichen ohnehin nichts zu holen, und ob das in 10 Jahren anders ist, weiß keiner... Anwaltliche Beratung ist zu empfehlen, denn Sie tragen den Teil der Verfahrenskosten, bei dem Sie unterliegen. Beispiel: Sie klagen auf 2000 Euro, das Gericht spricht Ihnen nur 500 Euro zu (die Summen dienen nur als Beispiel!) - Sie tragen 75 % der Verfahrenskosten.

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