Unfruchtbarkeit nach Chemotherapie

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfruchtbarkeit nach Chemotherapie

Der Fall stellt sich so dar:

Person X hat 1999 Krebs. Im Rahmen der Behandlung wird es von den Ärzten versäumt eine Konservierung der Spermien von X zu machen. Patient X wurde paar Tage nach der Beginn der Behandlung angesprochen, ob er Interesse an einer Konservierung hätte. Er möge es sich überlegen. Patient X sagte ja, war aber noch zu der Zeit Minderjährig, so dass er das noch mit den Eltern besprechen sollte. Die stimmten dem auch zu. Ab dem Folgetag sprach X die Ärzte an, welche ausweichend reagierten. Der Arzt, der X dazu ansprach, war nicht mehr anzutreffen. Es stellt sich dann heraus, dass es zu spät war.

X hat zum Fall im Jahre 2001 das Gespräch mit dem Klinikarzt gesucht.
Der verwies darauf, dass man ja gar nicht wissen könne, ob X nicht schon vorher unfruchtbar gewesen sei. Er sei es z.B. auch und er hatte nie eine Chemotherapie. Auch würden sich die Patienten immer hinterher beschweren. Da zu der Zeit keine Partnerschaft vorlag, wurde das Thema nicht weiterverfolgt.



Frage:

Hat X heute noch Möglichkeiten, da der Kinderwunsch nun konkret wird. Die Ärzte beruhigten stets, dass auch eine Spontanheilung erfolgen könne. Eine Therapie ist theoretisch möglich, kann jedoch einige tausende Euro kosten - welche von den Krankenkassen nur in sehr begrenztem Umfang übernommen werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat X? Zur tatsächlichen Bestimmung der Unfruchtbarkeit soll gemäß WHO 3x ein Spermiogramm mit negativen Ergebnis erfolgen. X hat in den den frühen 2000'er Jahren 2x Spermiogramme gemacht - mit negativem Ergebnis. Ein Ergebnis gemäß WHO liegt jedoch nicht vor.

Kann X die Klinik heute noch wegen Körperverletzung anzeigen?
Es ist nicht davon auszugehen, dass jemand dafür belangt wird, doch könnte dies ein Hebel sein, um die Klinik zur Unterstützung der Therapie zu bewegen?

Kann X seine Rechtschutz-Versicherung für den Fall nutzen, die 2016 abgeschlossen wurde? Auf welches Ereignis müsste sich der Rechtschutzfall beziehen?


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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Ahnungslos03):
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat X?

Nach 19 Jahren? Keine mehr, meiner Meinung nach.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Ich weiß auch nicht, warum ich mich hier immer ins BGB verlaufe.. jedenfalls verstehe ich den Fall noch nicht so ganz.

Zitat:
Patient X wurde paar Tage nach der Beginn der Behandlung angesprochen, ob er Interesse an einer Konservierung hätte.[..] Ab dem Folgetag sprach X die Ärzte an, welche ausweichend reagierten. Der Arzt, der X dazu ansprach, war nicht mehr anzutreffen. Es stellt sich dann heraus, dass es zu spät war.
Verstehe ich also richtig, dass es hier um zwei Dinge geht:

1. Die Unfruchtbarkeit, mutmaßlich infolge der Chemo-Therapie?
2. Die nicht durchgeführte Konservierung?

Wenn ja:

Zu 1.: Wurde/n der Patient/dessen Eltern über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt?
Zu 2.: Verstehe ich richtig, dass die Konservierung nicht im Voraus vereinbart wurde, sondern (entsprechend des obigen Zitats) nur ein kurzer Zeitraum zwischen der Mitteilung der positiven Entscheidung und der Feststellung, dass es zu spät sei. verging?

PS: Eine nach dem Schadenfall abgeschlossene Versicherung wird natürlich nicht mehr in Leistung treten (brennendes Haus usw.)

-- Editiert von DeusExMachina am 25.09.2019 20:33

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
1. Die Unfruchtbarkeit, mutmaßlich infolge der Chemo-Therapie?
2. Die nicht durchgeführte Konservierung?

So hätte ich das auch verstanden.

Strafrechtlich dürfte es komplett verjährt sein.

Und zivilrechtlich fällt mir auch gerade kein Strohhalm ein.



Zitat (von DeusExMachina):
Ich weiß auch nicht, warum ich mich hier immer ins BGB verlaufe..

Intuition?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Intuition?
Na, ich weiß nicht.. vielleicht auch Überheblichkeit. Für SGBler empfinde ich puren Respekt, aber das Meisterwerk moderner Legislative ist und bleibt das BGB. Du schlägst es unwillkürlich auf und Dich lächeln 961ff oder 823ff oder (das Buch mit den sieben Siegeln) 1922ff an, und Du denkst Dir: "Das kann unmöglich wahr sein!" Wie dem auch sei..

Ich hätte hier gerne einmal Kontext und Motivation des TE ausgelotet. Aus dem Strafrecht weiß ich, dass (leider) viele Begebenheiten mitunter Jahrzehnte lang reifen müssen bis sie zur Sprache kommen. Und dafür sind wir ja hier.. für den Austausch.

-- Editiert von DeusExMachina am 25.09.2019 22:01

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#5
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Unfruchtbarkeit infolge der Chemo wird hingenommen, zumal dies auch im Rahmen einer Abwägung Tod oder Fruchtbarkeit relativ klar ausfällt.

Das Problem ist die nicht durchgeführte / vergessene Konservierung.

In Rahmen der Aufklärung wurden den Eltern des damals 16 jährigen X Dokumente zur Unterschrift vorgelegt. Darin wurde über die möglichen Folgen (u.A. Unfruchtbarkeit) aufgeklärt. Wie weit sich ein Vater bei der überraschenden Krebserkrankung seines Kindes X nun alles durchliest, sei mal dahin gestellt.

Worüber die Familie nicht informiert wurde (bzw. zu spät), ist dass es durch die Konservierung eine Möglichkeit gab, die Folgen der Unfruchtbarkeit zu beheben.


X verfolgte das Thema nach dem Gespräch mit dem Klinikarzt nicht weiter, da es ein unangenehmes Thema ist und Kinder zu der Zeit kein Thema waren. Jahre später sieht dies anders aus.

Letztlich wird ein Hebel gesucht, damit die Klinik überzeugt wird, bei der Behandlung zu helfen.

(Interne Kosten vs. in Rechnung gestellte Kosten - grob gesagt, wird der Arzt bezahlt für seine anwesende Zeit nicht, ob er was macht)


Eine Idee wäre, dass nun die Fruchtbarkeitsuntersuchung gemäß WHO durchgeführt würde und nun erstmalig ein belastbares Ergebnis vorliegt. Darauf basierend würde man den Zeitpunkt der Kenntnisnahme ansetzen...

Unbestritten ein Rettungshalm...

Vielen Dank für den Austausch!

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ahnungslos03):
Letztlich wird ein Hebel gesucht, damit die Klinik überzeugt wird, bei der Behandlung zu helfen.


Kann man versuchen; aber ich sehe wenig Chancen. Allein deswegen schon, weil damals, also direkt nach der Aufklärung noch ausreichend Zeit verblieben wäre um vorhandene Spermien zu sichern. Denn anders als bei einer Amputation treten die Nebenwirkungen einer Chemoth. schleichend ein.

Ich vermute, dass hier die eigene Untätigkeit bzw. die der Eltern das ausschlaggebende Element darstellt.
Was sagt denn ein Fachmediziner dazu?

Berry

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#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Pardon, ich blicke noch immer nicht ganz durch.

In #1 heißt es:

Zitat:
Patient X wurde paar Tage nach der Beginn der Behandlung angesprochen, ob er Interesse an einer Konservierung hätte.


In #5 heißt es dann:
Zitat:
Worüber die Familie nicht informiert wurde (bzw. zu spät), ist dass es durch die Konservierung eine Möglichkeit gab, die Folgen der Unfruchtbarkeit zu beheben.

Verstehe ich also richtig, dass es sich bei der Grundlage dieses Themas um die Annahme handelt, dass es ein "paar Tage nach der Beginn der Behandlung" zu spät gewesen wäre, eine Konservierung durchzuführen? Oder einmal anders gefragt: wieviel Zeit verging denn dann noch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich herausstellte, "dass es zu spät war"?

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ist das alles nach 20 Jahren nicht eh egal?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du, das wollte ich gerade schreiben. Es ist wurscht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ahnungslos03):
Letztlich wird ein Hebel gesucht, damit die Klinik überzeugt wird, bei der Behandlung zu helfen.


Welche Behandlung? Unfruchtbarkeit durch Chemo ist doch m.E. nicht heilbar. Was ist also wirklich das Ziel?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Den Eltern wurden etliche Dokumente zur Unterschrift gegeben.

Es stand darin, dass Unfruchtbarkeit eine Folge sein kann. Es stand nirgends drinne, dass man die Folgen durch eine (vorherige) Konservierung vermeiden kann.


Erst als die Therapie lief (ca. am 7. Tag), sprach ein Arzt den Patienten X wegen der Konservierung an. Es hieß von den anderen Ärzten dann, dass dies schon zu spät sei. Noch vor Chemo-Beginn hätte man beginnen müssen.


Zitat (von Sir Berry):
Ich vermute, dass hier die eigene Untätigkeit bzw. die der Eltern das ausschlaggebende Element darstellt.


Verstehe ich das Richtig?
Z.B. bei Ihrem Kind wird Krebs diagnostiziert und Sie bzw. Ihr Kind sind innerhalb von 7 Tagen im Bilde, was alles gemacht werden soll? Also vertreten Sie die Position, dass der Patient sich selbst therapiert und die Ärzte nur noch den Anweisungen des Patienten folgen?

Nebenbei, vor 20 Jahren waren Selbsthilfe Gruppe im Netz nicht ganz so umfangreich... und nicht war online.


Was ist das wirkliche Ziel?
Es gibt medizinische Ansätze doch noch eine "Heilung" / med. Lösung zu finden. Doch kann dies in die 20'000 € Kosten gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Ahnungslos03):
Es stand darin, dass Unfruchtbarkeit eine Folge sein kann. Es stand nirgends drinne, dass man die Folgen durch eine (vorherige) Konservierung vermeiden kann.
Und diese Unterlagen von vor 20 Jahren hat man noch?
Zitat (von Ahnungslos03):
Im Rahmen der Behandlung wird es von den Ärzten versäumt eine Konservierung der Spermien von X zu machen.
Das wurde ganz sicher nicht standardmäßig gemacht in 1999, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ahnungslos03):
Verstehe ich das Richtig?
Z.B. bei Ihrem Kind wird Krebs diagnostiziert und Sie bzw. Ihr Kind sind innerhalb von 7 Tagen im Bilde, was alles gemacht werden soll?


Nee, aber verdrehen hilft auch nicht.
Ich wollte darauf hinaus, dass die negativen Folgen der Chemo sich nicht sofort auswirken, denn auch die gewollte Wirkung der Chemo setzt ja nicht mit der erten Gabe ein.
Folglich hätte man - so mein Gedankengang - auch noch nach der Information also wenige Tage später die Konservierung vornehmen können.

Dazu kommt, Anami hat es im Beitrag vorher ja auch schon angerissen, das Ganze aus der Sicht des Jahres 1999 zu betrachten, incl. Betrachtung der damals verbindlichen Regelungen.

Zitat (von Ahnungslos03):
Nebenbei, vor 20 Jahren waren Selbsthilfe Gruppe im Netz nicht ganz so umfangreich... und nicht war online.
Mit dem Hinweis kann ich wenig anfangen, eine rechtserheblichkeit erkenne ich nicht.

Berry

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#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich wollte darauf hinaus, dass die negativen Folgen der Chemo sich nicht sofort auswirken, denn auch die gewollte Wirkung der Chemo setzt ja nicht mit der erten Gabe ein.
Folglich hätte man - so mein Gedankengang - auch noch nach der Information also wenige Tage später die Konservierung vornehmen können.


Ich hatte den TE so verstanden, daß eine Spermienkonservierung nach der ersten Runde Chemo aus medizinischen Gründen (Vorsicht) nicht mehr gemacht wird, weil man nicht ausschließen kann, daß bereits eine Schädigung eingetreten ist, auch wenn es unwahrscheinlich sein mag.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Aha!

Zitat:
Also vertreten Sie die Position, dass der Patient sich selbst therapiert und die Ärzte nur noch den Anweisungen des Patienten folgen?
Wenn ich das bisher korrekt interpretiere, sind die Ärzte doch ihrem Therapieauftrag nachgekommen.. und das mit Erfolg, denn Sie leben ja noch, Glückwunsch übrigens!

Dieses Thema lässt sich m.E. herunterbrechen auf die Frage, ob ein Krankenhaus nicht nur verpflichtet sein soll, rechtzeitig auf mögliche Nebenwirkungen einer Therapie hinzuweisen sondern zusätzlich über präventive Maßnahmen für den Fall des Eintritts etwaiger Nebenwirkungen zu informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ich hatte den TE so verstanden, daß eine Spermienkonservierung nach der ersten Runde Chemo aus medizinischen Gründen (Vorsicht) nicht mehr gemacht wird, weil man nicht ausschließen kann, daß bereits eine Schädigung eingetreten ist, auch wenn es unwahrscheinlich sein mag.


Wenn es so ist, was auch ich nicht grundsätzlich ausschließen will, kann er es dann aber auch in genau der Deutlichkeit klarstellen. mein Rat war ja das mit seinem Hausarzt abzuklären.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
PS: Eine nach dem Schadenfall abgeschlossene Versicherung wird natürlich nicht mehr in Leistung treten (brennendes Haus usw.)

Doch, gerade im Rechtschutzbereich (und einigen weiteren) kann genau das passieren. Ist zwar mit anderen Nachteilen verbunden, diese könnten aber durchaus milder sein, als das Alternativszenario ohne Versicherung.
Für das abgebrannte Haus fällt mir aber auch kein nachträglich versichernder Anbieter sein.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Doch, gerade im Rechtschutzbereich (und einigen weiteren) kann genau das passieren.
Da hätte ich dann gerne bitte einmal ein Beispiel aus dem Privat-RS-Bereich, wo vor Vertragsschluss und ohne Risikofragen nach Vorschäden geleistet würde.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

PS: Dieses Beispiel kann es nicht geben, es ist bereits mathematisch undenkbar. Also bitte keinen Unfug verzapfen!

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