Unfall nach Unfall

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492366-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall nach Unfall

Hallo alle zusammen.
Und zwar geht es um folgendes, mein Vater hat vor ca. 2 Wochen beim Rückwerts Ausparken aus einer Einfahrt versehentlich ein Auto
(E-Coupe) angefahren, welches Falsch herrum in einem Absoluten Halteverbot stand. Demnach hat er ihn vorne angefahren.
Diesen Schaden haben wir auch bei der Versicherung gemeldet.
Nun habe ich erfahren das der Besitzer des anderen Autos heute einen Autounfall hatte, wobei die gesamte Front des Autos einen sehr großen Schaden erlitt. Um genau zu sein ist die gesamte Front des Autos kaputt (Motorhaube, Lichter,...).
Dem Besitzer geht es zum Glück gut.

Meine Frage ist jetzt ob ich den vorherigen verursachten Schaden nun trotzdem noch zahlen muss?

Sofern ich weis, hatte er noch kein Gutachten für den von mir entstandenen Schaden gemacht.
Durch diesen heutigen entstanden Unfall ist nun mein Schaden an seinem Auto nicht mehr festzustellen, da sein Unfall zu groß gewesen ist.
Es gibt nur lediglich Bilder des Schadens.

Eine weiter Frage wäre, wenn ich den von mir entstandenen Schaden trotzdem zahlen müsste, trifft den Fahrer des E-Coupe eine Teilschuld, da dieser wie schon erwähnt falsch herum in einem Absoluten Halteverbot geparkt hatte, welche sich direkt neben der Einfahrt befand.

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
trifft den Fahrer des E-Coupe eine Teilschuld, da dieser wie schon erwähnt falsch herum in einem Absoluten Halteverbot geparkt hatte, welche sich direkt neben der Einfahrt befand.


Einzelfallentscheidung, man müsste die genaue Situation kennen. Wenn dann Tendenz 25%

Bzgl der anderen Frage: Naja es ist schon äußerst schwierig, den im ersten Unfall verursachten Schaden nachzuweisen. Ich würde vermuten, dass es daran scheitern wird, fundierte Ansprüche zu stellen.

Zitat:
mein Vater hat vor ca. 2 Wochen beim Rückwerts Ausparken aus einer Einfahrt versehentlich ein Auto angefahren

Zitat:
ist nun mein Schaden an seinem Auto


Wer denn nun? :grins:

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#2
 Von 
fb492366-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater xD
Ich habe es nur so formuliert da es schneller und einfacher war

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb492366-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :) .

Das habe ich mir auch schon gedacht, jedoch würde doch noch die Möglichkeit bestehen anhand der Bilder für den Oberflächlichen Schaden eine Summe festzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120128 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von fb492366-70):
Durch diesen heutigen entstanden Unfall ist nun mein Schaden an seinem Auto nicht mehr festzustellen, da sein Unfall zu groß gewesen ist.

Zitat (von fb492366-70):
Es gibt nur lediglich Bilder des Schadens.

Finde den Widerspruch ...

Die Sachverständigen können das auch anhand der Bilder einschätzen.



Zitat (von fb492366-70):
Meine Frage ist jetzt ob ich den vorherigen verursachten Schaden nun trotzdem noch zahlen muss?

Klar.
Warum sollte den jemand anderes zahlen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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