Unfall - witterungsbedingt

2. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
fabian.mueller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall - witterungsbedingt

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute morgen habe ich einen Unfall auf der Autobahn gebaut. Ich pändle jeden Tag von Flensburg nach Jels (Dänemark) ca. 50 min. Autofahrt. In Deutschland war die Autobahn ohne Einschränkungen zu befahren (ca. 80km/h) direkt nach der dänischen Grenze wurde komplett nicht mehr gestreut. Ich habe also langsam abgebremst um mich der Situation anzupassen. Beim vorsichtigen abbremsen bin ich auf Grund vereister Fahrbahn ins schleudern gekommen und wurde von einem LKW leicht gerammt. Das Auto ist bereits zur Begutachtung aber so wie es aussieht wird es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Schuldfrage ist erstmal geklärt so wie es aussieht habe ich die Schuld (im Bezug auf mich und dem LKW - Fahrer). Meine Frage ist ob die Gemeinde oder das Land Dänemark eine Teilschuld trägt. Die Verhältnisse wurden nicht durch Schilder oder Geschwindigkeitsbegrenzung angekündigt. Direkt nach meinem Unfall überschlug sich ein weiteres Auto 50 Meter von meiner Unfallstelle auch dieses Auto ist ins schleudern gekommen.
Kann ich Schadenersatz gegenüber der Gemeinde geltend machen oder sehen Sie da keine Chance?
Mit freundlichem Gruß
Fabian Müller

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Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.02.2010 16:25:12
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Die Verhältnisse wurden nicht durch Schilder oder Geschwindigkeitsbegrenzung angekündigt.


Naja, also bei der derzeitigen Wetterlage war Schnee/Eis auf der Fahrbahn auch wirklich überhaupt nicht zu erwarten. Sorry, dass ich etwas zynisch werde, aber: Ich sehe keinerlei Chancen für einen Regress. Selbst wenn es rein theoretisch Ansatzpunkte bzw. eine Anspruchsgrundlage gäbe, würde ich mich an Ihrer Stelle praktisch davon verabschieden, denn die Durchsetzung in einem ausländischen Staat (und dann auch noch gegen den Staat sozusagen) wäre faktisch aussichtslos.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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