Hallo!
Ich hoffe mit meiner Frage bin ich im richtigen Forum gelandet!?
Nehmen wir an, jemand wird von seinem Arbeitgeber auf eine Dienstreise mit einem Mietwagen geschickt, den natürlich der AG bezahlt.
Mal angenommen der Arbeitnehmer hätte damit dann einen selbstverschuldeten Unfall: Wer muß dann für den Schaden am Mietwagen bzw. am Wagen des "Opfers" aufkommen?
Hat jemand schonmal Erfahrung in einer ähnlichen Sache sammeln können?
Viele Grüße,
T.L.
Unfall mit Mietwagen auf Dienstreise
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Hallo
normalerweise werden Mietwagen nur versichert vermietet, d.h. der Schaden am Mietwagen zahlt die Versicherung des Autovermieters. Die Fa., die das Fahrzeug gemietet hat zahlt die vereinbarte Sebstbeteiligung. Sollte für diesen Wagen keine Versicherung abgeschlossen worden sein, so müsste der Mieter für den gesamten Schaden am Fahrzeug aufkommen; wurde das Fahrezug komplett zerlegt, so könnte dieses teuer werden, weil es sich bei Mietwagen überwiegend um Neufahrzeuge, bzw. Fahrzeuge, nicht älter als 6 Monate handelt.
Den Schadem am anderen Fahrzeug müsste die Fa. bezahlen, bzw. deren Versicherung. Ob das ein Fall für die Betriebshaftpflicht ist...? bin ich mir nicht sicher.
Bei grober Fahrlässigkeit, denke ich mal, wird der Fahrer auf dem Schaden sitzen bleiben..
man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege
Auch Mietfahrzeuge müssen in jedem Fall durch die Autovermietung haftpflichtversichert sein. Diese übernimmt den Fremdschaden.
Für den Schaden am gemieteten Fahrzeug kann eine Vollkaskovericherung abgeschlossen werden. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann je nach dem Grad der Fahrlässigkeit mindestens ein Teil des Schadens beim AN hängen bleiben.
Die Haftungsfrage sieht hier nicht anders aus, als bei einem Unfall mit einem Firmen-PKW.
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